Steuerflucht:Gericht billigt Hausdurchsuchungen nach Ankauf einer Steuer-CD

Mögliche Steuerbetrüger müssen nach Ansicht des Gerichtshofs für Menschenrechte akzeptieren, wenn sie nach dem Ankauf illegal beschaffter Steuer-Daten ins Visier der Behörden geraten.

Von Georg Berger

Steuer-CDs mit illegal beschafften Bankdaten zu nutzen, verstößt nicht gegen die Menschenrechte. Auch dann nicht, wenn auf diese Weise Hausdurchsuchungen ermöglicht werden. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

Geklagt hatte ein deutsches Ehepaar, dessen Wohnung 2008 im Rahmen eines Steuerverfahrens durchsucht worden war. Sie sahen darin eine Verletzung ihres Rechts auf Schutz der Privatsphäre, weil die Durchsuchung erst möglich geworden war, nachdem der Bundesnachrichtendienst illegal kopierte Bankdaten aus Liechtenstein gekauft hatte. Aus Mangel an Beweisen wurde das Ehepaar später freigesprochen.

Vor dem Bundesverfassungsgericht war das Paar bereits mit einer Beschwerde gescheitert. 2010 hatte Karlsruhe erlaubt, Steuer-CDs zu nutzen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte berücksichtigte nun ausdrücklich die Sicht des Bundesverfassungsgerichts. Der zufolge gibt es keine absolute Regel, die verhindert, dass illegal erworbene Beweismittel zur Strafverfolgung eingesetzt werden.

Das Paar hätte wissen können, dass die Behörden auch dann darüber nachdenken würden, die Wohnungen zu durchsuchen, wenn sie die Informationen durch Gesetzesbruch erhalten hätten. Außerdem sei die Durchsuchung verhältnismäßig gewesen: Steuerhinterziehung sei ein schweres Vergehen und vor einer generellen Verletzung seiner Rechte sei das Ehepaar geschützt gewesen.

Im Kampf gegen Steuerhinterziehung hat sich das Aufkaufen von Steuer-CDs mittlerweile bewährt: In den vergangenen zehn Jahren erzielte der deutsche Staat Milliardenerlöse mit den Bankdaten mutmaßlicher Steuerbetrüger. Bundesweit haben sich nach Angaben des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums seit dem Jahr 2010 rund 120 000 Steuerbetrüger selbst angezeigt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: