Aber auch bei offiziell erlaubten Souvenirs, die weder Tiere noch Pflanzen enthalten und auch keine gesonderte Genehmigung benötigen, gibt es etwas zu beachten: den Wert. Zollfrei sind Waren bis 430 Euro; wer teuren Schmuck, Kleidung oder Geräte eingekauft hat, wählt am Airport lieber den roten Ausgang für anmeldepflichtige Waren. Nur hier hat er die Möglichkeit, ein Mitbringsel lieber vernichten zu lassen, falls ihm die Abgabe zu hoch ist. Wird er damit im grünen Bereich erwischt, muss er die Abgabe zahlen - und zusätzlich das Bußgeld.
Reisende, die Kostbarkeiten mit in den Urlaub und auch wieder zurücknehmen wollen - vielleicht den Verlobungsring für den Antrag unter Palmen oder eine teure Kamera - lassen sich vor der Gepäckaufgabe einen Beleg ausstellen, damit der Gegenstand zollfrei wieder heimgebracht werden kann (einen sogenannten Nämlichkeitsausweis, Informationen dazu finden Sie hier).
Im Bild: Ein Gürtel aus Gold, der etwa 23.000 Euro wert ist - der Reisende wollte die Einfuhr-Umsatzsteuer von 4300 Euro hinterziehen.