NSA-Untersuchungsausschuss:Richter soll Snowden-Aussage ermöglichen

Grüne und Linke wollen nun mit Hilfe des Bundesgerichtshofs erreichen, dass der Ausschuss den Whistleblower einlädt.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Die Opposition im Bundestag will ihre wohl letzte Chance nutzten, um den US-Whistleblower Edward Snowden doch noch vor dem NSA-Untersuchungsausschuss vernehmen zu können. Grüne und Linke haben jetzt den zuständigen Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof angerufen. Der soll die Ausschussmehrheit anweisen, Snowden formal zur Befragung nach Deutschland einzuladen. Der Ex-NSA-Mitarbeiter ist von allen Fraktionen im Ausschuss als Zeuge benannt worden. Bisher haben die Bundesregierung und die schwarz-rote Ausschussmehrheit aber alles unternommen, um seine Vernehmung in Deutschland zu verhindern. Union und SPD warten angeblich auf eine klare Empfehlung der Bundesregierung. Die Bundesregierung wiederum will keine Entscheidung treffen, solange der Ausschuss keine Einladung und damit ein Amtshilfeersuchen beschlossen hat. In dem 20-seitigen Antrag an den Bundesgerichtshof, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, listen die Antragsteller Konstantin von Notz (Grüne) und Martina Renner (Linke) ihre vergeblichen parlamentarischen Versuche auf, Snowden in Deutschland zu vernehmen. Sollte der Richter dem Antrag nicht stattgeben, wird vor der Bundestagswahl 2017 eine Vernehmung kaum noch möglich sein. Snowden lebt seit seiner Flucht aus den USA in Russland.

© SZ vom 26.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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