Datenschutz:Spähen, lauschen, vertuschen beim BND

Radome der Abhörstation Fernmeldeverkehrstelle des Bundesnachrichtendiensts BND in Mietraching be

Radome der Abhörstation Bad Aibling.

(Foto: imago/Volker Preußer)

Der Geheimdienst tut was er will und verhindert die Kontrolle, die eigentlich vorgeschrieben ist. Das zeigt ein Bericht der Datenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff. Jetzt ist die Regierung gefragt.

Kommentar von Johannes Boie

Zahlreiche, schwerwiegende Rechtsverstöße, darunter verfassungswidrige Eingriffe in Grundrechte der Bürger, außerdem rechtswidrige Datensammlungen. Wie würde die Exekutive gegen eine Organisation vorgehen, der man all dies mit einwandfreien Belegen und guten Gründen nachweisen kann? Hoffentlich schonungslos.

Nun ist es leider die Exekutive selbst, genauer: der Bundesnachrichtendienst, der sich ausgerechnet von der nicht gerade als übermäßig streng bekannten Datenschützerin Andrea Voßhoff heftig angreifen lassen muss.

Ihr 60 Seiten langer Bericht, den das Portal netzpolitik.org dankenswerterweise vollständig veröffentlicht hat, zeigt deutlich: Der Geheimdienst lässt sich nicht so kontrollieren, wie es ihm vorgeschrieben ist. Selbst dort, wo Voßhoff doch einen Blick erhaschen durfte, entdeckte sie schwerwiegende Rechtsverstöße, zum Beispiel Daten unbescholtener Bürger, die der Dienst, der überdies eigentlich keine Deutschen überwachen darf, ohne Rechtsgrundlagen gesammelt hat.

Wirklich Mühe gibt man sich in Pullach, Berlin und am Abhörstandort Bad Aibling - auf den sich Voßhoffs Untersuchung bezog - alleine im Vertuschen und Kleinreden. Protokolle fehlen, Antworten auch.

Der Bundesnachrichtendienst ist dazu da, Deutschland und seine Bürger zu schützen, vor Angreifern, die weder Gesetze noch die Rechte der Menschen achten. Eine Feindbeschreibung, die exakt so auch auf den BND selbst zutrifft. Dies zeigt: Die Kontrolle der Geheimdienste ist nicht ausreichend. Sie muss künftig viel engmaschiger und umfassender werden.

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