Selbsttötung von Dschaber al-Bakr:Sächsische Behörden weisen Fehlverhalten von sich

  • Auf einer Pressekonferenz teilt der sächsische Justizminister Sebastian Gemkow mit, dass der Psychologische Dienst bei dem Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr keine akute Selbsttötungsgefahr gesehen hatte.
  • Der Leiter der Justizvollzugsanstalt Leipzig, Rolf Jacob, sagt, in der Summe habe man sich an alle Vorschriften gehalten.
  • Der sächsische Vize-Ministerpräsident Martin Dulig sieht hingegen eine "Reihe von Fehleinschätzungen".
  • Al-Bakr hatte sich am Mittwoch mit seinem Hemd an einem Gitter in seiner Zelle aufgehängt.

Der Suizid des Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr hat viele Fragen aufgeworfen: Wieso hatte der 22-Jährige die Mittel und die Gelegenheit, sich selbst zu töten? Wurde er nicht ausreichend bewacht?

Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) hat in der Staatskanzlei in Dresden auf einer Pressekonferenz versucht, Antworten zu geben.

Aufgrund der theoretischen Gefahr einer Selbsttötung seien Sicherheitsmaßnahmen verfügt worden, sagte Gemkow. "Mit dem Gefangenen wurden Gespräche geführt, später auch mit dem Psychologischen Dienst, in dessen Folge keine akute Selbstmordgefahr des Beschuldigten festgestellt wurde."

Gemkow erklärte, eine Mitarbeiterin habe am Mittwochabend gegen 19:45 Uhr bei einer Kontrolle den leblosen Körper al-Bakrs in einer Gefängniszelle in Leipzig gefunden. Der 22-jährige al-Bakr habe sich mit seinem Hemd stranguliert und dadurch Suizid begangen. "Das hätte nicht passieren dürfen. Es ist aber leider geschehen", sagte Gemkow. Nach jetzigem Stand habe man alles getan, um einen Suizid zu verhindern, beteuerte der CDU-Politiker.

Vize-Ministerpräsident widerspricht Justizminister

Allerdings herrschen dazu in der sächsischen Landesregierung offenbar unterschiedliche Ansichten. Vize-Ministerpräsident Martin Dulig (SPD) widersprach Gemkow und gab der Justizvollzugsanstalt eine Mitschuld. "Es ist offensichtlich zu einer Reihe von Fehleinschätzungen sowohl über die Bedeutung als auch den Zustand des Gefangenen gekommen", sagte Dulig in Dresden. Es könne nicht sein, dass ein unter Terrorverdacht stehender Mann wie ein "Kleinkrimineller" behandelt werde.

Ähnlich äußerte sich die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Katrin Göring-Eckardt. Man könne den Eindruck bekommen, es sei hier vorgegangen worden, "als sei das ein Taschendieb", sagte sie. Göring-Eckardt sprach von einem "Versagen der Justizbehörden in Sachsen". Dies müsse Konsequenzen haben. Auch die Opposition im sächsischen Landtag forderte von der Landesregierung Konsequenzen aus dem Fall. Die dortigen Grünen forderten Gemkows Rücktritt.

Fraktionschef Thomas Oppermann nannte den Fall eine beispiellose Aneinanderreihung von Polizei- und Justizversagen. CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sagte der Tageszeitung Die Welt, im Falle al-Bakrs wäre eine ständige Sitzwache notwendig gewesen.

Der Anwalt des Terrorverdächtigen hatte vorher der Süddeutschen Zeitung gesagt, die Suizidgefahr seines Mandanten sei offensichtlich gewesen.

Psychologin hatte keine Erfahrung mit Terroristen

Der Leiter der Justizvollzugsanstalt Leipzig, Rolf Jacob, erklärte in Dresden: "15-minütige Kontrollen, das ist das Höchstmaß an Kontrollen unter diesen Bedingungen." Aus seinem Verhalten habe es keine Hinweise auf eine akute Suizidgefährdung gegeben. Trotzdem sei die 15-minütige Kontrolle Tag und Nacht zu Beginn der Inhaftierung als dichtestmögliche Überwachung angeordnet worden. Den Gefangenen in einem besonders geschützten Haftraum unterzubringen, sei nicht für notwendig gehalten worden. Das Kontrollintervall wurde auf Empfehlung der Psychologin der Anstalt später sogar auf 30 Minuten erhöht.

Ein zweiter Verdächtiger, der an den vermuteten terroristischen Planungen al-Bakrs beteiligt gewesen sein soll und gegen den die Generalbundesanwaltschaft ermittelt, befindet sich in der JVA Dresden. Er werde jetzt wegen möglicher Suizidgefahr in seiner Zelle durch eine Sitzwache dauerhaft kontrolliert. Eine Videoüberwachung von Untersuchungshafträumen ist in Sachsen nicht legal.

Mit der Psychologin hätten ausführliche Gespräche stattgefunden, erklärte Jacob. Deren Eindruck sei gewesen, dass der Betroffene ruhig und zurückhaltend war. Er habe sich zudem erkundigt, ob der Hungerstreik Einfluss auf das Ermittlungsverfahren habe. Die Psychologin sei sehr erfahren gewesen, allerdings nicht speziell in Bezug auf Terrorverdächtige, sagte Jacob.

Am Dienstag sei bemerkt worden, dass al-Bakr die Lampe in seiner Zelle aus der Wand gerissen hatte. Jacob zufolge wurde sie sofort entfernt und der Strom abgestellt. Der Vorfall sei dann am Mittwoch besprochen, aber eher als Vandalismus eingeschätzt worden, so Jacob. Während der Gefangene am Mittwochmorgen duschen war, sei dann die Zelle überprüft worden. Dabei hätten die Vollzugsbeamten festgestellt, dass die Steckdose manipuliert war. Da der Terrorverdächtige aber weiter ruhig und sachlich geblieben sei, sei die Einschätzung in Bezug auf eine Suizidgefahr nicht verändert worden.

"Waren wir vielleicht doch ein bisschen zu gutgläubig?", fragte sich Jacob selbstkritisch. "Haben wir dem äußeren Anschein zu viel Bedeutung beigemessen?" In der Summe habe man sich aber an alle Vorschriften gehalten.

Schwerer Rückschlag für die Ermittler

Am Mittwochabend war Jacobs Angaben zufolge die letzte reguläre Kontrolle um 19:30 Uhr erfolgt. Eine Anwärterin der JVA hatte aus eigener Initiative dann bereits um 19:45 Uhr erneut in die Zelle geschaut und den leblosen Gefangenen entdeckt. Alle Hilfsmaßnahmen kamen für ihn zu spät. Um 20:15 Uhr stellte die Notärztin al-Bakrs Tod fest.

Auf Nachfrage von Journalisten erklärte der JVA-Leiter, al-Bakr sei anfänglich kein Dolmetscher zur Seite gestellt worden, obwohl er mit der Sprache Probleme hatte. Erst für den Termin mit der Psychologin war ein Übersetzer eingesetzt worden. Während Jacob zufolge Personalmangel keine Rolle im Fall al-Bakr gespielt habe, wäre es aber wünschenswert, auch nach regulärem Dienstschluss noch Dolmetscher einsetzen zu können. "Kommunikation ist das Wesentliche bei der Verhinderung von Suiziden", so Jacob.

Terror-Ermittlungen bei Generalbundesanwaltschaft

Wie Sachsens Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann auf der Pressekonferenz sagte, werde nun allen Hinweisen auf mögliches Fremdverschulden nachgegangen. Die Situation in der Zelle sei nach der Selbsttötung und durch die Reanimationsversuche "nicht mehr ganz hundertprozentig zu klären" gewesen.

Der Tod des Syrers ist für Ermittler und Sicherheitsbehörden ein schwerer Rückschlag. Sie hatten sich von ihm erhofft, Informationen über etwaige Hintermänner zu erhalten, und darüber, wie es zu seiner Radikalisierung zum islamistischen Fundamentalisten gekommen war. Die Ermittler gehen davon aus, dass er Kontakte zum sogenannten Islamischen Staat hatte.

Während der Pressekonferenz sagte Generalstaatswanwalt Fleischmann: "Es wäre ein sehr schöner Ermittlungsansatz gewesen, wenn al-Bakr - ich sag es mal unschön - im Ermittlungsverfahren ausgepackt hätte." Die Behörden in Dresden ermittelten jedoch nur zum Suizid. Die Terror-Ermittlungen liefen bei der Generalbundesanwaltschaft.

Anmerkung der Redaktion: Wegen der wissenschaftlich belegten Nachahmerquote nach Selbsttötungen haben wir uns entschieden, in der Regel nicht über Suizide oder Suizidversuche zu berichten, außer sie erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit. Diese Bedingung sehen wir im Fall des Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr gegeben, denn wie und warum er zu Tode kam und welche Konsequenzen daraus abzuleiten sind, ist Gegenstand einer relevanten öffentlichen Debatte. Dennoch gestalten wir die Berichterstattung bewusst zurückhaltend und verzichten wo es möglich ist auf Details.

Wenn Sie sich selbst betroffen fühlen, kontaktieren Sie bitte umgehend die Telefonseelsorge (http://www.telefonseelsorge.de). Unter der kostenlosen Hotline 0800-1110111 oder 0800-1110222 erhalten Sie Hilfe von Beratern, die schon in vielen Fällen Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen konnten.

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