Neues Gesetz:Warum das Strafrecht gegen Stalking oft machtlos ist

Stalking

Stalking ist eine Straftat, das Gesetz greift aber erst, wenn der Täter es schafft, sein Opfer so mürbe zu machen, dass es seine sozialen Kontakte reduziert oder gar den Wohnort wechselt.

(Foto: Angelika Warmuth/dpa)

Obwohl die Täter der Polizei häufig bekannt sind, werden nur ein bis zwei Prozent aller Stalker verurteilt. Jetzt bessert Justizminister Maas beim Gesetz nach - Opferverbände warnen, dass das nicht ausreiche.

Von Oliver Klasen

Uwe Kiskers Handynummer steht einfach so im Internet, auf seiner Homepage für jeden sofort zu finden. "Aber dat geht nich' anders", sagt Kisker, dem man seine Herkunft aus dem Ruhrgebiet auch am Telefon anhört. Kisker, 55, moderiert Schlagerpartys, dreht Industriefilme für einen Bagger-Hersteller, außerdem berichtet er für das lokale Fernsehen über Kreisliga-Fußballspiele, in Dortmund sei er überall bekannt und für Anfragen müsse er ständig erreichbar sein, sagt er.

Kisker ist Stalking-Opfer. Er kennt seinen Stalker, er ist sicher, dass es ein Mann ist, der ganz in der Nähe wohnt und ihn seit mehr als 25 Jahren terrorisiert. Kisker hat belastendes Material gesammelt: Droh-Faxe, Droh-Mails, außerdem eine Auswertung der Telekom, die ergeben hat, dass in drei Wochen 3100 Anrufe eingingen, immer vom selben Anschluss.

Anfangs wollte der Stalker Kisker und seine Frau auseinanderbringen, doch mit der Zeit konzentrierte er sich ausschließlich auf den 55-Jährigen. Kisker hat alles getan, was Experten in solchen Fällen raten: Er hat alles dokumentiert, er hat seiner Frau und den Kindern Geheimnummern besorgt, er hat sich mit seinem Anwalt beraten, er hat mehrfach Anzeige erstattet und sich manchmal so gefühlt, als mache er die Arbeit, für die eigentlich die Polizei zuständig wäre. Er hat den Aktenordner mit dem Material zur Staatsanwaltschaft geschleppt, doch eins hat er nicht getan: sein Leben aufgegeben.

Opferverbände sehen gefährliche Gesetzeslücke

Weil er nicht wollte, dass der Stalker die Macht über sein Leben gewinnt, hat er seinen Job behalten und ist nicht weggezogen aus dem Dortmunder Stadtteil, in dem er lebt. Doch möglicherweise war genau das ein Grund dafür, dass der Stalker bisher nicht ins Gefängnis musste. Zwar ist Nachstellen, wie es in Paragraf 238 Strafgesetzbuch genannt wird, seit 2007 eine Straftat, allerdings muss die Lebensgestaltung des Opfers dadurch "schwerwiegend beeinträchtigt" sein.

Opferverbände sehen darin schon lange eine gefährliche Gesetzeslücke. Denn einem Stalker muss es nach geltender Rechtsprechung tatsächlich "gelingen", sein Opfer derart mürbe zu machen, dass es zum Beispiel den Wohnort wechselt. Menschen wie Uwe Kisker, die dem Druck nicht nachgeben, hatten bisher kaum eine juristische Handhabe gegen die Täter.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will jetzt nachbessern: Auch Handlungen, die "objektiv geeignet sind", die Lebensumstände des Opfers schwer zu beeinträchtigen, sollen künftig strafbar sein - unabhängig davon, ob der Täter tatsächlich "Erfolg" hat. "Es darf nicht sein, dass man zum Beispiel erst umziehen muss, damit ein Stalker strafrechtlich belangt werden kann", sagt Maas. An diesem Mittwoch soll die Gesetzesänderung, die die große Koalition schon länger plant, im Bundeskabinett beraten werden.

"Zum ersten Mal seit Langem sehe ich ein bisschen Licht am Horizont und hoffe, dass es jetzt endlich eine Möglichkeit gibt, dass der Kerl einen auf den Deckel bekommt", sagt Kisker. In den vergangenen Monaten habe er "einigermaßen Ruhe gehabt". Nur drei Anrufe von unbekannt seien nachts auf seinem Handy eingegangen, das um diese Zeit immer ausgeschaltet ist. Noch immer wisse er aber nicht, was bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft herausgekommen ist, die seit anderthalb Jahren laufen.

Knapp 20 000 Stalking-Fälle verzeichnet die Kriminalstatistik für das Jahr 2015, die Dunkelziffer liegt weit höher. Dass viele Opfer - etwa 80 Prozent von ihnen sind Frauen - nicht zur Polizei gehen oder dort nicht ernst genommen werden, liegt möglicherweise daran, dass die Schwelle, ab der ein bloß lästiges Verhalten in strafbares Stalking umschlägt, nur schwer zu bestimmen ist. Mit der Thematik nicht vertraute Polizisten sind oft überfordert und tun das Nachstellen im Gespräch mit Betroffenen als privaten Konflikt ab.

"Der will ihnen nur Angst machen", das war ein Satz, den auch die Journalistin und Autorin Silvia Meixner hörte, als sie ihren Fall zur Anzeige brachte. Der Mann, der ihr seit mehr als vier Jahren nachstellt, legte unter anderem eine Webseite an, auf der sie als Prostituierte präsentiert wurde, die sich über Herrenbesuch freut - mit Angabe von Adresse und Telefonnummer. Obwohl sie, genau wie Uwe Kisker, nach kurzer Nachforschung herausfand, wer hinter den Anrufen, Verleumdungen und Drohungen steckte, wurde der Mann bis heute nicht bestraft.

Über ihre Erfahrungen hat Meixner ein Buch geschrieben, das anderen Stalking-Opfern Hilfe bieten und Tipps geben soll. In ihrem Fall ist der Stalker ein flüchtiger Bekannter, den sie einmal getroffen, dann allerdings abgewiesen habe. Eine Beziehung habe nie bestanden, trotzdem behaupte der Mann, dass sie ein glückliches Paar gewesen seien.

Experten und Betroffene fordern besseren Opferschutz

Enttäuschte Liebe und eine als ungerecht erlebte Zurückweisung sind die wohl häufigsten Motive beim Stalking. In einigen Fällen gab es zuvor tatsächlich eine Beziehung, in anderen Fällen bestand sie nur in der Wunschvorstellung des Stalkers. Es gibt Menschen, die ihrem Anwalt oder Arzt nachstellen, weil sie sich falsch vertreten oder behandelt fühlen. Eine weitere Form ist Stalking, bei dem die Nähe eines Prominenten gesucht wird.

"Stalker verfügen über ein sehr geringes Selbstwertgefühl und eine leichte Kränkbarkeit. Sie können ihre Impulse nicht kontrollieren und sind oft von Rachegedanken geleitet", sagt Wolf Ortiz-Müller von der Berliner Beratungsstelle "Stop Stalking", die sich sowohl an Opfer als auch an Täter richtet.

Die von Maas geplante Gesetzesänderung sehen Betroffene und Experten grundsätzlich positiv, allerdings müsse der Opferschutz besser werden. "Es ist völlig sinnlos, dort anzusetzen, wo ein Opfer schon in höchster Verzweiflung leben muss und sich nicht mehr aus dem Haus traut. Ziel muss sein, dem Stalker oder der Stalkerin lange vorher Grenzen aufzuzeigen", sagt Autorin Meixner. "Allein auf Strafverschärfung zu setzen, ist nicht klug", glaubt auch Ortiz-Müller. Derzeit würden nur etwa ein bis zwei Prozent der Stalker tatsächlich von einem Gericht verurteilt, so der Psychotherapeut. Selbst, wenn es gelänge, diese Quote erheblich zu erhöhen, bliebe immer noch ein riesiger Anteil von Betroffenen, bei denen sich der Eindruck einstelle, dass der Rechtsstaat nichts für sie tun könne.

Bremen gilt als Vorbild

Nötig sei ein gutes Betreuungsnetzwerk und eine frühzeitige Täteransprache. Ortiz-Müller und Meixner verweisen immer wieder auf Bremen. Dort werden sofort professionelle Beratungsstellen eingeschaltet, sobald ein Stalking-Fall angezeigt wird. Täter und Opfer werden zu getrennten Gesprächen eingeladen. "Das signalisiert beiden, hier kümmert sich jemand um den Fall. Das Opfer fühlt sich in seiner Angst ernst genommen und der Täter merkt, dass er nicht unbehelligt agieren kann", sagt Ortiz-Müller. Außerdem bekommt der Tatverdächtige in jedem Fall Besuch von der Polizei, auch, wenn es noch nicht zu einer Straftat gekommen ist. Die sogenannte Gefährderansprache gilt als sehr erfolgreich, weil sie einen Großteil der Stalker zumindest vorübergehend abschreckt.

Experten wünschen sich außerdem eine genauere Definition der Handlungen, die als Stalking gelten können. Bisher sind im Gesetz Auflauern, Telefonterror, Datenmissbrauch und Drohungen explizit genannt. Doch Smartphones und soziale Medien verschärfen das Problem. "In Zeiten des Cyber-Stalkings ist es mit einem Wohnortwechsel nicht getan. Da haben die Täter ganz andere Möglichkeiten, ihrem Opfer das Leben zur Hölle zu machen", sagt Meixner. Ortiz-Müller berichtet von neuen Fällen, bei denen GPS-Tracker oder Drohnen für das Stalking eingesetzt worden seien. Als problematisch gilt deshalb, dass Justizminister Maas die sogenannte Generalklausel im Gesetz streichen will. Sie stellt über die vier genannten Verhaltensweisen hinaus auch "vergleichbare Handlungen" unter Strafe.

Immerhin soll das neue Gesetz an anderer Stelle nachbessern. Bisher konnte sich die Staatsanwaltschaft, wenn sie kein öffentliches Interesse an der Verfolgung des Täters erkennt, aus dem Verfahren zurückziehen und Betroffene auf die sogenannte Privatklage verweisen. Diese Möglichkeit, gängig zum Beispiel bei Hausfriedensbruch oder Beleidigung, soll es bei Stalking künftig nicht mehr geben.

"Da ich Optimistin bin, möchte ich gern daran glauben, dass sich langsam das Bewusstsein ändert, dass Stalking kein harmloses Kavaliersdelikt ist, sondern bei den Opfern massive Schäden verursacht", sagt Silvia Meixner. Und Uwe Kisker will jetzt seinen Anwalt anrufen und nochmal nachhören bei der Staatsanwaltschaft. Er hofft, dass sein Aktenordner doch noch etwas bewirkt.

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