Forum:Weder Jobkiller noch Allheilmittel

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Hanna Frings ist stellvertretende Leiterin des Kompetenzbereichs "Arbeitsmärkte, Bildung, Bevölkerung" am RWI - Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung. Ihr Fokus sind Arbeitsmarktökonomik und Institutionen des Arbeitsmarkts. (Foto: privat)

Wie sich der 2015 eingeführte Mindestlohn von 8,50 Euro auf den Arbeitsmarkt auswirkt, hängt stark von der jeweiligen Branche ab. Das zeigt eine neue Untersuchung des Forschungsinstituts RWI-Leibniz.

Von Hanna Frings

Kaum ein anderes arbeitsmarktpolitisches Instrument wurde so kontrovers diskutiert wie der Mindestlohn von 8,50 Euro, der 2015 eingeführt wurde. Zuvor schwankten die Gegner - überwiegend Ökonomen und das liberal-konservative politische Lager - zwischen differenziert formulierter Kritik und schrillen Horrorszenarien vom Untergang des deutschen Arbeitsmarkts. Dem in nichts nachstehend bejubelten die Befürworter - überwiegend Sozialwissenschaftler und das sozialdemokratisch-linke politische Lager - die Einführung als Erfolgsgeschichte und sahen höhere Löhne, eine Reduktion der (Alters-)Armut und eine stabile Beschäftigungsentwicklung.

Die unausgesprochene Erwartung an Bürger, Politiker und Wissenschaftler, sich zu einem dieser Lager zu bekennen, erscheint grotesk - gerade weil die Formulierung der Frage "Ist der Mindestlohn ein Schreckgespenst oder ein Allheilmittel?" in einer komplizierten Welt falsch ist. Die Folgen für die Beschäftigten werden sehr unterschiedlich sein. Dafür liegen jetzt erste Studienergebnisse vor.

Die Gegner des Mindestlohns berufen sich im Kern auf das neoklassische Arbeitsmarktmodell, in dem der Lohn exakt der Produktivität eines Arbeitnehmers entspricht. In dieser - stark vereinfachten, aber für viele Analysen sehr nützlichen - Welt ist ein Mindestlohn immer schädlich, da die höheren Lohnkosten zu einem geringeren Beschäftigungsniveau führen. Muss ein Friseur seinen Mitarbeitern plötzlich zwei Euro mehr bezahlen, so müssen diese zwei Euro an den Kunden weitergereicht werden. Die Menschen lassen sich entsprechend seltener die Haare schneiden, was wiederum dazu führt, dass der Friseur weniger Mitarbeiter beschäftigt. Im Ergebnis verlieren fast alle: Der Kunde, weil er einen höheren Preis bezahlen muss, der Mitarbeiter, der seinen Job los ist, und die Gesellschaft, weil unser Wohlstand reduziert wird. Gewinner sind nur jene Mitarbeiter, die ihren Job behalten und nun ein höheres Gehalt erzielen.

Die Befürworter des Mindestlohns widerlegen diese Argumentation selten. Sie fegen sie lediglich vom Tisch und verwenden emotional aufgeladene Schlagworte wie "Lohndrückerei" und "ausgebeutete Arbeitnehmer". Die implizite Annahme ist, dass Betriebe ungerechtfertigt hohe Profite auf Kosten der Arbeitnehmer erzielen und folglich die höheren Lohnkosten tragen können. Diese Logik setzt voraus, dass Arbeitgeber frei in der Lohnsetzung sind.

Die genauen Folgen des Mindestlohns sind noch unklar, erste Daten gibt es erst jetzt

Das ist im neoklassischen Arbeitsmarktmodell aber nicht vorgesehen. Stattdessen wird der Lohn auf dem Arbeitsmarkt durch den Wettbewerb von Betrieben um Arbeitnehmer gebildet. So wird ein Friseur mit einem bestimmten Bildungsniveau und einer gewissen Arbeitserfahrung immer wieder Stellenangebote mit höherem Lohn von anderen Betrieben bekommen, bis er entsprechend seiner Produktivität entlohnt wird. Adam Smiths "unsichtbare Hand" sorgt also dafür, dass jeder Arbeitnehmer gerecht entlohnt wird. Die Befürworter des Mindestlohns machen sich selten die Mühe zu begründen, warum sie nichtsdestotrotz der Meinung sind, dass Betriebe in Deutschland zu geringe Löhne zahlen.

Gerade die für ihre fehlende Pluralität verschriene Ökonomik bietet nun eine Antwort, die differenzierter ausfällt, als es manchem Teilnehmer der Debatte lieb sein wird. Auf einen Nenner gebracht: Die "unsichtbare Hand" funktioniert nicht immer, sie versagt aber auch nicht völlig.

Der Grund hierfür liegt im Verhalten der Arbeitnehmer: Nicht jeder, der durch einen Arbeitgeberwechsel einen höheren Lohn erzielen kann, wechselt auch tatsächlich. Arbeitgeber können den Lohn dann stark beeinflussen, wenn dieser bei der Entscheidung, den Job zu wechseln, keine große Rolle spielt. Diese geringe Lohnelastizität entsteht, wenn Arbeitnehmer regional eingeschränkt mobil sind, über offene Stellen in ihrem Tätigkeitsfeld nur schwer Informationen erhalten oder wenn sie Rahmenbedingungen wie flexible Arbeitszeiten und eine gute Arbeitsatmosphäre höher bewerten als ihren Lohn.

Wie stark solche Faktoren ausgeprägt sind, ist für jeden Betrieb und auch für jede Branche unterschiedlich. Es hängt von der soziodemografischen Zusammensetzung der Arbeitnehmer ab, inwieweit branchenspezifisches Wissen für die Tätigkeit benötigt wird und wie gut die Arbeitnehmer in Gewerkschaften und Betriebsräten organisiert sind. Im Ergebnis ist für die Beschäftigungswirkung des Mindestlohns nicht nur entscheidend, wie stark der Lohn in einem Bereich angehoben wurde, sondern auch, wie der jeweilige Arbeitsmarkt funktioniert. Ist ein Betrieb in der Lage, niedrige Löhne zu zahlen und trotzdem Mitarbeiter zu rekrutieren, wird ein Mindestlohn keine bis moderate Auswirkungen auf die Beschäftigung dieses Betriebs haben. Eindeutig negative Auswirkungen sind hingegen zu erwarten, wenn die für den Betrieb relevanten Arbeitnehmer, beispielsweise Friseure mit der entsprechenden Qualifikation, bei ihrer Entscheidung für einen Arbeitgeber stark auf den Lohn reagieren. Jeder Betrieb befindet sich diesbezüglich in einer anderen Ausgangssituation. Entsprechend unterschiedlich werden also auch die Reaktionen auf die Mindestlohneinführung ausfallen.

Eine neue RWI-Studie liefert jetzt die ersten empirischen Erkenntnisse dazu. Sie zeigt: Im Hotel- und Restaurantgewerbe, im Einzelhandel und in der Landwirtschaft sind nicht zwingend Entlassungen aufgrund des Mindestlohns zu erwarten. Hier könnten die bislang lohnsetzenden Arbeitgeber die höheren Kosten auffangen. Ein erhöhtes Risiko für einen Jobverlust haben hingegen Beschäftigte in der Nahrungsmittelproduktion und aus anderen Serviceberufen, wie etwa im Theater- oder Unterhaltungsbereich und bei persönlichen Dienstleistungen wie Wäschereien und Friseursalons. Grundsätzlich gefährdet sind Beschäftigte in Ostdeutschland, weil dort die Löhne deutlich stärker angehoben wurden und die Arbeitgeber in typischen Niedriglohnbranchen eine geringere Lohnsetzungsmacht haben.

Ist der Mindestlohn also Schreckgespenst oder Allheilmittel? Weder das eine noch das andere. Ob die flächendeckende Lohnuntergrenze in Deutschland zu Entlassungen führt, wird sich erst mittelfristig zeigen. Für eine abschließende Bewertung dazu fehlen bislang belastbare Mikrodaten, die eine Beantwortung der Frage erlauben, wie sich die Beschäftigung ohne Mindestlohneinführung entwickelt hätte. Die Debatte um die Lohnuntergrenze sollte sich jedoch in jedem Fall schon jetzt wegbewegen von der Schwarz-Weiß-Malerei und hin zu einer differenzierten Abschätzung der zu erwartenden Effekte.

© SZ vom 04.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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