In Hamburg muss ein Sexualstraftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, weil es keinen geeigneten Therapieplatz für den Mann gibt. Wie unter anderem die Hamburger Morgenpost berichtet, hat das Hanseatische Oberlandesgericht eine entsprechende Anordnung erlassen. "Eine kontinuierliche und tragfähige psychotherapeutische Behandlung des Untergebrachten" sei nicht gewährleistet.
Der heute 50-Jährige wurde 2004 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von mehreren Kinder zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Zugleich wurde für die Zeit nach der Haft Sicherungsverwahrung angeordnet. Seit August 2008 ist der Mann dort untergebracht.
Streit wegen Überwachung während Therapie
Die Auseinandersetzung um die Therapie des verurteilten Sexualstraftäters zieht sich bereits jahrelang hin. Wichtigster Streitpunkt war die Frage, ob Vollzugsleute den Mann auch während der Therapiestunden überwachen müssen oder ob es ausreicht, dass sie vor der Tür und an den Fenstern Wache stehen.
Weil sich der zuständige Richter und die Leitung der Haftanstalt nicht einigen konnten, fand gar keine Therapie statt. Das hat das Oberlandesgericht nun bemängelt und die Dauer der Sicherungsverwahrung als "unverhältnismäßig" gewertet.
Fußfessel verordnet
Völlig unbehelligt wird sich der Mann nun allerdings trotzdem nicht in der Öffentlichkeit bewegen können. Er steht unter Aufsicht, muss eine sogenannte elektronische Fußfessel tragen und darf sich Kindern und Jugendlichen nicht nähern.