Kuka:Freiheitsbeschränkung

CeBIT 2015 Technology Trade Fair

Ein Roboter von Kuka zeigt auf der Cebit, was er kann. China war in diesem Jahr das Partnerland der Messe.

(Foto: Sean Gallup/Getty Images)

Midea will bei Kuka einsteigen. Dabei könnte eine Fabrik in Toledo zum Problem werden.

Das Werk in Toledo ist der Stolz des deutschen Roboter-Herstellers Kuka. Er baut dort für den amerikanischen Autohersteller Chrysler die Karosserien für den Jeep Wrangler. Ein leichtes Geländefahrzeug; es basiert auf dem Willys MB, der in den 40er-Jahren des 20. Jahrhunderts für die US-Armee entwickelt wurde. Ein Auto wie das Land: eher eine herbe Schönheit, robust, kantig geländegängig, pragmatisch, ohne Dach. Kuka betreibt das Werk, Chrysler liefert die Daten. So weit kann Vertrauen gehen.

Das Werk in Toledo ist auch ein Beispiel für Industrie 4.0, die vernetzte digitale Produktion: eine smarte Fabrik, in der virtuelle und reale Welt durch den Einsatz von Informationstechnologien verschmelzen. Ein Vorzeigeobjekt, die Augsburger zeigen es Besuchern gerne.

Für den geplanten Einstieg des chinesischen Konzerns Midea bei Kuka könnte das Werk in Toledo zum Problem werden. Nämlich dann, wenn das Committee on Foreign Investment in the United States, kurz CFIUS, ein Wörtchen mitzureden hat. Dieser Ausschuss der US-Regierung prüft, ob eine Fusion oder Beteiligung die nationale Sicherheit der USA gefährdet. Er fasst den Sicherheitsbegriff sehr viel weiter als Deutschland im Außenwirtschaftsrecht. "Da geht es um mehr als das deutsche Konzept der öffentlichen Sicherheit und Ordnung", sagt ein Jurist, der nicht genannt werden will, der SZ. CFIUS prüfe zum Beispiel, ob ein Erwerb Einfluss auf die sicherheitsrelevante Technologieführerschaft des Landes hat. "Das ist im Falle von Kuka nicht ganz auszuschließen", so der Experte. Der Ausschuss kann den Erwerb nicht verbieten, aber er kann dem Präsidenten der USA empfehlen, das zu tun. Kuka und Midea könnten gezwungen sein, die aus Sicht der USA sensiblen Teile vom Erwerb auszunehmen, etwa durch eine Abspaltung des US-Geschäfts.

Die Produktion von Robotern berührt nicht per se deutsche Sicherheitsinteressen

In Deutschland hat sich die Politik längst offen eingemischt. Unter Anleitung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel formiert sich ein Gegenangebot, heißt es in mit der Sache vertrauten Kreisen. In den vergangenen Tagen ist fast jeder Name gefallen, der einem zum Thema Roboter in den Sinn kommt, Siemens und ABB etwa. Bosch verweigerte offiziell einen Kommentar zum Thema.

Rechtlich hat Gabriel kaum Chancen, den Einstieg von Midea zu verhindern. "Die Verhinderung von Übernahmen ist keine Aufgabe, die der Gesetzgeber dem Wirtschaftsminister zugewiesen hat", sagt der Experte. Der Erwerb unterliegt der Fusionskontrolle und muss bei der zuständigen Kartellbehörde, sei es beim Bundeskartellamt oder der EU-Kommission, angemeldet werden. Das Bundeskartellamt fällt zwar als Bundesoberbehörde in die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums, handelt aber autonom. Es prüft, ob die Beteiligung zu einer marktbeherrschenden Stellung führt, erklärt der Jurist. Danach sieht es im Fall Kuka nicht aus. Midea stellt keine Roboter her.

Bliebe das Außenwirtschaftsrecht. Danach kann der Erwerb eines Unternehmens untersagt werden, wenn es sich um Kriegswaffen und militärische Güter handelt. Aber Roboter sind keine Kriegswaffen. Ein Erwerb kann auch untersagt werden, wenn er die Sicherheitsinteressen Deutschlands berührt. Wie eine "sektorübergreifende Prüfung" aussieht, ist in der Außenwirtschaftsverordnung geregelt. Auf ihrer Basis kann das Wirtschaftsministerium prüfen, ob die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet wird, wenn der Erwerber seinen Sitz außerhalb der EU oder der Efta hat. Es bestehe zwar keine Anmeldepflicht. Wer klug ist, sagt der Rechtsexperte, wird den Erwerb aber beim Wirtschaftsministerium anmelden, denn das darf auch von sich aus die Prüfung einleiten bis zu drei Monate nach dem Erwerb. Angemeldet werden muss der Erwerb. So weit ist Midea noch nicht. Der Konzern hat bisher nur ein Angebot angekündigt.

Das Ministerium prüft den Erwerber und den Erworbenen. "Bei Erwerbern aus China oder etwa dem Irak wird man näher hinschauen, als wenn es ein Unternehmen zum Beispiel aus Kanada wäre", sagt der Jurist. Die Produktion von Hochtechnologie wie Robotern berühre aber nicht per se die Sicherheitsinteressen Deutschlands. Bislang gebe es "keinen einzigen Erwerb", den das Bundeswirtschaftsministerium im Verfahren der sektorübergreifenden Prüfung untersagt hat. "Rechtlich ist eine Untersagung also schwierig. Die Bundesregierung müsste belegen, dass der Verkauf eines Roboterstellers eine Sicherheitsgefährdung darstellt", so der Jurist.

Aber das Ministerium könne das Verfahren politisch aufladen. Nachfragen, Unterlagen anfordern, angereichert mit politischen Wünschen wie dem Erhalt des Standortes und der Arbeitsplätze. Auf diese Weise kann das Ministerium die Genehmigung verzögern, aber nicht verhindern. Midea hat am Freitag erneut "die guten Absichten" beteuert. Der Einstieg sei im Interesse beider Seiten. Aktionäre überzeugen solche Worte vielleicht. Der Aktienkurs von Kuka ist in den vergangenen Monaten kräftig gestiegen, Anleger dürften sich freuen. Die Politik zu überzeugen, ist schwerer.

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