Flüchtlinge:Was man über Österreichs Asylgesetz wissen muss

Austrian police check vehicles near Nickelsdorf

Am österreichisch-ungarischen Grenzübergang Nickelsdorf kontrolliert die Polizei Autos auf der Suche nach illegal einreisenden Flüchtlingen

(Foto: dpa)

Das Nachbarland schickt Flüchtlinge in manchen Fällen künftig schon an der Grenze zurück. Ist das zulässig? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Hanna Spanhel

Österreich setzt in der Flüchtlingspolitik auf Abschreckung. Die Regierung kann künftig einen "Notstand" ausrufen, um die Zahl der Asylbewerber drastisch zu verringern. Das Parlament in Wien billigte am Mittwoch mit deutlicher Mehrheit eine entsprechende Verschärfung des Asylrechts. Das sind die wichtigsten Punkte:

Wozu dient die Gesetzesvorlage zur Verschärfung des Asylrechts?

Den Plänen zufolge kann ab 1. Juni bei einem außergewöhnlich hohen Zuzug von Flüchtlingen in Österreich der "Notstand" ausgerufen werden. In diesem Fall könnte den allermeisten Schutzsuchenden ein Asylverfahren in Österreich verwehrt bleiben - sie würden dann schon an der Grenze abgewiesen. Nur noch wenigen Flüchtlingen würde dann ein Recht auf ein Verfahren zugestanden - zum Beispiel, wenn ihnen außerhalb Österreichs Folter droht oder sie bereits Familie im Land haben.

Die Prüfung, ob solche Asylgründe vorliegen, soll künftig in "Registrierzentren" an der Grenze stattfinden. Das Land könne nicht noch einmal - wie 2015 - 90 000 Flüchtlinge aufnehmen, begründet die Regierung die geplante Gesetzesänderung. Bedingung für das Inkrafttreten der "Notstandsverordnung" wäre, dass die innere Sicherheit des Landes gefährdet sei.

Wie sind die neuen Regelungen einzuordnen?

Von vielen Verbänden, Juristen oder Hilfsorganisationen kommt heftige Kritik. Die Aufregung um die geplante Verschärfung des Asylrechts hält der österreichische Verfassungsrechtler Heinz Mayer aber für überzogen. Sofort zurückweisen könne man niemanden, geprüft werden müsse jeder Antrag auf Asyl. "Das meiste, was die Novelle ermöglicht, wäre auch nach geltendem Recht schon möglich", sagt Mayer, emeritierter Professor der Universität Wien. Der Entwurf sei allerdings "technisch missglückt" und "schlampig gemacht" - vor allem, weil vieles darin nur sehr vage definiert sei.

Welche Stellen in der Gesetzesvorlage sind problematisch?

Die Sonderbestimmungen, beispielsweise die Zurückweisung von Flüchtlingen noch an der Grenze, können dann in Kraft treten, sagt Mayer, wenn die "öffentliche Sicherheit" gefährdet sei. "Es bleibt aber völlig offen, wodurch die öffentliche Sicherheit gefährdet sein müsste", sagt der Verfassungsjurist. Und somit auch, wann und unter welchen Umständen überhaupt ein "Notstand" erreicht sei.

Rein rechtlich gesehen, sagt Mayer, könnten Flüchtlinge dann auch wegen eines schlimmen Hochwassers zurückgewiesen werden - schließlich gefährde ja auch das die öffentliche Sicherheit. Es sei gut möglich, dass das Verfassungsgericht diese Unklarheit nicht akzeptiere - und das Gesetz deshalb kippe. "Hier wird wohl auch absichtlich unpräzise formuliert, um sich so am geltenden europäischen Recht vorbeizuschmuggeln."

Sind die geplanten Verschärfungen mit dem EU-Recht konform?

Unklar ist, ob ein im Alleingang ausgerufener "Notstand" Österreichs nach den EU-Verträgen rechtlich überhaupt zulässig wäre. "Im Falle eines sogenannten Massenzustroms von Vertriebenen könnte die EU bestimmte Regelungen beschließen", sagt Mayer. Aber wohl nicht ein einzelner Staat, vermutet er.

Auch der Österreichische Rechtsanwaltskammertag bezweifelt, dass EU-Recht mit einem Verweis auf die öffentliche Sicherheit einfach außer Kraft gesetzt werden dürfe. Zumal die Zahlen der Asylsuchenden aus dem Vorjahr wohl kaum eine derartige Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellten, schreiben die Rechtsanwälte in einer Stellungnahme. Ob der Europäische Gerichtshof solch eine Notverordnung dennoch zulassen würde, müsste sich erst zeigen: Bislang gibt es dazu keine Rechtsprechung.

Gibt es verfassungsrechtliche Bedenken?

Von einem "Rechtschutzproblem" spricht Verfassungsrechtler Mayer. Bereits jetzt könne man zwar einzelne Menschen zurückweisen, wenn sie nicht explizit Asyl verlangten. Problematisch seien aber die nun geplanten Schnellverfahren in den Registrierzentren an der Grenze. In nur wenigen Tagen ein faires Verfahren zu gewährleisten, sei schwer. "Ob das noch rechtens ist, finde ich fraglich", sagt Mayer. Kritisch sei außerdem die Frage, in welche Nachbarländer man zurückschicken könne - Ungarn, beispielsweise, könne wohl nicht unbedingt als sicherer Drittstaat gelten.

Christoph Putscher, Präsident des Tiroler Landesverwaltungsgerichts, beschreibt die beabsichtigten Maßnahmen als "durchgehend schwerwiegende und ernsthafte Eingriffe in die Rechtssphäre von Menschen". Er kritisiert vor allem, dass sogenannte "Anhaltungen" an der Grenze von bis zu 14 Tagen "eine schwere freiheitsbeschränkende Maßnahme" seien.

Das UN-Flüchtlingshilfswerk klagt über eine "Aushöhlung des Zugangs zum Asylverfahren". Selbst Asylsuchende aus Kriegsgebieten hätten im Falle eines Notstands keine Möglichkeit mehr auf Schutz in Österreich. Das Flüchtlingshilfswerk warnt außerdem, die geplanten Regelungen widersprächen "dem Grundsatz der Solidarität und der Teilung der Verantwortung für den Flüchtlingsschutz" in Europa.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: