Kabinett:Bundesregierung will Steuersenkungen vorziehen

German Finance Minister Wolfgang Schaeuble speaks at a meeting at the lower house of parliament in Berlin

Wenn es nach ihm geht, soll die Bundesregierung früher als geplant Steuersenkungen beschließen: Finanzminister Wolfgang Schäuble.

(Foto: REUTERS)
  • Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will Steuersenkungen früher als ursprünglich geplant beschließen lassen.
  • Es geht um die Anhebung von Freibeträgen und um Tarifkorrekturen.
  • Das Kabinett soll darüber im September abstimmen.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) macht Tempo bei den für 2017 angekündigten leichten Steuerentlastungen. Die Pläne für einen höheren Grundfreibetrag, eine Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag sowie Korrekturen beim Steuertarif ab 2017 könnten nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur noch im September vom Bundeskabinett beschlossen werden - womöglich schon am 14. September.

Im Gespräch sei ein Entlastungsvolumen von insgesamt 6,3 Milliarden Euro - in zwei Schritten für die Jahre 2017 und 2018, wie es am Donnerstag in Berlin weiter hieß. Zuletzt - in den Jahren 2015 und 2016 - belief sich die Entlastung im Zuge von Anpassungen bei Freibeträgen und Steuertarifen auf etwa 5,5 Milliarden Euro.

Mit dem frühen Kabinettsbeschluss würde die Koalition vorpreschen und nicht erst den nächsten Existenzminimumbericht sowie den Bericht zu den Auswirkungen der "Kalten Progression" abwarten. Danach müssten die Freibeträge und Steuersätze ohnehin angepasst werden. Die Beschlüsse könnten aber später fallen als jetzt geplant.

Die Entlastungen für den Einzelnen sind überschaubar

Die regierungsinternen Abstimmungen dauerten noch an, hieß es. Auch die Bundesländer müssen am Ende mitziehen und sich auf entsprechende Steuer-Mindereinnahmen in ihren Kassen einstellen. Für den einzelnen Steuerzahler werden die Entlastungen je nach Einkommenshöhe eher überschaubar sein.

Die Bundesregierung muss alle zwei Jahre einen Existenzminimumbericht vorlegen. Der nächste wird für diesen Dezember erwartet. Dessen Vorgaben muss die Regierung umsetzen. Daraus ergeben sich eine verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Grundfreibetrags sowie des Kinderfreibetrags. In der Regel wird dann aber auch das Kindergeld angepasst.

Zudem sollen Arbeitnehmer von Anfang nächsten Jahres an zusätzlich geringfügig entlastet werden. Durch eine erneute leichte Änderung beim Einkommensteuer-Tarif soll die "Kalte Progression" im Steuersystem eingedämmt werden. Wegen der niedrigen Inflationsrate dürfte der Effekt aber eher gering ausfallen. Dieser entsteht, wenn Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen und die Kaufkraft des Arbeitnehmers nicht steigt. Durch den Tarifverlauf bei der Einkommensteuer zahlt er dann überproportional mehr Steuern.

Um Mehrbelastungen der Steuerzahler durch das Zusammenspiel von Lohnsteigerungen, höheren Steuersätzen und der kalten Progression einzudämmen, werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs leicht verschoben. Das heißt, der sogenannte Grenzsteuersatz gilt jeweils erst bei einem etwas höheren Einkommen.

Das dämpft den Effekt der kalten Progression, die Steuerzahler haben unterm Strich etwas mehr Geld in der Tasche. Auch hier soll regelmäßig ein Bericht vorgelegt werden. Die erneute Korrektur dürfte sich im Geldbeutel der Steuerzahler aber ebenfalls kaum bemerkbar machen. Die Bürger behalten einige Euro mehr im Monat - je nach Einkommenshöhe eher einstellige Beträge.

Den Staat könnte diese Anpassung aber jährlich etwa zwei Milliarden Euro kosten. Schäuble will nun offensichtlich nicht erst die Berichte abwarten, die die Politik ohnehin zum Handeln zwingen, sondern selbst vorlegen.

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