Immobilien:So vermeiden Sie Ärger mit dem Vermieter

Eröffnung der "Hofstatt´" im Münchner Hackenviertel, 2013

Mehr als die Hälfte der Deutschen wohnt zur Miete.

(Foto: Robert Haas)

Überteuerte Miete, ungenaue Nebenkosten: Wer Streit mit dem Vermieter umgehen will, sollte seine Rechte kennen. Hier sind sieben Tipps.

Von der Finanztip-Redaktion

Mehr als die Hälfte der Deutschen besitzt keine Immobilie, sondern wohnt zur Miete. Für das Zimmer, die Wohnung, das Haus zahlen sie jeden Monat Geld an ihren Vermieter. Viele haben ein gutes Verhältnis zum Eigentümer ihrer Wohnung. Doch das muss nicht immer so sein. Konfliktpotenzial gibt es schließlich genug. Sei es die Höhe der Miete, die Nebenkosten oder die Frage, wer welche Reparaturen übernehmen muss. Besonders in Zeiten eines angespannten Wohnungsmarktes fühlen sich viele Mieter in der schwächeren Position.

Umso wichtiger ist es, dass Mieter ihre Rechte kennen. Mit diesen Tipps können Sie Ärger mit dem Vermieter vermeiden:

1. Höhe der Miete überprüfen

Die neue Wohnung ist schön, aber sehr teuer? In mehr als 300 Städten gilt inzwischen eine Mietpreisbremse, die es Vermietern untersagt, Wohnungen überteuert anzubieten. Wer einen neuen Mietvertrag unterschrieben hat, sollte den Preis anhand des Mietspiegels überprüfen. Liegt er mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, können Sie die Miethöhe schriftlich rügen und die zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Mietervereine können dabei helfen, das Recht durchzusetzen.

2. Nebenkosten kontrollieren

Monat für Monat leisten Mieter eine Vorauszahlung auf die Nebenkosten - und manchmal steht am Ende des Jahres eine hohe Nachzahlung an. Doch nicht jede Abrechnung ist korrekt. Mal werden Kosten angesetzt, die Mieter nicht zahlen müssen. Es kommt zum Beispiel vor, dass unzulässigerweise Sanierungskosten umgelegt werden. Wem die Abrechnung merkwürdig vorkommt, sollte die Belege einsehen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.

3. Heizung kaputt? Miete kürzen

Besonders ärgerlich ist es, wenn in der Wohnung etwas kaputtgeht, die Heizung ausfällt oder sich Schimmel breitmacht. Meist haben Mieter dann das Recht, die Miete zu kürzen. Dazu müssen sie den Vermieter über den Mangel informieren und ihn auffordern, die Sache wieder in Ordnung zu bringen. Sie können dazu solche Musterschreiben verwenden. Sogenannte Minderungstabellen erleichtern die Einschätzung, um wie viel Prozent Mieter die Miete kürzen dürfen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Nach energetischen Modernisierungen ist die Minderung für drei Monate ausgeschlossen.

4. Mieterhöhungen genau prüfen

Nicht jede Mieterhöhung ist zulässig. Der Vermieter muss dabei einiges beachten. Ähnlich wie die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen, gibt es auch bei Bestandswohnungen Regeln, die überteuerte Mieten verhindeln sollen. In vielen Städten und Gemeinden regeln das die sogenannten Kappungsgrenzen. Laut diesen darf der Vermieter die Miete binnen drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöhen - selbst wenn die ortsübliche Vergleichsmiete noch nicht erreicht ist. Mit einer Checkliste können Mieter überprüfen, ob die Mieterhöhung rechtens ist.

5. Eigenbedarf ist kein Freibrief

Immer wenn der Vermieter selbst in der Wohnung wohnen will, wird es eng. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs sollte ein Mieter grundsätzlich überprüfen lassen. Für den Onkel, den Cousin oder das Patenkind darf der Vermieter den Mieter nämlich nicht vor die Tür setzen. Im Kündigungsschreiben muss er begründen, warum und für wen er die Wohnung benötigt. Achtung: Wird ein Gebäude während der Mietzeit in ein Haus mit Eigentumswohnungen umgewandelt, ist die Eigenbedarfskündigung für mindestens drei Jahre, in einigen Städten sogar für zehn Jahre ausgeschlossen. Wen eine Kündigung besonders arg trifft, etwa weil er krank ist, kann wegen sozialer Härte widersprechen.

6. Ärger mit den Schönheitsreparaturen

In fast jedem Mietvertrag steht, dass der Mieter Schönheitsreparaturen vornehmen muss. Viele dieser Klauseln sind aber unwirksam. Enthält der Vertrag eine unzulässige Regelung, muss der Vermieter die gesamte Renovierung auf seine Kosten übernehmen. Mieter sind dafür nicht mehr verantwortlich. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Mieter zum Beispiel nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, wenn sie die Wohnung unrenoviert übernommen haben. Mit unserer Checkliste können Mieter überprüfen, ob die Klausel in ihrem Mietvertrag unwirksam ist - und sich dann gegebenenfalls entspannt zurücklehnen.

7. Rückzahlung der Kaution

Wer schon lange aus der alten Wohnung ausgezogen ist und immer noch auf die Kaution wartet, ärgert sich nicht zu Unrecht. Aber: Der Vermieter darf sich damit bis zu sechs Monate Zeit lassen. Eine Ausnahme ist, wenn das Übergabeprotokoll keine Mängel oder Schäden vermerkt und die Nebenkosten bereits durch eine Pauschale abgegolten sind. Und auch falls die Nebenkostenabrechnung noch aussteht, darf der Vermieter lediglich einen Teil der Kaution einbehalten. In jedem Fall sollten Mieter ihren Vermieter nach dem Auszug schriftlich zur Auszahlung der Kaution auffordern. Unser Musterschreiben hilft dabei, die Kaution zurückzufordern.

8. Hilfe in Anspruch nehmen

Wer feststellt, dass er mit dem Vermieter grundsätzlich nicht zurechtkommt, sollte über eine Mitgliedschaft im Mieterverein oder über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken. Zu bedenken ist aber, dass die Versicherung erst nach einer Wartezeit hilft. In der Regel beträgt diese drei Monate.

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