Sperrzeit:Sunshine Pub muss früher schließen

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Das Sunshine Pub war lange Treffpunkt für ausdauernde Zecher - bis die Stadt eine Sperrzeit zwischen 3 und 8 Uhr verhängte. (Foto: Robert Haas)
  • Das Sunshine Pub darf künftig nachts nicht mehr zwischen drei und acht Uhr geöffnet haben. Das Verwaltungsgericht hat eine Klage des Wirtspaars abgewiesen.
  • Die Bewohner im Gärtnerplatzviertel hatten sich über die stark betrunkenen Kneipengäste beschwert.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Warum Münchens härteste Absturzkneipe ausgerechnet Sunshine Pub heißt, ist schwer zu verstehen: Denn das Geschäft brummte hier erst ab zwei Uhr in der Nacht. Und mit einstündiger Unterbrechung ging es früher immer weiter bis in den Mittag.

Ausgerechnet diese Hauptgeschäftszeit hat die Münchner Ordnungsbehörde dem Wirtsehepaar Elisabeth und Siegfried Märkl vermiest: Per Bescheid wurde eine Sperrzeit für die berüchtigte Gaststätte an der Müllerstraße 17 von drei bis acht Uhr festgesetzt. Die Klage dagegen hat die 16. Kammer am Verwaltungsgericht München am Mittwoch abgewiesen.

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Früher hätte man solch ein Lokal als Spelunke bezeichnet - in der Münchner Partyszene nennt man das Lokal nicht weniger zutreffend "Absturzkneipe". Dementsprechend schildert die Polizei das Klientel: Stark alkoholisiertes Party-Publikum mischt sich mit Alkoholikern und Drogenkonsumenten - regelmäßig werde Marihuana oder Kokain gefunden. Besoffene und Bekiffte gerieten immer in Streit, bis hin zur Körperverletzung, sagt die Polizei.

Die Bewohner im Gärtnerplatzviertel beklagen laut Polizei: Stark Alkoholisierte belagerten den Gehweg vor der Bar - gerade in den Stunden bis neun Uhr komme es zu den meisten Störungen, wenn viele Bürger auf dem Weg zur Arbeit seien. Anwohner hätten aufgrund der gehäuften Vorfälle im und vor dem Lokal große Sorge um ihre Kinder. Mit den alten Öffnungszeiten habe es 2015 von Februar bis Ende Juli 49 Einsätze gegeben, sagt die Polizei, mit den neuen Öffnungszeiten im selben Zeitraum 2016 nur 13 Einsätze.

Die Wirtsleute wehren sich gegen solche Darstellungen und die neue Sperrzeit: Es handle sich um ein Nachtlokal, das seit mehr als 40 Jahren betrieben werde. Erst von zwei Uhr an fülle sich das Lokal bis zur Schließung gegen Mittag. "In dieser Zeit machen wir unser Geschäft", sagt die Wirtin. Die Sperrzeitverlängerung bedeute den wirtschaftlichen Ruin "und damit faktisch die Schließung des Lokals".

Vor Gericht bot sie als Kompromiss an, zwischen fünf und 15 Uhr zu schließen. Das lehnt die Stadt ab, man will für dieses Lokal ein anderes Publikum. Im Übrigen hätten sie etwa die Ablagen in den Toiletten so umgebaut, sagen die Wirtsleute, dass davon kein Kokain mehr geschnupft werden könne. Den Behörden werfen sie vor, ihnen oft Vorfälle aus der Umgebung des Lokals zuzurechnen, mit denen sie gar nichts zu tun hätten.

In zwei Eilverfahren hatten das Münchner Verwaltungsgericht und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zuletzt schon als Kernproblem erklärt, dass die Kneipe nach drei Uhr morgens Gäste anziehe, die entweder schon alkoholisiert seien oder sich betrinken und danach auffällig bis gewalttätig würden. Angesichts der massiven ständigen Störungen der öffentlichen Sicherheit sei die neue Sperrzeit deshalb auch vor dem angeblich drohenden "wirtschaftlichen Ruin" nicht zu beanstanden.

Das Verwaltungsgericht hat die Klageabweisung nun auch im Hauptsacheverfahren zwar noch nicht begründet - es ist aber zu erwarten, dass es an die früheren Begründungen beider Instanzen anknüpft.

© SZ vom 28.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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