Streit um Hochzeitsfotos:Menschenrechtsgerichtshof weist Jauch ab

Moderator Günther Jauch und Ehefrau Thea

Moderator Günther Jauch und Ehefrau Thea.

(Foto: dpa)
  • Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat eine Klage Günther Jauchs und seiner Frau abgewiesen.
  • Das Ehepaar sieht seine Privatsphäre verletzt, weil die Zeitschrift Bunte Fotos von der Hochzeit des Paares veröffentlicht hatte.
  • Die Straßburger Richter sahen in der Berichterstattung allerdings keine Rechtsverletzung.

Sie haben jahrelang prozessiert, doch nun haben TV-Moderator Günther Jauch und seine Frau Thea endgültig einen langjährigen Rechtsstreit um einen Medienbericht über ihre Hochzeit verloren. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg wies am Donnerstag eine Beschwerde des Ehepaars ab, das seine Privatsphäre verletzt sah.

In dem Streit ging es um einen Artikel und Fotos in der Zeitschrift Bunte. Vor Hamburger Gerichten hatten Jauch und seine Frau schon vergeblich auf Schadenersatz geklagt. Auch die Straßburger Richter sehen nun in der Berichterstattung keine Rechtsverletzung. Die deutschen Gerichte hätten das Recht des Ehepaars auf Privatsphäre sorgfältig gegen das öffentliche Informationsinteresse abgewogen.

Das Paar hatte seine Hochzeit 2006 in einem Potsdamer Schloss mit über 100 Gästen gefeiert. Über ihren Anwalt hatten sie sich vorab Presseberichte verbeten.

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