Ettal:Klosterschüler missbraucht: Früherer Pater muss in Haft

Beginn Prozess wegen sexuellen Missbrauchs

Jürgen R. ist inzwischen als Priester und Ordensbruder der Benediktiner vom Vatikan suspendiert worden.

(Foto: Sven Hoppe/dpa)
  • Sieben Jahre muss ein ehemaliger Ettaler Mönch in Haft, weil er mehrere Internatszöglinge missbraucht hat.
  • Der Angeklagte hat den Missbrauch gestanden.
  • Bereits 2010 kam die jahrzehntelange Geschichte von Missbrauch und Misshandlung des Klosters ans Licht. Bei dem Prozess spielte sie allerdings keine Rolle.

Von Matthias Köpf

Rom hat schon vor einigen Monaten gesprochen, seitdem ist Jürgen R. kein Priester und kein Benediktinermönch mehr. Das weltliche Urteil nimmt der ehemalige Pater Georg am Mittwoch äußerlich unbewegt auf, nur die auf dem Tisch wie zum Gebet verschränkten Hände arbeiten sich langsam aneinander ab. Sieben Jahre muss er ins Gefängnis, weil er als Religionslehrer und Präfekt in der Benediktinerabtei Ettal mehrere Internatszöglinge missbraucht hat.

Es ist das zweite weltliche Urteil über R. Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht München das Jahr und die zehn Monate Haft noch zur Bewährung ausgesetzt, R. hatte das Gericht zunächst als freier Mann verlassen. Doch in diesem ersten Prozess hatte eines der drei Opfer, ein heute 24-jähriger junger Mann, über weit schwerer wiegende Taten gesprochen, als die Anklage dem Pater vorgeworfen hatte. Für die schon damals verhandelten und für diese weiteren Taten, für schweren sexuellen Missbrauch und sexuellen Missbrauch an Schutzbefohlenen, die zu der Zeit noch nicht einmal 14 Jahre alt waren, muss R. nun für lange Zeit hinter Gitter.

Das, was da im Schuljahr 2003/2004 in seinem Ettaler Präfektenzimmer immer wieder geschehen ist, hat der Angeklagte gestanden. Das Streicheln über der Schlafanzughose des Zwölfjährigen, beim Filmabend mit der ganzen Gruppe, aber unter dem Schutz der Tischplatte.

Später sperrt der Präfekt sein Zimmer zu hinter dem Buben, greift auch in die Hose, und irgendwann scheint aus einem Vertrauensverhältnis eine sexuelle Beziehung zu werden - die Beziehung eines kindlichen Jungen an der Schwelle zur Pubertät, der aus einem problembelasteten Elternhaus heraus Geborgenheit im Klosterinternat finden soll, zu seinem offenbar auch warmherzigen, verständnisvollen und sportbegeisterten Präfekten. Der gewährt seinen speziellen Lieblingsschülern Zuwendung und kleine Vergünstigungen im Internatsalltag.

Unausgesproche Regeln

Der heutige junge Mann, der nicht noch einmal aussagen muss, hegt laut seiner Vernehmung bei der Polizei keinen Groll gegen den Angeklagten. Er leidet aber darunter, dass er seine ersten sexuellen Erfahrungen auf diese Weise machen musste und darüber so lange nicht reden konnte. Unter den Schülern wurden schon damals Andeutungen gemacht: "Dann geh doch ins Präfektenzimmer", habe es geheißen. Ansonsten Schweigen.

"Du musst verheimlichen. Du musst lügen. Du darfst nichts sagen." So fasst die Vorsitzende Richterin die Gebote zusammen, die der Priester, Religionslehrer und Präfekt dem Buben in Kloster eben auch vermittelt habe. Vielen ehemaligen Ettaler Zöglingen mögen diese meistens unausgesprochen Regeln bekannt vorkommen, doch das Kloster und seine 2010 ans Licht gekommene jahrzehntelange Geschichte von Missbrauch und Misshandlung spielen in dem Prozess sonst keine Rolle.

Auch der Verteidiger macht die Umstände nicht zum Thema, unter denen sein Mandant in Ettal zum Täter geworden ist. Erklärungen dazu mag es allenfalls in einem der vielen Rechtsgespräche hinter verschlossenen Türen gegeben haben, die den Prozess geprägt haben. Sogar für die Plädoyers wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen, um die Intimsphäre des Angeklagten zu schützen.

Dass der einstige Pater in einem der Rechtsgespräche erklärt hatte, er wolle dem Kloster öffentliches Aufsehen ersparen, hält die Vorsitzende ihm ebenso zugute wie seine Entschuldigung aus dem ersten Verfahren und sein Geständnis, das dem Opfer einen weiteren Auftritt vor Gericht erspart habe. In öffentlicher Sitzung beschränkt sich dieses Geständnis auf ein knappes "Ja" zu allen Vorwürfen.

Das Gericht glaubt dem Opfer

Weil der Angeklagte zugleich manche Tatzeitpunkte im Jahr 2005 aus der Aussage des Opfers anzweifelt, sein Verteidiger die Anklage im Plädoyer aber voll anerkennt, tun sich Widersprüche auf, die das Gericht nicht auf sich beruhen lassen kann. Denn einerseits wäre das Opfer 2005 schon älter und der Täter nicht mehr sein Präfekt gewesen, was strafmildernd hätte sein können. Doch andererseits war zu der Zeit schon eine Gesetzesverschärfung in Kraft. Die Kammer stellt nun doch eine neue Aussage des Opfers sowie ein Platzen des Prozesses plus Neuauflage im Jahr 2017 in den Raum.

Nach neuerlichen internen Beratungen widerspricht auch der Angeklagte nicht mehr. Das Gericht glaubt ohnehin dem Opfer und bleibt am Ende zwei Jahre unter der Forderung der Staatsanwältin. Der Verteidiger, der kein Strafmaß gefordert hat, behält sich eine Revision vor.

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