Islamismus:Gefängnis für Gefährder

SPD-Landesparteitag in Sachsen-Anhalt

SPD-Innenexperte Burkhard Lischka kritisiert die "Kleinstaaterei".

(Foto: Jens Wolf/dpa)

Nach dem Suizid von Leipzig wirbt die SPD nun für eine Justizreform und schlägt außerdem eine zentrale Haftanstalt für Terrorverdächtige vor.

Nach dem Suizid des Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr soll sein mutmaßlicher Komplize Chalil A. in den kommenden Tagen einem Haftrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Der 33 Jahre alte Syrer, der derzeit in Dresden in Untersuchungshaft sitzt, soll dazu im Lauf der Woche nach Karlsruhe gebracht werden, wie ein Sprecher der Bundesanwaltschaft am Montag sagte. Zum genauen Tag und zum Stand der Vernehmungen äußerte er sich nicht. Chalil A. wird durch eine Sitzwache vor der Zellentür durchgängig beobachtet, seit sich al-Bakr am vergangenen Mittwoch in einem Leipziger Gefängnis erhängt hatte.

Chalil A. hatte die Wohnung in Chemnitz gemietet, in der al-Bakr eineinhalb Kilogramm hochwirksamen Sprengstoffs lagerte. Die Ermittler gehen davon aus, dass damit ein Anschlag auf einen Berliner Flughafen im Auftrag der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) geplant war. Die Bundesanwaltschaft wirft Chalil A. Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Die Vorführung in Karlsruhe ist notwendig, weil ihm zunächst lediglich ein Richter des Amtsgerichts Dresden den Haftbefehl eröffnet hatte. Dem Sprecher zufolge soll er anschließend zurück nach Sachsen gebracht werden.

In der SPD wird derweil die Forderung nach einem Bundesgefängnis laut. "Wir brauchen im Justizvollzug eine Bundeszuständigkeit für bestimmte Häftlingsgruppen wie Terrorverdächtige und islamistische Gefährder", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Burkhard Lischka, am Montag. Er sprach von "Kleinstaaterei", die dazu führe, dass die Länder keine ausreichende Expertise und einheitliche Standards im Umgang mit diesen Häftlingsgruppen hätten. Eine der Lehren aus dem Vorkommnissen in Sachsen müsse daher "die Schaffung zentraler Einrichtungen zur Unterbringung von Terrorverdächtigen und Gefährdern" sein. Dazu müssten nach Lischkas Worten Teile der Föderalismusreform II revidiert werden, um dem Bund entsprechende Zuständigkeiten zu verschaffen. "Es kann beispielsweise nicht sein, dass in einem Bundesland die Videoüberwachung solcher Gefangenen möglich ist, in einem anderen Land dagegen nicht", kritisierte Lischka. Auch aus der Gewerkschaft der Strafvollzugsbediensteten kommt eine solche Forderungen.

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