Recht:Väter von Kuckucks-Kindern sollen Unterhalt nur begrenzt zurückbekommen

  • Wer herausfindet, dass er biologisch doch nicht der Vater seines Kindes war, konnte bisher den Erzeuger auf Unterhaltsregress verklagen.
  • Künftig soll der Regressanspruch des "falschen" Vaters nur noch für zwei Jahre rückwirkend gelten.
  • Dahinter steckt ein Gedanke, der im modernen Familienrecht eine wachsende Rolle spielt: Elternschaft kann nicht allein auf die Biologie reduziert werden.

Von Wolfgang Janisch

Es ist, wenn man so will, eine Rechtslage, die ganz und gar auf die Wut des gehörnten Ehemanns zugeschnitten ist. Wer im Laufe seines Vaterseins herausgefunden hatte, dass er - biologisch - doch nicht der Vater seines Kindes war, der konnte bisher zwei Dinge tun: Erstens von der Mutter den Namen des wahren Erzeugers herausverlangen, zweitens denselben auf Unterhaltsregress verklagen. Für den genetischen Vater kann das richtig teuer werden. Bisher muss er den gesamten Unterhalt nachzahlen, rückwirkend bis zum Geburtstermin. Wenn die Sache erst zwanzig Jahre später auffliegt, kommen schnell hohe fünfstellige Beträge zusammen.

Im Frühjahr 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, der bisher nur von den Gerichten anerkannte Auskunftsanspruch gegen die Frau über frühere Liebhaber setze eine explizite gesetzliche Regelung voraus. Eigentlich war das nur ein kleiner Reparaturauftrag, den das Bundesjustizministerium in diesen Tagen mit einem entsprechenden Gesetzentwurf erledigt hat. Darin ist nun allerdings ein weiterer Paragraf enthalten, der einen regelrechten Paradigmenwechsel in der Welt der Scheinväter und Kuckuckskinder einleitet: Der Regressanspruch des "falschen" Vaters soll nur noch für zwei Jahre rückwirkend gelten.

Dahinter steckt ein Gedanke, der im modernen Familienrecht eine wachsende Rolle spielt. Elternschaft kann nicht allein auf die Biologie reduziert werden. Der Umstand, dass das Kind die Gene eines anderen Mannes in sich trägt, macht die Familie nicht nachträglich zum Schadensfall, der monetär rückabgewickelt werden muss. "Es wird ausgeblendet, dass mit der von dem Scheinvater in der Vergangenheit eingenommenen Stellung als Vater mehr verbunden ist als die Gewährung von Kindesunterhalt", heißt es in dem Entwurf. Anders ausgedrückt: Der Mann, der das Kind mit großgezogen hat, war ein echter Vater, sozial und emotional. Das Kind war all die Jahre sein Kind.

Jahrelang faktisch gelebte Familie löst sich nicht plötzlich auf

Dass sich die jahrelang faktisch gelebte Familie mit dem Auftauchen des wahren Erzeugers nicht mit einem Mal in Luft auflöst, sieht man auch in anderen Ländern so. In der Schweiz gibt es gar keinen Regressanspruch, in den Niederlanden nur für fünf Jahre rückwirkend. In Frankreich ist eine Anfechtung der Vaterschaft ausgeschlossen, wenn fünf Jahre lang eine "sozial-familiäre" Beziehung zwischen Vater und Kind bestanden hat. Auch England stellt beim Unterhalt darauf ab, dass ein Kind tatsächlich als eigenes behandelt worden ist.

Dass die Bio-Vaterschaft mit gravierenden rechtlichen Folgen verknüpft ist, darüber macht sich derzeit auch ein vom Justizministerium eingesetzter Arbeitskreis Gedanken. Seit dem vergangenen Jahr arbeitet das Gremium an einer Modernisierung des Abstammungsrechts. Beispiel Samenspende: Nach deutschem Recht kann im Extremfall auch der Samenspender zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden - für ein Kind, das er nie gesehen hat. In dieser Legislaturperiode ist noch keine Reform zu erwarten. Absehbar ist aber: Die Macht der Gene in Familienfragen dürfte schwinden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: