NSU-Prozess:Zschäpe beantwortet Fragen zu ihrem Alkoholkonsum

NSU Prozess

Die Angeklagte Beate Zschäpe unterhält sich im Oberlandesgericht in München mit ihrem Anwalt Mathias Grasel.

(Foto: dpa)

Die Angeklagte trank oft Wein und Sekt. Aber wie betrunken war sie, als sie ihre Wohnung in Zwickau in Brand setzte? Die Antwort ist wichtig für das Urteil im NSU-Prozess.

Aus dem Gericht von Tanjev Schultz

Beate Zschäpe hat gerne mal einen Sekt getrunken. Muss man das wissen? In Strafverfahren spielt der Alkoholkonsum der Angeklagten durchaus eine Rolle. Und so ging es nun auch im NSU-Prozess in allen Details um Promille-Berechnungen und um die Frage, in welchem Zustand die mutmaßliche Rechtsterroristin ihre Wohnung in Zwickau in Brand steckte, in der sie gemeinsam mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gelebt hatte. Ein Sachverständiger präsentierte ausführliche Berechnungen zur Blutalkoholkonzentration.

Zunächst verlas Zschäpes Verteidiger Mathias Grasel eine neue Einlassung seiner Mandantin. Zschäpe beantwortete darin Fragen, die Richter Manfred Götzl am Dienstag gestellt hatte. Zschäpe gab an, seit Ende des Jahres 2006 - nachdem der NSU bereits neun Morde verübt hatte - habe sich ihr Alkoholkonsum gesteigert. Vor allem dann, wenn Mundlos und Böhnhardt nicht zu Hause waren, will sie mehr als sonst getrunken haben. Sie habe allerdings nie unter Entzugserscheinungen oder anderen Beschwerden gelitten, wenn sie mal nichts getrunken habe. Seit ihrer Verhaftung im Jahr 2011 habe sie keinen Alkohol mehr getrunken. Drogen haben sie nie genommen.

Ehemalige Nachbarinnen hatten an anderen Prozesstagen ausgesagt, dass sie gemeinsam mit Zschäpe öfter Wein oder Sekt getrunken hätten. Eine Zeugin sagte, dass ihr an "Lisa" (so nannte sich Zschäpe zur Tarnung) aufgefallen sei, "dass sie über die Jahre mehr und mehr zum Alkohol gegriffen hat".

In einer Erklärung zu Beginn dieses Jahres teilte Zschäpe mit, sie habe nach dem Untertauchen im Jahr 1998 zunächst auf Alkohol verzichtet. Später, nach einem Umzug von Chemnitz nach Zwickau, habe sie wieder damit begonnen, Wein oder Sekt zu trinken, im Durchschnitt etwa jeden zweiten oder dritten Tag. "Ich trank den Alkohol heimlich, weil sowohl Uwe Mundlos als auch Uwe Böhnhardt grundsätzlich gegen Alkohol eingestellt waren. Beide tranken nur alkoholfreie Getränke, selten mal ein Bier, zum Beispiel im Urlaub beim Grillen. Ab Ende des Jahres 2006 begann ich regelmäßig Sekt zu trinken." Die leeren Flaschen habe sie heimlich entsorgt.

Anfangs habe sie etwa eine Flasche pro Tag getrunken, zum Schluss zwei bis drei Flaschen über den Tag verteilt. Es habe jedoch auch Tage gegeben, an denen sie weniger oder gar keinen Alkohol getrunken habe. Angeblich war das Leben für sie nur noch durch den Konsum von Alkohol "erträglich". Mehr getrunken habe sie auch dann, wenn die Freunde ihr wieder etwas von ihren Straftaten erzählt hätten. Zschäpe stellte sich in ihren Erklärungen als eine Art emotionale Gefangene ihrer Freunde dar, die es trotz ihrer angeblichen Missbilligung der Morde nicht geschafft haben will, sich von Mundlos und Böhnhardt zu lösen.

Aus ihrer Darstellung kann man indes keinen Versuch ablesen, sich als schuldunfähig darzustellen. Zschäpe hat relativ detaillierte Angaben dazu gemacht, wie sie am 4. November 2011 die Wohnung anzündete. Sie scheint gewusst zu haben, was sie da tat.

Die Brandlegung dürfte den Zeugenaussagen und der Rekonstruktion durch die Ermittler zufolge gegen 15 Uhr erfolgt sein. Zuvor will Zschäpe seit etwa neun Uhr insgesamt eine Flasche Sekt getrunken haben. Am Vortag will sie insgesamt drei Flaschen Sekt zwischen der Mittagszeit und Mitternacht konsumiert haben. Das ist nicht wenig, dennoch kommt der Rechtsmediziner Oliver Peschel am Donnerstag als Sachverständiger zu dem Ergebnis, dass zum Zeitpunkt der Brandstiftung bei Zschäpe durch den Alkohol "keine relevante Beeinträchtigung der kognitiven oder physischen Leistungsfähigkeit bestanden" habe.

Der Promillewert ist schwierig zu berechnen

Für das Urteil wird dies von Bedeutung sein, denn allein die Brandstiftung, die Zschäpe gestanden hat, kann zu einer langen Haftstrafe führen. Laut Anklage wurde sie begangen in Tateinheit mit versuchtem Mord in drei Fällen, da eine Nachbarin und zwei im Hause arbeitende Handwerker akut gefährdet worden seien. Zschäpe bestreitet den versuchten Mord und will sich vor der Brandstiftung vergewissert haben, dass sie niemanden in Gefahr bringen würde. Die Handwerker machten gerade Pause und waren nicht im Haus. Allerdings wurde die betagte Nachbarin erst von Verwandten aus dem Haus gerettet, gerade noch rechtzeitig.

Nach Berechnungen des Gutachters Peschel hatte Zschäpe, sollten ihre Angaben zum Sekttrinken zutreffen, vermutlich noch Alkohol im Blut, als sie das Benzin in der Wohnung verteilte und ansteckte. Allerdings gibt es eine große Spannweite möglicher Promillewerte, da der Sekt über einen längeren Zeitraum getrunken wurde und nicht ganz klar ist, wie viel Zschäpe damals wog (58 bis 60 Kilogramm, sagt sie; nach der Verhaftung wurden 63 Kilogramm gemessen). Am Morgen des 4. November 2011 dürfte Zschäpe in jedem Fall vom Vortag noch Restalkohol im Blut gehabt haben: maximal fast dreieinhalb Promille, womöglich aber nur 0,14 Promille.

Zum Zeitpunkt der Brandstiftung am Nachmittag hält der Gutachter bei einer Kalkulation mit dem geringeren Körpergewicht zweieinhalb Promille für wahrscheinlich, bei Kalkulation mit dem höheren Gewicht zwei Promille. Allerdings seien durchaus auch geringere oder höhere Werte möglich. Mehrere Zeugen, die Zschäpe kurz nach der Brandstiftung gesehen haben, erkannten jedenfalls keine Anzeichen für eine auffällige Alkoholisierung. Zschäpe war offenbar auch in der Lage, den Tatort zügig zu Fuß zu verlassen.

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