Weltkulturerbe:Ein Mausoleum blutet nicht

Ruinen von Palmyra, Syrien

Die Ruinen von Palmyra nach der Zerstörung durch den Islamischen Staat.

(Foto: dpa)

In Palmyra, Timbuktu und Bamian zerstörten Islamisten unersetzliche Schätze der Menschheit. Erstmals zieht ein Tribunal in Den Haag nun einen mutmaßlichen Täter zur Rechenschaft.

Von Ronen Steinke

Als im Frühjahr 2012 bewaffnete Gruppen, al-Qaida nahestehend, die Stadt Timbuktu besetzten, quartierten sie sich ein im Neubau gegenüber der Sankoré-Moschee. Mit Blick auf jahrhundertealte Mausoleen, Schulen, Bibliotheken, kunstvoll gestaltet aus Lehm. Die Stadt im Norden Malis hatte schon im Mittelalter eine Universität mit 25 000 Studenten, mit Büchern aus Andalusien, Nordafrika und dem Nahen Osten. "Die Tinte des Gelehrten ist wertvoller als das Blut der Märtyrer", schrieb der berühmteste Philosoph der Stadt, Ahmed Baba; nach ihm wurde später das staatliche Manuskripten-Institut benannt. Afrikaner finden in Mali die Selbstvergewisserung, dass ihr Kontinent nicht nur die Wiege der Menschheit ist, sondern über beachtliche Beispiele früher Hochkultur verfügt.

Mit Schaufeln und Äxten schlugen die Fundamentalisten auf die Mausoleen ein, die seit 1988 zum Unesco-Weltkulturerbe gehören. An alte Handschriften legten sie Feuer, am Ende waren viele zerstört.

Ihre Taten haben weltweit Entsetzen ausgelöst, ähnlich wie im vergangenen Jahr die Verwüstungen in der syrischen Oasenstadt Palmyra durch Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Ähnlich auch wie 2001 die Sprengung der Buddha-Statuen von Bamian durch die afghanischen Taliban. Diesmal aber wird der Internationale Strafgerichtshof die Zerstörung von Kulturerbe als Kriegsverbrechen verfolgen - zum ersten Mal in seiner Geschichte. Am Montag beginnt in Den Haag der Prozess gegen einen der Bilderstürmer von Timbuktu, den 40 Jahre alten Malier Ahmad al-Faqi al-Mahdi.

Die Unesco hatte beharrlich für einen solchen Pilotprozess geworben. Nötig sei ein starkes Signal "auch mit Blick auf Syrien und den Irak", betonte die Chefin der UN-Kulturhüter, Irina Bokowa, immer wieder. Diese beiden Länder, in denen der IS wütet, sind dem Weltstrafgericht nicht beigetreten, anders als Mali.

"Hier geht es nicht um Mauern und Steine"

Auf Videos ist zu sehen, wie der jetzt angeklagte al-Mahdi, ein Sturmgewehr über der Schulter, in Timbuktu Randalierer dirigierte. Damals war er Anführer der Tugendwächtertruppe Hisbah, die der islamistischen Miliz Ansar Dine zuarbeitete. Er hat schon angekündigt, ein Geständnis ablegen zu wollen.

Die Chefanklägerin am Strafgerichtshof, die Gambierin Fatou Bensouda, hat die Gelegenheit ergriffen, den Fall al-Mahdi zum Exempel zu erheben: Sie verzichtet einstweilen sogar darauf, andere Gewalttaten aus dem Bürgerkrieg in Mali anzuklagen, zum Beispiel Vergewaltigungen, Zwangsverheiratungen und sexuelle Sklaverei, die al-Mahdis Gruppe ebenfalls vorgeworfen werden. Nichts soll von ihrer Hauptbotschaft ablenken: "Hier geht es nicht um Mauern und Steine", sagte die Chefanklägerin. "Es geht um einen eiskalten Anschlag auf die Würde und Identität der Bevölkerung und ihre religiösen und historischen Wurzeln. Wer die Mausoleen zerstört, der zerstört einen Teil der kollektiven Identität, welche die Menschen von Timbuktu sich über die Epochen aufgebaut haben."

Der Schutz von Kulturgütern spielte in der Praxis nie eine große Rolle

Womit man bereits mitten in der Diskussion ist, die auch am Gerichtshof in Den Haag einige beklommen macht: Es geht hier um Gewalt gegen Sachen. Ein Mausoleum blutet nicht. Der Prozess bindet Ressourcen, die fehlen werden, um Gewalt gegen Menschen zu verfolgen. Schon immer haben Kriegsherren versucht, ihre Gegner zu demütigen; dass diese Taktik ein Kriegsverbrechen darstellt, ist theoretisch nicht neu, sondern gehört zu den "ehernen Gesetzen" des humanitären Völkerrechts, wie der Göttinger Völkerstrafrechtler Kai Ambos sagt. 1954 haben die UN das in einer Konvention bekräftigt.

Aber Völkerrecht steht auf Papier. Der Schutz von Kulturgütern spielte in der Praxis nie eine große Rolle. Die Deutschen haben im Zweiten Weltkrieg die Kathedrale von Birmingham bombardiert; aber das Nürnberger Tribunal, das Kriegsverbrecher anklagte, war zu sehr beschäftigt mit der Aufarbeitung von blutigeren Gräueln. Als in den Neunzigerjahren die Nationalbibliothek in Sarajevo niederbrannte, weil serbische Kämpfer sie mit Artillerie beschossen hatten, war das den Richtern am Jugoslawientribunal der Vereinten Nationen nur eine Randnotiz wert. Und als in den 2000er-Jahren einige alte Kader der Roten Khmer vor ein Tribunal kamen, war die Schändung der Hindu-Tempel Kambodschas gar kein Thema.

Ziel des am Montag beginnenden Haager Prozesses ist es nun, "Normbewusstsein zu schaffen", wie der Strafrechtler Ambos sagt. Es geht darum, Milizen weltweit etwas vor Augen zu führen. Die Bekräftigung eines Tabus: Weltkulturerbe ist Kollektiveigentum. Es gehört niemandem privat, sondern stets der gesamten Menschheit, versinnbildlicht durch die drei Richter, die am Montag die Hauptverhandlung eröffnen werden: ein Kongolese, ein Philippiner und der Deutsche Bertram Schmitt.

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