Frankreich:Gericht bestätigt Burkini-Verbot in Cannes

Frankreich: Burkinis sind in Cannes unerwünscht.

Burkinis sind in Cannes unerwünscht.

(Foto: AP)
  • Seit Ende Juli gilt an den Stränden von Cannes ein Burkini-Verbot. Muslimische Frauen legten Beschwerde ein.
  • Der Ganzkörperbadeanzug entspräche als religiöses Symbol nicht der Laizität, entschied nun das Gericht.

Ein Gericht in Nizza hat das im südfranzösischen Cannes verhängte Burkini-Verbot bestätigt. Wie die Stadtverwaltung mitteilte, wies das Verwaltungsgericht von Nizza eine Beschwerde gegen das Verbot des Ganzkörperbadeanzugs zurück. Die Entscheidung stärkt auch eine Nachbargemeinde, Villeneuve-Loubet, wo das Tragen eines Burkinis ebenfalls unter Strafe steht.

Das Verbot in Cannes wurde bereits Ende Juli per Dekret vom konservativen Bürgermeister David Lisnard erlassen. Der Zutritt zum Strand und das Baden sei Menschen verboten, die Kleidung tragen, die "die guten Sitten und die Laizität sowie die Hygiene- und Sicherheitsregeln" nicht respektiere, heißt es in dem Dekret. Laut Lisnard handle es sich um "eine Entscheidung von vielen, um die Bevölkerung zu schützen". Er nahm dabei Bezug auf den Terroranschlag von Nizza. Seit November gilt in Frankreich der Ausnahmezustand, der den französischen Behörden weitreichende Kompetenzen zur Terrorbekämpfung einräumt. Burkini-Trägerinnen am Strand droht ein Bußgeld von 38 Euro. Der Bann gilt vorerst bis Ende August.

Kritiker wollen in Berufung gehen

Drei Frauen vom Kollektiv gegen Islamophobie in Frankreich (CCIF) hatten am Freitag Beschwerde gegen das Verbot eingelegt. Das Verwaltungsgericht urteilte jedoch, dass die Maßnahme im Einklang mit dem Gesetz zur Laizität stehe. Die französische Verfassung sieht eine strenge Trennung zwischen Religion und Staat vor, die auch das Zeigen religiöser Symbole in der Öffentlichkeit betrifft. Tatsächlich könne das Tragen dieses Kleidungsstücks am Strand im Kontext des Ausnahmezustandes und des Attentats von Nizza nur als "eindeutiges religiöses Symbol interpretiert" werden, heißt es in dem Urteil.

CCIF-Anwalt Sefen Guez Guez kündigte an, vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht in Berufung zu gehen. "Diese Entscheidung öffnet Tür und Tor für ein Verbot sämtlicher religiöser Symbole im öffentlichen Raum", sagte er. Seit 2011 gilt in Frankreich bereits ein Verbot für das Tragen von Ganzkörperschleiern. Schwimmanzüge mit integrierter Kopfbedeckung sorgen ebenfalls immer wieder für Diskussionen. Vergangene Woche erst wurde ein Burkini-Tag in einem Schwimmbad in Marseille nach massiven Protesten in der Öffentlichkeit abgesagt.

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