Medizin und Recht:Menschenrecht Methadon

Einem heroinabhängigen Häftling wurde die Ersatzdroge Methadon verwehrt - zu unrecht.

Von Ruth Eisenreich

Deutschland hat gegen die Menschenrechte verstoßen, weil es einem heroinabhängigen Häftling in Bayern eine Drogenersatztherapie verwehrt hat. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschied am Donnerstag, es habe sich dabei um unmenschliche Behandlung im Sinne der Menschenrechtskonvention gehandelt. Vor allem die bayerische Justiz wird nun wohl ihre restriktive Politik bei der Behandlung süchtiger Häftlinge lockern müssen.

Der Kläger, Paul Bruns (Name geändert), ist seit 1973 heroinabhängig, hat mehrere gescheiterte Entzüge hinter sich, ist mit Hepatitis C und HIV infiziert und leidet unter chronischen Schmerzen. Anfang der Neunziger wurde er als einer der ersten Menschen in Deutschland ins Substitutionsprogramm aufgenommen. Weil Heroinsüchtige es nur selten schaffen, ganz von Drogen wegzukommen, gilt die Behandlung mit Ersatzstoffen wie Methadon heute als beste Therapie für langjährig Abhängige. Sie heilt die Sucht nicht, kann aber ein geregeltes Leben ermöglichen und die Beschaffungskriminalität verringern.

Paul Bruns nahm 17 Jahre lang Methadon. Nach seiner Verhaftung 2008 wurde die Substitution gegen seinen Willen abgebrochen. Rechtlich steht zwar jedem Menschen in Haft dieselbe medizinische Behandlung zu, die er in Freiheit bekommen würde, und die Bundesärztekammer schreibt zur Substitution, dass in Haft "die Kontinuität der Behandlung sicherzustellen" ist. Die konkrete Entscheidung im Einzelfall liegt aber beim jeweiligen Gefängnisarzt - und die Ärzte entscheiden in Deutschland von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden. In Bayern bekam im vergangenen Jahr einer von 250 Häftlingen zumindest kurzfristig Substitutionsmedikamente, in Berlin war es einer von 25, in Nordrhein-Westfalen jeder Zehnte.

Bruns' Wunsch, wieder Substitutionsmittel zu bekommen oder zumindest von einem Suchtspezialisten untersucht zu werden, wurde von Gutachten zweier externer Ärzte unterstützt. Die bayerische Justizvollzugsanstalt Kaisheim lehnte trotzdem ab. Seine Beschwerden vor deutschen Gerichten bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht scheiterten. Direkt nach seiner Entlassung nahm ein Arzt Bruns wieder ins Substitutionsprogramm auf.

Der Kläger bekommt kein Schmerzensgeld zugesprochen - und ist doch zufrieden

Vor dem EGMR argumentierten die Behörden, eine Substitution sei im Fall Bruns medizinisch nicht nötig gewesen und wäre dem Ziel entgegengelaufen, Bruns ein drogenfreies Leben zu ermöglichen. Das Gericht betont in seiner (nicht rechtskräftigen) Entscheidung nun, dass es bei medizinischen Fragen einen Entscheidungsspielraum gibt. Es urteilt nicht darüber, ob Bruns tatsächlich substituiert hätte werden müssen, sieht aber zumindest "starke Indizien" dafür. Jedenfalls habe Deutschland nicht überzeugend nachgewiesen, dass Bruns angemessen untersucht und behandelt wurde. Die Argumentation der Behörden sei in sich widersprüchlich, und Bruns hätte zumindest einem Suchtspezialisten vorgeführt werden müssen.

Bruns' Schmerzensgeldforderung hat das Gericht abgewiesen. Er ist trotzdem zufrieden: "Jetzt ist klar, dass jeder das Recht hat, zumindest einem Sachverständigen vorgestellt zu werden", sagt er. Das Urteil zeige, "dass man Häftlingen medizinische Behandlung nicht einfach aus ideologischen Gründen vorenthalten darf", sagt auch Martin Jautz von der Münchner Aidshilfe, die mit anderen Aidshilfen Bruns' Klage unterstützt hat. Er hofft, dass dadurch "andere Häftlinge ermutigt werden, auf eine adäquaten Behandlung zu bestehen und sie notfalls vor Gericht zu erstreiten". Auf Bayern könnte dadurch eine Klagewelle zukommen: Laut einer Umfrage sitzen knapp 800 Opiatabhängige in bayerischen Gefängnissen, Studien zufolge könnte die Dunkelziffer bei über 3000 liegen. Das Justizministerium betont in einer Stellungnahme die Entscheidungsfreiheit der Anstaltsärzte. Es will aber "die Anstalten nochmals sensibilisieren", um in ähnlichen Fällen künftig "eine noch bessere Prüfung des jeweiligen Einzelfalls zu gewährleisten".

Medizin und Recht: Weg vom Heroin: Viele Drogenabhängige brauchen dafür Methadon.

Weg vom Heroin: Viele Drogenabhängige brauchen dafür Methadon.

(Foto: Dietrich Mittler)
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