Serie "Gute Reise":Verbotene Souvenirs

Natürlich dürfen Affenschädel, Kobra-Stiefel oder ausgestopfte Krokodile nicht einfach aus dem Urlaub mitgebracht werden. Aber wie sieht es mit Steinen oder Muscheln aus?

Von Katja Schnitzler

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PAPAGEIEN BESTAND IN SÜDAMERIKA BEDROHT

Quelle: DPA

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Der Reisende wollte ein kostbares Mitbringsel durch den Zoll des Frankfurter Flughafens schmuggeln. Schon der Name des lebenden Souvenirs klingt wertvoll: Diadem-Amazone. Der Papagei aus Südamerika ist deshalb so kostbar, weil sein Bestand stark gefährdet ist. Eine Genehmigung hatte der Mann nicht. Er war sich allerdings keiner Schuld bewusst, hatte er den Vogel doch aus reiner Mutterliebe im Gepäck: Seine alte, noch dazu kranke Frau Mama sei einsam, der Papagei solle ihr neuer (Gesprächs-)Partner werden. Doch der Mann muss weiterhin selbst mit seiner Mutter parlieren und noch dazu Strafe zahlen: Um den geschmuggelten Papagei kümmerte sich erst einmal die Animal Lounge am Flughafen Frankfurt. Eventuell ersparten die Zollbeamten der betagten Dame auch Ungemach, schließlich können einsame Papageien - denen menschliche Ansprache nicht ausreicht - aggressiv gegen ihre Halter werden.

An das Leid der Tiere denken viele Reisende zuletzt, wenn überhaupt: Ein Vater etwa beschwerte sich, nachdem ihm Schildkröten abgenommen worden waren, dass seine Kinder nun kein Spielzeug mehr hätten.

Im Bild: Aras im Münsteraner Zoo

Souvenir Zoll Mitbringsel Verbot Schmuggel Einreise

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Aber auch Touristen, die aus falsch verstandener Tierliebe etwa in enge Käfige gesperrte Äffchen freikaufen - in der Annahme, dass es diese "bei uns auf jeden Fall besser haben" -, müssen ohne gültige Papiere bei der Einreise mit einem Bußgeld rechnen. Und sie tun damit weder dem Tier, das sie abgeben müssen und das aufgrund der hohen Kosten nie mehr ausgewildert wird, noch dem Tierschutz einen Gefallen. Für den freigekauften Affen wird nach dem lukrativen Geschäft wieder ein Wildtier gefangen. "Touristen müssen da einen Schritt weiter, global denken", sagt Christine Straß vom Hauptzollamt Frankfurt am Main, die selbst lange im Reiseverkehr kontrollierte.

Im Bild: Eines von 90 Tieren, die Zöllner am Frankfurter Flughafen aus dem Koffer eines Mexikaners befreiten. Beim Röntgen wurden 55 Schildkröten, 30 Baumschleichen, vier Hornvipern und einen Dornschwanzleguan entdeckt.

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Wer gegen das Washingtoner Artenschutzgesetz CITES verstößt, sei es aus Unwissenheit oder absichtlich, muss Strafe zahlen. In schweren Fällen landen Schmuggler bis zu fünf Jahre hinter Gittern, etwa wenn Profitgier und Tierquälerei beim Transport hinzukommen - zusätzlich beträgt das Bußgeld bis zu 50.000 Euro.

Aber auch wer für den eigenen Bedarf und zum Angeben daheim Schmuck aus Schildpatt oder Kakteen für das Fensterbrett einpackt, für die er eigentlich eine Genehmigung bräuchte, zahlt bisweilen mehrere Hundert Euro pro illegalem Souvenir.

Selbst Muscheln dürfen nicht einfach so vom Strand aufgesammelt werden: Korallen, Muschel- und Schneckenschalen fallen unter den Artenschutz - allerdings gibt es Ausnahmen: So dürfen Reisende bis zu drei Riesenmuscheln und bis zu vier tote Seepferdchen mitbringen. Ob ein Mitbringsel geschützt ist, erfahren Touristen in der Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz oder in der Smartphone-App des Zolls.

Im Bild: Westernstiefel aus Kobraleder aus den USA

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So gehören beim Frankfurter Flughafen etwa 90 Prozent der ertappten "Schmuggler" zu Touristen, die Souvenirs wie in Schnaps eingelegte Kobras oder die beliebten Fechterschnecken mitbringen - von letzteren dürfen in die EU nur drei Stück genehmigungsfrei eingeführt werden.

Im Bild: 24 Fechterschneckenhäuser brachte ein Reisender aus München aus der Karibik heim, um seinen Pool damit zu verzieren.

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Insgesamt wurden im Jahr 2015 knapp 20.000 geschützte Exemplare sichergestellt, davon 4600 lebende Tiere und 3700 lebendige Pflanzen - und das allein beim Hauptzollamt Frankfurt am Main. "Wenn man diese Zahlen hochrechnet auf ganz Deutschland und weltweit, wird einem das Ausmaß des Problems klar", meint Zollsprecherin Straß.

Im Bild: zwei geschützte Schmetterlinge aus Vietnam

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Viele Urlauber würden nicht daran denken, dass auch am Strand gefundene Schnecken oder Muscheln zum Problem werden könnten. Und auch der Sand selbst darf nicht einfach in Flaschen abgefüllt werden - so ist es etwa auf Sardinien verboten, Sand zu "entwenden".

Sogar die Hülle einer Vogelspinne, die sich selbst gehäutet hat, darf nicht ohne Genehmigung mit nach Hause genommen werden: "Alle Produkte von geschützten Tieren sind ebenfalls geschützt."

Im Bild: Diese japanischen Netsuke-Figuren wurden als Schnitzereien aus Ochsenknochen bezeichnet, doch sie sind aus Elfenbein. Auch wer diese im Internet bestellt, muss mit einem Strafverfahren rechnen.

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Für geschützte Tiere und Produkte muss eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Ursprungslandes sowie eine Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Naturschutz beantragt werden - eine zeitraubende Angelegenheit, die meist die Urlaubsdauer übersteigen dürfte (weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Naturschutz).

Greenpeace und auch Zoll-Pressesprecherin Straß raten Reisenden dazu, von tierischen Souvenirs lieber die Finger zu lassen - nur so könne der Artenreichtum und die Stabilität der Ökosysteme erhalten werden: "Kaufen Sie besser landestypische Malereien oder Textilien." Das komme der Umwelt und den Einheimischen zugute.

Im Bild: Elfenbein, getrocknete Seepferdchen, Tierfelle und Börsen aus Reptilienleder - für letzteres benötigen Reisende auch dann eine Genehmigung, wenn das Leder aus einer Zucht stammt. Schließlich ist dies dem Produkt nicht anzusehen.

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Aber nicht nur animalische Andenken bringen Touristen in Schwierigkeiten: Selbst wenn überall Steine oder Tonscherben herumliegen, heißt das nicht, dass diese eingesteckt werden dürfen. Schließlich ist für Laien oft schwer zu unterscheiden, was nur als Andenken oder tatsächlich historisch wertvoll ist. Wer damit schon bei der Ausreise erwischt wird, kann etwa in einem türkischen oder ägyptischen Gefängnis landen, für Monate oder Jahre. Auch eine unvergessliche Erinnerung und wahrlich keine schöne Vorstellung.

Im Bild: Insgesamt neun Steinkorallenstücke fanden Beamte am Münchner Flughafen bei einem Urlauber aus dem Oman - elf Kilogramm wog die schwerste Koralle.

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Am Frankfurter Flughafen spürt der Artenschutz-Spürhund "Uno" seit 2008 verbotene Souvenirs auf - anders als seine tierischen Kollegen wurde er beim Suchspiel nicht auf die Duftstoffe von Drogen, sondern von tierischen Erzeugnissen geprägt.

Im Bild: eine geschützte Schlange, in Alkohol eingelegt.

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Manchmal aber sind die verbotenen Souvenirs nicht so offensichtlich: Korallen etwa, die zu Halsketten verarbeitet wurden. Oder Elefantenhaar, zum Armreif geflochten. Ebenso sind manche tierischen Bestandteile in Cremes oder "Medizin" problematisch. Wer nicht sicher ist, kann sich die Smartphone-App des Zolls herunterladen.

Im Bild: Diesen kleinen Bindenwaran retteten Zollbeamte in Leipzig aus einer Frachtsendung; das Tier war in einem verknoteten Socken in einer Lautsprecherbox versteckt.

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Aber auch bei offiziell erlaubten Souvenirs, die weder Tiere noch Pflanzen enthalten und auch keine gesonderte Genehmigung benötigen, gibt es etwas zu beachten: den Wert. Zollfrei sind Waren bis 430 Euro; wer teuren Schmuck, Kleidung oder Geräte eingekauft hat, wählt am Airport lieber den roten Ausgang für anmeldepflichtige Waren. Nur hier hat er die Möglichkeit, ein Mitbringsel lieber vernichten zu lassen, falls ihm die Abgabe zu hoch ist. Wird er damit im grünen Bereich erwischt, muss er die Abgabe zahlen - und zusätzlich das Bußgeld.

Reisende, die Kostbarkeiten mit in den Urlaub und auch wieder zurücknehmen wollen - vielleicht den Verlobungsring für den Antrag unter Palmen oder eine teure Kamera - lassen sich vor der Gepäckaufgabe einen Beleg ausstellen, damit der Gegenstand zollfrei wieder heimgebracht werden kann (einen sogenannten Nämlichkeitsausweis, Informationen dazu finden Sie hier).

Im Bild: Ein Gürtel aus Gold, der etwa 23.000 Euro wert ist - der Reisende wollte die Einfuhr-Umsatzsteuer von 4300 Euro hinterziehen.

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Quelle: Zoll

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Weitere Informationen über Verbote und Beschränkungen zum Schutz von Kulturgütern, Tieren oder vor Plagiaten finden Sie hier.

Welche gefährdete Arten Sie in Ihrem Urlaubsland vielleicht als Souvenirs angeboten bekommen, erfahren Sie hier.

Alle bisherigen Folgen der Serie "Gute Reise" finden Sie unter sz.de/gutereise.

Im Bild: Für diesen Affenschädel hatte der Reisende aus Thailand keine Artenschutz-Papiere - zudem war der stark riechende Schädel nicht professionell präpariert. Weil damit gegen das Tierseuchengesetz verstoßen wurde, ließen ihn Münchner Zöllner vernichten.

© SZ.de/sks/rus
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