Überwachung:Datenschutzbeauftragte wirft BND systematische Gesetzesverstöße vor

BND-Außenstelle Bad Aibling

Weite Teile der Telekommunikationsüberwachung in Bad Aibling müssten eingestellt werden, schreibt die Bundesdatenschutzbeauftragte in ihrem Bericht.

(Foto: dpa)

Der Geheimdienst habe personenbezogene Daten "ohne Rechtsgrundlage" erhoben, schreibt Andrea Voßhoff in einem geheimen Gutachten - und fordert harte Konsequenzen.

"Der BND hat ohne Rechtsgrundlage personenbezogene Daten erhoben und systematisch weiter verwendet." Mit klaren Worten rechnet die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff mit dem deutschen Auslandsnachrichtendienst ab. Auch eine wirkliche Kontrolle sei nicht möglich gewesen, schreibt Voßhoff in einem geheimen Gutachten, das NDR und WDR einsehen konnten und das die Webseite netzpolitik.org nun in voller Länge öffentlich gemacht hat.

Das Schriftstück, das auf den März 2016 datiert ist, listet auf 60 Seiten ausführlich auf, wie der BND nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten systematisch und regelmäßig gegen Grundrechte verstößt. Unter anderem erhebe der BND mit Hilfe einer Software des US-Geheimdienstes NSA personenbezogene Daten, die für seine Aufgabenerfüllung nicht erforderlich seien, zitieren NDR und WDR aus dem Bericht. So seien beispielsweise zu einer Zielperson "personenbezogene Daten von fünfzehn unbescholtenen Personen erfasst und gespeichert" worden.

"Eine umfassende Kontrolle war mir nicht möglich"

Zudem habe der Nachrichtendienst keine richtige Überprüfung zugelassen - wie vom Gesetz vorgesehen. "Der BND hat meine Kontrolle rechtswidrig mehrfach massiv beschränkt. Eine umfassende, effiziente Kontrolle war mir daher nicht möglich", schreibt Voßhoff dem Bericht zufolge.

Insbesondere bei der Prüfung der umstrittenen Selektorenlisten habe der BND die Arbeit der Beauftragten blockiert. Selektoren sind etwa Telefonnummern oder E-Mail-Adressen, nach denen in Datenbanken gezielt gesucht wird. Sie sind so umstritten, weil der BND viele Selektorenlisten einfach von der NSA übernommen und somit für einen fremden Geheimdienst spioniert haben soll.

Voßhoffs Gutachten zufolge soll der BND Selektoren-Anfragen der NSA in zwei Datenbanken verarbeiten, die nutzlos für die Arbeit des deutschen Nachrichtendienstes seien und die der Dienst offenbar auch nicht weiter überprüfe. Das in sich selbst ist ein Verstoß gegen das BND-Gesetz, argumentiert Voßhoff.

In der Summe hält die Datenschutzbeauftragte die Gesetzesverstöße für so schwerwiegend, dass der BND wohl weite Teile seiner Telekommunikations-Überwachung in Bad Aibling einstellen müsste. Als Reaktion auf die NSA/BND-Spähaffäre soll die Rechtsgrundlage geändert werden. Ein Gesetzesentwurf ist bereits in den Bundestag eingebracht worden.

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