Justiz:Kohl vs. Ghostwriter

Im Rechtsstreit um seine Interview-Bänder deutet sich ein Urteil zugunsten des Altkanzlers an.

Altkanzler Helmut Kohl steuert im Rechtsstreit mit seinem Ghostwriter Heribert Schwan auf einen neuen Erfolg zu. Zwar sprach das Landgericht Köln am Donnerstag noch kein Urteil, doch nach Angaben eines Sprechers tendiert es dazu, Kohl recht zu geben.

Der 86-jährige CDU-Politiker will erreichen, dass 116 Zitate aus Schwans Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" verboten bleiben. Außerdem verlangt er die Herausgabe aller Kopien von Mitschnitten seiner Gespräche mit Schwan. Das Gericht wies darauf hin, dass die Ansprüche auf Unterlassung der Äußerungen und auf Herausgabe der Tonbänder "dem Grunde nach gegeben sein" dürften. Allerdings sehen die Richter in einigen Punkten noch Klärungsbedarf. Um Kohls Schmerzensgeld-Forderung von fünf Millionen Euro ging es zunächst noch nicht.

Die Zitate stammen aus Gesprächen, die Kohl 2001 und 2002 mit Schwan geführt hat, damit der Journalist als Ghostwriter seine Memoiren verfassen konnte. Schwan nahm die Gespräche auf Kassette auf. Bevor der vierte und letzte Band der Memoiren erscheinen konnte, zerstritten sich die beiden. Schwan veröffentlichte daraufhin eigenmächtig ein Buch mit pikanten Äußerungen Kohls aus ihren Gesprächen. Die Originalbänder mit den Gesprächsaufnahmen hat Schwan bereits zurückgeben müssen. Der Bundesgerichtshof hatte Kohl die Mitschnitte zugesprochen.

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