Erbschaftsteuer:"Im Korridor des Zulässigen"

Bund und Länder einigen sich nach zähen Verhandlungen auf eine Reform der Erbschaftsteuer. Ihr Kern: Firmenerben werden auch künftig verschont, wenn sie Arbeitsplätze erhalten.

Von Cerstin Gammelin und Wolfgang Wittl, Berlin/München

Es war kurz vor Mitternacht am Mittwoch, als Unterhändler im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag zur Erbschaftsteuer das Wörtchen "Einigung" in ihre Telefone tippten. Es war die Steigerung der eine Stunde zuvor gesendeten Botschaft: "Könnte sein, dass es was wird."

Am Donnerstagmorgen stand endgültig fest: Es ist was geworden. Der Vermittlungsausschuss hatte sich nach Stillstand und Gezerre buchstäblich in letzter Minute auf einen Kompromiss zur Reform des Erbschaftsteuergesetzes verständigt. Hamburgs Regierender Bürgermeister Olaf Scholz, amtierender Vorsitzender der Länderkammer, saß am Vormittag zufrieden in seiner Berliner Ländervertretung und formulierte das Ergebnis der nächtlichen Verhandlungen so: "Wir haben das Gesetz in den Korridor des verfassungsrechtlich Zulässigen hineinbugsiert."

Was er damit sagen wollte: Alle Beteiligten hoffen, dass die nächtlich verabschiedeten Regeln so sind, dass das Bundesverfassungsgericht sie akzeptieren kann.

Aus Sicht der Unterhändler von Bundestag und Bundesrat ist das gelungen. Carsten Schneider, der stellvertretende Chef der SPD-Bundestagsfraktion, erklärte, die Politik schaffe "endlich Rechtssicherheit für Unternehmen in Deutschland". Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärte, das Ergebnis sei "verfassungsfest und zugleich ein guter Kompromiss für unsere Familienunternehmen".

CSU-Chef Horst Seehofer lobte den Kompromiss ebenfalls - was nicht verwunderlich ist, weil für Baden-Württemberg wie Bayern gilt: In beiden Ländern sitzen sehr viele Familienunternehmer. Seehofer sagte, er sei "mit dem Zeitaufwand und dem Ergebnis sehr zufrieden". Die Wirtschaft offenbar auch, er habe bereits einige Glückwünsche und Dankesworte aus Bayern erhalten. Die CSU-Leitplanken hätten gehalten: "Keine Steuererhöhung und der Erhalt von Arbeitsplätzen für kleinere, mittlere Betriebe und Familienunternehmen."

Nach Informationen von Unterhändlern wurde die Einigung in einer kleinen Vierergruppe mit Seehofer, Scholz, dem SPD-Finanzminister aus Nordrhein-Westfalen Norbert Walter-Borjans und Finanzstaatssekretär Michael Meister (CDU) erreicht. Am Ende war es die Angst vor einer Blamage, die alle Akteure zusammenrücken ließ. "Wir waren in einer Situation", sagt Scholz am Tag danach, "in der es entweder kein neues Gesetz gibt, und das ist die größte Blamage der Politik. Oder dass es ein Gesetz gibt, das verfassungsfest ist."

Die wichtigsten Änderungen und Regelungen im Überblick:

Welche Erben müssen zahlen: Betriebsvermögen bis 26 Millionen Euro pro Erben werden voll verschont, den Erhalt der Belegschaft vorausgesetzt. Betriebsvermögen zwischen 26 und 90 Millionen Euro pro Erben werden versteuert, es greifen jedoch Verschonungsregeln. Die Erben können eine Bedürfnisprüfung beantragen, wenn sie meinen, dass sie die Steuer nicht aus ihrem Privatvermögen zahlen können und deshalb das Unternehmen verkaufen müssten. Wer sein Privatvermögen nicht offenlegen will, kann das sogenannte Abschmelzmodell wählen. Dabei wird die Steuer auf das Firmenerbe schrittweise erhoben. Nach Auskunft des Statistikamtes liegt das Betriebsvermögen bei 99 Prozent aller Familienunternehmen unter 90 Millionen Euro.

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Schweres Erbe: Wie viel Steuern müssen Firmenerben zahlen? Beinahe zwei Jahre lang stritt die Politik über diese Frage. Nun gibt es einen Kompromiss, der nicht alle ruhig schlafen lässt.

(Foto: Imago)

Wie der Wert eines Unternehmens festgestellt wird: Das beste Mittel, um den Wert eines Unternehmens zu ermitteln, ist der Verkauf. Das ist beim Vererben nicht möglich. Deshalb werden zur Bewertung des Vermögens komplizierte Formeln verwendet. Bisher waren sie so gefasst, dass der Vermögenswert der Unternehmen deutlich zu gering eingeschätzt wurde. Ziel war es, von vornherein zu vermeiden, dass Steuern gezahlt werden müssen. Das hatte das Bundesverfassungsgericht bemängelt. Der Vermittlungsausschuss vereinbarte nun Scholz zufolge eine "etwas realistischere Bewertung". Danach werden Erträge und Werte eines Unternehmens mit dem Faktor 13,75 multipliziert, um den Vermögenswert zu bestimmen. Die Bewertung werde dadurch realistischer, der Faktor trage "dazu bei, dass das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht akzeptiert werden kann, weil das Vermögen nicht klein gerechnet wird".

Wie Bargeld angerechnet wird: Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass das begünstigungsfähige Vermögen nicht zu mehr als 20 Prozent aus Bargeld besteht. Damit will der Gesetzgeber vermeiden, dass Firmenerben den Vermögenswert verringern.

Steuern sparen durch Altersvorsorge: Es ist eine Regel eingebaut, um künftig zu verhindern, dass Pensionsrücklagen missbräuchlich verwendet werden, um Steuerzahlungen zu vermeiden.

Das Familienunternehmen: Die Definition eines Familienbetriebes wird enger gezogen. Ein solches Unternehmen muss drei Kriterien erfüllen. Die Anteilseigner können nicht ohne weiteres ihre Anteile auslösen. Wer ausscheidet, muss einen Teil des Gewinns (62,5 Prozent) im Unternehmen lassen. Er bekommt für seine Anteile nicht den tatsächlichen Marktwert, sondern weniger ausgezahlt.

Wer nicht zahlen kann, darf Stundung beantragen: Für den Fall, dass Erben die Steuer nicht zahlen können, gibt es die Möglichkeit, die Zahlung zu stunden. Bisher waren das zehn Jahre zinsfrei. Künftig sollen Steuerzahlungen nur noch sieben Jahre und ab dem zweiten Jahr auch nicht mehr zinsfrei gestundet werden können.

Luxusgüter werden zu Privatvermögen: Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, Bibliotheken, Archive, Münzen, Edelmetalle, Edelsteine, Briefmarkensammlungen, Oldtimer, Yachten, Segelflugzeuge und "sonstige der privaten Lebensführung dienende Gegenstände" werden nicht mehr Betriebsvermögen zugerechnet. Das heißt, Firmenchefs können ihre Yacht nicht mehr als Betriebsausgabe absetzen.

Steuertricks werden schwerer: Die Steuervermeidung über bestimmte Firmenkonstruktionen wird eingeschränkt. Das Wiederaufleben der "Cash GmbH", also einer Gesellschaft, in die Bargeld und sonstige Vermögenswerte steuergünstig übertragen werden können, wird verhindert.

Bundestag und Bundesrat müssen dem Kompromiss noch zustimmen. Dazu sind die nächsten Sitzungstage vorgesehen. Klappt das, reißt die große Koalition zwar die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist bis Ende September. Was aber nach Ansicht von Olaf Scholz keine weiteren Auswirkungen haben wird. Scholz erklärte, er werde dem Gericht noch am Donnerstag einen Brief schreiben und erklären, dass es einen Kompromiss gebe.

Die Erbschaftsteuer gilt in Deutschland als Bagatellsteuer. Mit jährlich fünf bis sechs Milliarden Euro macht die Ländersteuer etwa ein Prozent der Gesamteinnahmen aus. Das liegt auch an großzügigen Ausnahmen für Firmenerben. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Ausnahmen im Dezember 2014 als verfassungswidrig eingestuft und die Bundesregierung aufgefordert, die Regeln zu reformieren. Die bereits verlängerte Frist läuft bis Ende September.

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