Prozess:IS-Sympathisant twitterte Anleitung zum Bombenbau

Lesezeit: 2 min

Der Angeklagte hat auf seinem Twitter-Account eine 88-seitige Bombenanleitung und Postings mit Bezug auf die Terrororganisation 'Islamischer Staat' veröffentlicht. (Foto: dpa)
  • Der Angeklagte Boris H. hat die 88-seitige Anleitung zum Bombenbau auf seinem Twitteraccount verlinkt.
  • Nun muss er ein Jahr und vier Monate in Haft.
  • Das Münchner Amtsgericht war davon überzeugt, dass der 46-Jährige mit dem "Islamischen Staat" sympathisiere.

Von Christian Rost

Das "Mudschaheddin Sprengstoff-Handbuch" ist brandgefährlich. Im Oktober 2014 tauchte die Anleitung zum Bombenbau auf Twitter auf. Der 46-jährige Boris H. hat das Buch auf seinem Account gepostet - weil er im Drogenrausch gewesen sei, wie er behauptet. "Ich wollte ja keinen in die Luft jagen."

Wegen der Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat muss sich H. am Dienstag vor dem Münchner Amtsgericht verantworten. Es gelingt ihm nicht, sich als einen im Grunde friedfertigen Menschen zu verkaufen. Das Gericht verurteilt ihn als "Sympathisanten des Islamischen Staats" zu einem Jahr und vier Monaten Haft.

Seine Jahrzehnte währende Drogensucht hat Spuren bei H. hinterlassen. Sein Gesicht ist bleich und hager, sein Körper "kaputt", wie er selber sagt. Seit einem halben Jahr ist er clean, doch 30 Jahre Heroinkonsum brachten ihn soweit, dass er inzwischen erwerbsunfähig ist. Gearbeitet hat er ohnehin nie längere Zeit.

SZ.de-App
:Das Wichtigste aus München - direkt aufs Smartphone

Jetzt neu für Leser: Eilmeldungen aus München und täglich die wichtigsten Nachrichten.

Etliche Diebstähle und anderen Straftaten - 25 Einträge enthält sein Auszug aus dem Bundeszentralregister - brachten dem ehemaligen Heimkind seit dem 17. Lebensjahr immer wieder Gefängnisstrafen ein. Jetzt lebt er von Hartz IV in einem vom Amt bezahlten Appartement an der Isar.

Dort rückte nach der Veröffentlichung der Bombenbau-Anleitung ein Spezialkommando der Münchner Polizei an und brach mit einer Ramme die Wohnungstür auf. Neben Beweisen für die Verbreitung des 88-seitigen Mudschaheddin-Handbuchs, das seit 1996 als Lehrschrift für Terroristen kursiert, stellten die Ermittler auf der Festplatte von H.s Computer auch Videodateien sicher.

Es handelt sich um Enthauptungsvideos, wie sie der Islamische Staat (IS) veröffentlich, und anderes Propagandamaterial der Terrormiliz. Boris H. sagt dazu, er habe sich die Filme "aus Neugier" angeschaut. Eine Erklärung hat der Angeklagte auch parat, als er auf eine Jacke mit IS-Emblem angesprochen wird, mit der er auf einem Foto bei Facebook posierte. Er habe sich die Jacke besorgt, "weil es eine coole Jacke war", sagt Boris H.

Für das Posten der Bombenbauanleitung entschuldigt sich der Mann in einer kurzen Erklärung, die sein Verteidiger Michael Adams verliest. Der Anwalt wirkt selbst etwas skeptisch, ob sein Mandant die Entschuldigung auch ernst meint, und hakt nach, ob das so stimme. "Ja, scho", gibt Boris H. zurück und relativiert dann seine Tat. Die Bombenbau-Anleitung, die ein Gutachter des Landeskriminalamts für brisant hält, könne doch jeder im Internet finden, behauptet H. "Und die, die sowas machen, brauchen keine Anleitung."

Angeklagter eine "tickende Zeitbombe"

Beim Vorsitzenden Richter lösen die Worte des Angeklagten mindestens Unbehagen aus. Um seine Motive näher zu ergründen, will der Richter wissen, ob er religiös sei. "Darauf antworte ich nicht", gibt H. zurück. Ob er zum Islam übergetreten sei, versucht es der Richter erneut. Der Angeklagte gibt auch darüber nichts preis. Schließlich lässt H. aber doch etwas von seiner Gesinnung durchblicken. Der IS mache doch das gleiche, "was der Westen heimlich macht: Familien schreddern". Für einen Augenblick ist es still im Saal.

Der Staatsanwalt bezeichnet den Angeklagten als "tickende Zeitbombe" mit einer "äußerst gefährlichen Geisteshaltung", weshalb eine Haftstrafe erforderlich sei. Der Verteidiger indes hält H. nicht für gefährlich, er habe sich auch nicht konspirativ verhalten, sondern das Material unter seinem Namen veröffentlich. Eine Bewährungsstrafe sei ausreichend. Das Gericht sieht letztlich keinen Spielraum. Der Gefahr einer Radikalisierung H.s könne am Besten im Gefängnis entgegengewirkt werden, so der Richter.

© SZ vom 28.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Prozess in München
:Das Auto voller Waffen - war der Fahrer ein Terrorhelfer?

Eine Woche vor den Anschlägen in Paris stoppt die Polizei in Bayern einen Mann. Er war auf dem Weg nach Frankreich. Doch das Gericht tut sich schwer mit der Beweislage.

Von Christian Rost

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: