Freihandel:Karlsruhe prüft Ceta

Das Bundesverfassungsgericht will noch im Oktober über eine deutsche Zustimmung zu dem umstrittenen Handelsabkommen mit Kanada entscheiden.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Nur zwei Wochen vor der für Ende Oktober geplanten Unterzeichnung von Ceta wird das Bundesverfassungsgericht über das Handelsabkommen der EU mit Kanada verhandeln. In einer Anhörung am 12. Oktober prüft der Zweite Senat, ob der Bundesregierung die Zustimmung zu Ceta zumindest vorläufig untersagt werden muss. Nur einen Tag später soll die Entscheidung fallen - gerade noch rechtzeitig vor dem formalen EU-Beschluss am 18. und der Ceta-Unterzeichnung am 27. Oktober. Geklagt haben die Linken sowie mehrere Kläger-Gruppen; eine Beschwerde wird von 125 000, eine weitere von 68 000 Klägern unterstützt. Ein zentraler rechtlicher Streitpunkt ist laut Verhandlungsgliederung die "Weiterübertragung von Hoheitsrechten auf das Gerichts- und Ausschusssystem" von Ceta. Damit ist der "Gemischte Ausschuss" gemeint, der das Abkommen - so sehen es die Kritiker - ausweiten könnte. Er darf Annexe und Protokolle des Vertrags ändern, zudem ist seine Auslegung des Investitionsschutzes für Streitfälle verbindlich. Indem die EU dem Gremium die Macht zur Ausweitung eigener Befugnisse übertragen will, könnte sie ihre Kompetenzen überschritten haben.

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