Interview:Sind die Zeugen Jehovas eine Sekte?

Als Berlin im Jahr 2006 als erstes Bundesland die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte, gab es darüber eine größere Kontroverse. SZ.de hat damals mit einem Experten für Weltanschauungsfragen über das Thema gesprochen. Hier das Interview.

Interview: Hans von der Hagen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin ist der Auffassung, dass die Zeugen Jehovas die Voraussetzungen für den Körperschaftsstatus erfüllen und hat jetzt eine gleichlautende Entscheidung aus dem Jahr 1995 bestätigt.

Andreas Fincke von der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen sagt uns, ob die Religionsgemeinschaft eine Sekte ist und welche Folgen es haben könnte, wenn sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts wird.

SZ.de: Was macht eine Sekte zur Sekte?

Fincke: Das lässt sich nicht verbindlich benennen. Es gibt im staatsrechtlichen Sinne keinen Sektenbegriff und religionswissenschaftlich ist er ebenfalls schwierig. Vielleicht aber lässt sich so viel sagen: Es gibt ein Geflecht von Kriterien, und wenn mehrere davon zutreffen, könnte eine Gemeinschaft versektet sein. Dazu gehört, dass sie Mitglieder nicht oder nur unter starken psychischen Sanktionen aus der Gruppe herauslässt. Oder dass behauptet wird, dass die Grenzen des Heils durch die Grenzen der Organisation definiert sind. Daneben spielt auch eine Rolle, ob mit Manipulationstechniken gearbeitet wird: Mitglieder könnten etwa gedrängt werden, die herkömmlichen Medien zu meiden und sich ausschließlich mit den Publikationen der Gemeinschaft zu beschäftigen.

Sind so gesehen die Zeugen Jehovas eine Sekte?

Genau da gehen die Schwierigkeiten los. Im Volksmund sind sie die bekannteste aller Sekten, aber wir werden nicht glücklich mit diesem Begriff. Ich selbst zögere, sie als Sekte zu beschreiben. Andererseits erfüllen sie zwei der zuvor genannten Kriterien. Die Zeugen Jehovas sagen ganz klar, dass es keine Religionsgemeinschaft auf der Welt gibt, die auch nur annähernd auf dem Weg zu Gott sei - außer ihnen selbst. Sie haben einen gewaltigen Anspruch und ein gewisses repressives System, wie sie mit so genannten Abtrünnigen umgehen. In den hauseigenen Schriften steht noch immer, dass diejenigen Dämonen seien, die die Organisation verlassen würden. Und wenn das eben der Familienvater ist, führt das zu Konflikten.

Es gibt daneben viele andere christliche Gemeinschaften, die von der breiten Öffentlichkeit häufig mit den Zeugen Jehovas vermengt und damit ebenfalls als Sekten wahrgenommen werden...

Das zeigt, wie schwierig der öffentliche Reflex ist. Nicht alles, was klein und fremd ist, ist eine Sekte. Das ist die Gefahr: Dass der Mainstream sagt, was wir unter "vernünftiger" Religion verstehen, ist das normale und alles andere Sekte. Genau das soll eben nicht eintreten. Wir haben Religionsfreiheit und jeder darf denken und glauben, was er will. Die Frage ist nur: Gibt es Gruppen, bei denen das religiöse Verständnis dahin führt, dass die übrigen Freiheitsrechte des Menschen beschädigt werden, etwa die freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Schutz der Familie.

Das kann freilich auch bei nichtreligiösen Gruppierungen der Fall sein...

Durchaus. Jedes soziale Gefüge birgt die Gefahr zu versekten.

Also nicht allein die Struktur, sondern auch die Mitglieder können eine Sekte gefährlich machen?

Eine Sekte funktioniert über die Bedürftigkeit der Mitglieder. Man macht es sich zu leicht, wenn man diese oder jene Sekte einfach als schlimm einstuft. Es gibt eben auch viele Menschen, die sich zu solchen Gruppen hingezogen fühlen, denen sie Halt und Geborgenheit verleihen. Menschen, die es brauchen, zu einem illustren Kreis dazuzugehören. Sie machen mit und sind schnell bereit, Scheuklappen aufzusetzen. Aber es gibt daneben Lehrgebäude, die eine gewisse Versektung fördern. Auch bei den Zeugen Jehovas.

Nach dem jetzt in Berlin getroffenen Urteil werden die Zeugen Jehovas voraussichtlich als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Welche Rechte sind damit verbunden?

Wie es auch der Richter in Berlin betont hat - es geht hier um einen Titel, der vor allem Image ist. Nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland. Es ist bedeutsam, etwa in Osteuropa, wenn eine derart missionarisch aktive Gruppierung in Deutschland als Körperschaft anerkannt wird. Das wird in vielen Ländern wahrgenommen. Daneben dürften die Zeugen Jehovas als Körperschaft etwa in bestimmten Aufsichtsgremien Einsatz nehmen oder auch Religion unterrichten. Doch ob sie das machen, ist fraglich. Und selbst dann wären sie nur eine unter den 20 bis 30 Körperschaften, die wir hier in Deutschland haben. Davon wird das Abendland nicht untergehen.

Gibt es auch Pflichten?

Nicht viele. Allerdings sollte erwartet werden können, dass die Zeugen Jehovas als Körperschaft sich auch anderen Körperschaften gegenüber etwas normaler und gemäßigter verhalten als bisher. Spannend ist auch die Frage, wie das intern wirken wird - in einer Gruppe, die so vehement auf Abstand zum Staat bedacht war und ihm jetzt plötzlich so weit auf den Schoß rückt.

Update: Anfang 2017 hat Nordrhein-Westfalen als letztes der 16 Bundesländer die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt.

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