Heinz Meyer:KZ-Äußerungen des Pegida-Vorsitzenden bleiben folgenlos

Heinz Meyer: Der Vorsitzende von Pegida-München, Heinz Meyer, bei einer Versammlung der islamophoben Organisation.

Der Vorsitzende von Pegida-München, Heinz Meyer, bei einer Versammlung der islamophoben Organisation.

(Foto: Robert Haas)
  • Die Äußerung des Pegida-Vorsitzenden Heinz Meyer, wonach in Israel das größte westliche Konzentrationslager steht, bleibt ohne Folgen.
  • Die Staatsanwaltschaft München I sieht kein strafbares Verhalten.
  • Die Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde, Charlotte Knobloch, reagiert entsetzt auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft.

Von Martin Bernstein

Die antisemitischen Äußerungen des Pegida-Vorsitzenden Heinz Meyer werden keine juristischen Folgen haben. Die Staatsanwaltschaft München I sehe von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab, "da ein strafbares Verhalten nicht vorliegt. Insbesondere ist der Straftatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt", teilte Staatsanwalt Florian Weinzierl mit.

Dafür gebe es "enge Voraussetzungen", die durch die obergerichtliche Rechtsprechung und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht konkretisiert seien. Diese Voraussetzungen sind laut Weinzierl bei Meyers Äußerungen nicht erfüllt.

Meyer hatte bei der Pegida-Kundgebung am Ostermontag gesagt: "Frau Knobloch sollte sich mehr um ihre Glaubensbrüder in Israel kümmern und weniger um uns . . . Das größte Konzentrationslager der westlichen Hemisphäre steht wo? Nicht in Deutschland. Nein, es steht in Israel. Die scheinbar haben sehr gut gelernt!" Der Staatsschutz hatte diese Äußerungen zur Prüfung der Staatsanwaltschaft München I vorgelegt.

Mit Entsetzen reagierte die Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde, Charlotte Knobloch: "Was dürfen verurteilte und vom Verfassungsschutz beobachtete Rechtsextremisten auf öffentlichen Plätzen noch alles äußern, bevor unsere Justiz Handlungsbedarf sieht?"

Für die Münchner Ehrenbürgerin sind Meyers Äußerungen eindeutig volksverhetzend. Es sei schon "nicht zu verstehen, dass bei Pegida München amtsbekannte Rechtsextremisten auf unseren Plätzen und Straßen demonstrieren und ihre widerliche Hetze verbreiten dürfen", sagte Knobloch. Wenn aber volksverhetzende Parolen folgenlos blieben, sei das skandalös.

Die Radikalisierung und Verrohung wirke bereits bis in die Mitte der Gesellschaft. "Wenn wir von den Flüchtlingen verlangen, dass sie sich in unsere Werte integrieren, dann müssen wir das zuallererst von unseren Verantwortlichen erwarten - und zwar mit aller Deutlichkeit, auch mit der Härte des Gesetzes." Volksverhetzung im Sinne des Strafgesetzbuches liegt etwa dann vor, wenn "öffentlich oder in einer Versammlung" der Holocaust verharmlost oder eine religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht wird.

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