TTIP-Papiere:Was ist TTIP - die wichtigsten Fragen und Antworten

TTIP

EU- neben US-Fahne: Das TTIP-Abkommen soll das Wirtschaftswachstum auf beiden Seiten stärken und Millionen Jobs schaffen - stößt bei vielen Menschen aber auf Skepsis.

(Foto: Axel Bueckert - Fotolia)

Es betrifft 800 Millionen Bürger: Was versprechen sich Amerikaner und Europäer von dem Freihandelsabkommen - und worüber regen sich alle so auf?

Von Jannis Brühl

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu TTIP.

Was ist TTIP?

TTIP steht für Transatlantic Trade and Investment Partnership - die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft. Über diesen Vertrag verhandeln die Vereinigten Staaten und die Europäische Union im Auftrag ihrer 28 Mitgliedsländer seit 2013. Mit jeweils mehr als 20 Prozent der Wirtschaftsleistung der Welt sind sie die beiden größten ökonomischen Mächte der Erde. Das Abkommen würde mehr als 800 Millionen Bürger direkt betreffen. TTIP soll die wirtschaftliche Dominanz des Westens für die Zukunft sichern, angesichts wachsender Konkurrenz aus Ländern wie China oder Indien. Eigentlich soll Freihandel zwischen allen Staaten der Erde über die Welthandelsorganisation WTO geregelt werden. Aber seit die Entwicklungsländer die WTO-Verhandlungen 1999 platzen ließen, setzen Regierungen nicht mehr auf globale Lösungen, sondern schließen lieber direkt Abkommen mit anderen Handelspartnern - so wie TTIP. Das Abkommen soll das Wirtschaftswachstum auf beiden Seiten stärken und Millionen Jobs schaffen. Bis Ende des Jahres soll es stehen.

Was soll mit TTIP geregelt werden?

Das Abkommen soll die meisten noch verbliebenen Zölle zwischen EU und USA abbauen. Die durchschnittlichen Zölle zwischen beiden Handelspartnern liegen bereits im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Nun sollen sie für viele Waren komplett fallen. Amerikanische Unternehmen sollen einfacher Dienstleistungen in der EU anbieten können und umgekehrt, Investitionen im Gebiet des jeweils anderen Partners geschützt werden. Den Europäern ist wichtig, dass US-Behörden öffentliche Aufträge nicht mehr bevorzugt an amerikanische Unternehmen vergeben. Zu modernen Freihandelsabkommen muss man wissen, dass sie nicht nur Zölle und Einfuhrquoten senken oder abschaffen sollen - die so genannten "tarifären Handelshemmnisse". Die Idee vom "freien Handel" ist über die Jahre erweitert worden. Teil von TTIP sollen auch "nicht-tarifäre Handelshemmnisse" sein: Vorgaben eines Staates, die den Handel zwischen USA und EU blockieren oder verlangsamen könnten. Gemeinsame Standards könnten hilfreich sein. Derzeit ist zum Beispiel die CE-Kennzeichnung, die sich auf vielen Produkten in der EU findet, in den USA zunächst wertlos. Indem er das CE-Kennzeichen auf seinem Produkt anbringt, erklärt der Hersteller, dass es den Sicherheits- und Gesundheitsstandards der EU entspricht. Europäische Hersteller müssen ihre Produkt in den USA teuer und umständlich von einer privaten Prüfstelle zertifizieren lassen. Einfache gegenseitige Anerkennung spart Unternehmen Aufwand und kommt sie billiger. Kritiker fürchten allerdings, dass in Europa möglichweise laxe US-Sicherheitstandards übernommen werden müssen, etwa für Essen oder Chemikalien.

Worüber regen sich alle so auf?

Die größten Streitpunkte in TTIP sind:

Lebensmittel: Dürfen wegen TTIP Produkte in Deutschland und Europa verkauft werden, von denen unklar ist, ob sie schädlich für den Menschen sind oder nicht? Die Frage stellen Gegner des Abkommens. Umstritten ist unter anderem, dass die USA die Kennzeichnungspflicht für genetische veränderte Lebensmittel abschaffen wollen. Die Hersteller dieser Nahrungsmittel sehen sie als Stigma, das den Verkauf ihrer Produkte schadet. Zudem ist in der EU der Verkauf von Fleisch von Tieren verboten, die mit dem Futter Wachstumshormone aufgenommen haben, was in den USA kein Problem ist. Und in der EU darf nur Fleisch verkauft werden, das mit nichts außer Trinkwasser gereinigt wurde, während in den USA die Desinfektion von Fleisch mit Chlor erlaubt ist. Die USA dringen darauf, ihr so behandeltes Fleisch auch in Europa verkaufen zu dürfen. (Bei Lebensmitteln zeigt sich, dass US-Standards nicht automatisch schlechter sind als europäische. Die USA wollen die Einfuhr von Rohmilchkäse wie Roquefort zum Beispiel nicht erleichtern. Dessen Verkauf ist in einigen Bundesstaaten nicht erlaubt, weil er beim Menschen die Krankheit Listeriose auslösen kann und besonders für Schwangere gefährlich ist.)

Bei Gentechnik und Chlorhuhn ist nicht erwiesen, dass ihr Verzehr zwingend schädlich für Menschen ist. Doch auf beiden Seiten des Atlantiks herrschen gegensätzliche Philosophien in der Lebensmittelzulassung: In Europa gilt das Vorsorgeprinzip: Produkte werden erst dann zugelassen, wenn nachgewiesen ist, dass sie nicht gefährlich sind. In den USA gilt das Gegenteil: Produkte dürfen so lange verkauft werden, bis nachgewiesen ist, dass sie gefährlich sind. In den jetzt enthüllten TTIP-Papieren zeigt sich, wie sehr die US-Regierung das europäische Vorsorgeprinzip attackiert.

Investorenschutz: Ein weiterer Aspekt des Abkommens, der nichts mit Zöllen zu tun hat, ist der Investorenschutz. Darunter versteht man Klauseln, die es Unternehmen erlauben, Regierungen vor internationalen Schiedsgerichten zu verklagen, wenn sie sich durch diese Regierung enteignet fühlen. Diese internationalen Gerichte, die zum Beispiel in Washington oder Den Haag tagen, sollen - ihren Befürwortern zufolge - unabhängiger als nationale Gerichte sein. Ihre Gegner halten sie aber für intransparent. Sie sehen ein Problem darin, dass in diesen Verfahren spezialisierte Schiedsanwälte Strafzahlungen für Entscheidungen gewählter Parlamente und Regierungen verhängen können. Das könnte Staaten daran hindern, Gesetze zu erlassen, die im Sinne ihrer Bürger sinnvoll sind, etwa beim Umweltschutz. Die EU setzt mittlerweile darauf, einen reformierten, transparenteren Investorenschutz im Abkommen zu verankern.

Regulatorische Kooperation: Um die Regulierung der Märkte zu vereinheitlichen, sollen sich EU und USA im Rahmen der so genannten regulatorischen Kooperation in engem Austausch um die gegenseitige Anerkennung von Standards kümmern (etwa, wie die Stecker für Ladegeräte aussehen sollen). Auch Gesetze, die Standards betreffen, sollen so frühzeitig zwischen USA und EU abgestimmt werden. Kritiker fürchten einerseits, dass so europäische Standards geschleift werden könnten; zum anderen, dass ein gemeinsames Gremium, das dafür zuständig wäre, jenseits von demokratischer Kontrolle arbeiten könnte. Dann könnten aus dieser Sicht Parlamentarier nicht mehr bei Gesetzen mitreden wie gewohnt und Industrielobbyisten auf Entscheidungen des Gremiums einfacher Einfluss ausüben als industrieferne Gruppen. Der EU zufolge ist solch ein gemeinsamer Regulierungsrat allerdings mittlerweile kein Thema mehr.

Herkunftsbezeichnungen: Die EU will, dass die USA geografische Angaben auf Produkten aus der EU anerkennt. Dann dürfte in den USA zum Beispiel kein "Parmaschinken" mehr verkauft werden, der nicht aus Parma kommt, oder "Münchener Bier", das nicht in München gebraut wurde. Dass die EU solche Kennzeichnungen anerkennt, ist eine Subvention, sie fördert den Verkauf von Produkten aus europäischen Regionen und hilft so zum Beispiel den Münchner Bierbrauern. Die USA wollen das Gegenteil: Herkunftsbezeichnungen schränkten den Handel ein, warum sollte sich ein Käse aus Kentucky nicht "Parmesan" nennen dürfen, fragen sie. Sie wollen, dass Produktbezeichnungen nur noch als Marken geschützt werden können, aber nicht gebunden an eine bestimmte regionale Herkunft.

Intransparenz: Ein grundsätzlicher Einwand gegen TTIP jenseits konkreter Handelsregeln lautet: Obwohl das Abkommen Hunderte Millionen Bürger betrifft, verhandelten EU-Kommission und amerikanische Regierung hinter verschlossenen Türen. Lobbyisten hätten mehr Einfluss als Bürger, sogar als Parlamentarier. US-Senatoren beschweren sich seit langem, dass es für sie schwieriger als für ausgewählte Lobbygruppen ist, auf Verhandlungsdokumente zuzugreifen. EU-Parlamentarier mussten elf Monate mit der Kommission verhandeln, um Zugang zu den Dokumenten erhalten. Bundestagsabgeordnete dürfen erst die Dokumente erst seit Februar in einem Leseraum des Wirtschaftsministeriums in Berlin lesen. Ihre Smartphones dürfen sie nicht mitbringen.

Im Kern geht es in der Debatte über TTIP also um die Frage, wie demokratisch Freihandelsabkommen sind und wie die Gesellschaft an ihrer Entstehung beteiligt werden soll.

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