EEG:Das ändert sich bei Deutschlands Energiewende

Windkraftanlage im Bodennebel

Die Reform des EEG krempelt vieles um.

(Foto: dpa)

Das neue Ökostrom-Gesetz wird die Förderung der erneuerbaren Energie komplett umstellen. Die wichtigsten Fakten im Überblick.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Kurz vor der Kabinettssitzung hatte Sigmar Gabriel noch einmal alle Register gezogen. "Der Siegeszug der Erneuerbaren und der Energiewende ist da", schrieb er dieser Tage an die Abgeordneten seiner SPD-Fraktion. "Jetzt machen wir ihn auch systematisch und nachhaltig erfolgreich." Dazu beitragen soll nun die größte Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes EEG, die am Mittwoch das Kabinett passiert hat. Aber was nützt die Reform wirklich? Wird der Siegeszug der Erneuerbaren am Ende unterbrochen? Ein Überblick.

Was ändert sich mit dem Gesetz?

Bisher gelten für die Betreiber von Ökostrom-Anlagen feste Fördersätze. Wer ein Windrad betreibt oder eine Solaranlage, wer aus Geothermie oder Biomasse Strom erzeugt, der bekommt so für jede eingespeiste Kilowattstunde eine fixe, gesetzlich festgelegte Vergütung. Sie soll für alle größeren Anlagen der Vergangenheit angehören. Von 2019 an sollen etwa neue Windparks nur noch dann gefördert werden, wenn sie sich in Ausschreibungen gegen andere Projekte durchsetzen konnten. Den Zuschlag erhält, wer für die geringsten Fördersätze zu bauen bereit ist. Die erste Ausschreibung soll im Mai 2017 stattfinden. Bei Biomasse und Solarparks soll es ähnlich laufen.

Was heißt das für den Ökostrom-Ausbau?

Das System der Förderung wird damit komplett umgestellt. Bisher steuerte die Politik über den Preis, jetzt über die Menge. Das bedeutet, dass vorab Ausschreibungsmengen festgelegt werden, um die sich dann Anbieter bewerben können. So soll für Windparks an Land in den ersten drei Jahren eine Höchstmenge von 2700 Megawatt ausgeschrieben werden, von 2022 an jährlich 2800 Megawatt. Das entspricht, je nach Größe der Windräder, zwischen 600 und 900 Anlagen im Jahr. Weitere 600 Megawatt sollen für Solarparks vergeben werden, 150 Megawatt für Biomasse-Anlagen. Auf Betreiben Bayerns wird hier die Menge von 2020 bis 2022 auf 200 Megawatt aufgestockt.

Wird die Energiewende damit ausgebremst?

Das fürchten vor allem die Ökostrom-Lobby und Opposition. Tatsächlich verfolgt die Bundesregierung das Ziel einer Begrenzung: Bis 2025 sollen nicht mehr als 45 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen stammen. In der Zwischenzeit sollen die Stromnetze ertüchtigt werden. Zu diesem Zweck will der Bund auch Netzengpassgebiete einrichten, die im neuen Gesetzentwurf etwas freundlicher "Netzausbaugebiete" heißen. In Regionen, in denen in der Vergangenheit viele Windräder errichtet wurden, wird die Ausschreibungsmenge weiter gesenkt - etwa in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen. Andererseits haben auch in der Vergangenheit Verschärfungen beim EEG stets die Investoren angetrieben: Sie haben noch rasch Projekte realisiert, um so in den Genuss höherer Fördersätze zu kommen. Zwar werden die Sätze für neue Windparks mit der Novelle vorab schon gesenkt, ein solches "Dezemberfieber" ist trotzdem gut möglich. Es könnte also auch gut sein, dass der Ökostrom-Anteil sich nicht an die Grenze der Koalition hält.

Was ändert sich für Privatleute, die in Ökostrom investieren wollen?

Für Bauherren, die sich eine private Solaranlage anschaffen wollen, ändert sich nicht viel. Bis zu einer Leistung von 750 Kilowatt kommen sie weiter in den Genuss der gesetzlichen Förderung. Derzeit beträgt sie, je nach Größe der Anlage, zwischen elf und zwölf Cent. Da der reguläre Strompreis weit höher ist, lohnt sich für viele Verbraucher eine Solaranlage aber auch ohne Förderung, wenn sie eine Batterie benutzen. Schwieriger ist die Lage für Bürger, die gemeinsam einen Windpark stemmen wollen. Auch sie müssen künftig an Ausschreibungen teilnehmen; das Risiko steigt für sie. Unterliegen sie, bleiben sie auf den Kosten sitzen. Das Gesetz sieht deshalb für "Bürgerenergiegesellschaften" eine Sonderregel vor: Einen Großteil der Genehmigungen müssen sie erst beibringen, nachdem sie den Zuschlag schon haben.

Wie geht es nun weiter?

Das Kabinett hat der Reform am Mittwoch zugestimmt. Der Bundestag könnte sich schon übernächste Woche erstmals mit dem Gesetz beschäftigen. Begehrlichkeiten gibt es viele: So verlangt der Wirtschaftsflügel der Union bislang schärfere Einschnitte beim Ökostrom. Andere Abgeordnete fordern günstigere Bedingungen für Bürgerwindparks. Fundamentale Änderungen allerdings sind unwahrscheinlich, denn zwischen Bund und Ländern ist das Paket schon abgestimmt. Auch drängt die Zeit: Denn auch die EU-Kommission muss die Novelle absegnen. Dazu muss sie vor der Sommerpause Bundestag und Bundesrat passieren. Sonst droht ein Vakuum - denn die geltenden Regelungen laufen Ende des Jahres aus.

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