Gerichtsurteil:3000 Euro Schmerzensgeld wegen eines Fouls

Wales v Cyprus - EURO 2016 Qualifier; Foul

Ob Fouls strafbar werden, ist auch in Zukunft eine schwierige Frage.

(Foto: Getty Images)
  • Ein Amateurfußballer klagte nach einem Schien- und Wadenbeindruch durch einen Tritt seines Gegenspielers auf Schadenersatz.
  • Er erhielt 3000 Euro aufgrund eines Vergleichs, ein Grundsatzurteil durch das Oberlandesgericht blieb jedoch aus.
  • Die Beweisführung ist in solchen Fällen schwierig, da ein Vorsatz kaum nachweisbar ist.

Von Christoph Leischwitz

Nicht einmal der Videobeweis brachte Klarheit, im Gegenteil. Es hatte sogar in diesem Fall gleich zwei Zuschauer gegeben, die am 29. März 2015 die Schlussphase eines Spiels aus der achten Liga im Berchtesgadener Land filmten. In der 89. Minute treffen Florian S. vom FC Hammerau und Fabian Rehrl von der Heimmannschaft SC Anger in einem Zweikampf aufeinander. S. streckt wuchtig sein Bein nach vorne, Rehrl fällt zu Boden. Doch es ist nicht zu erkennen, wer zuerst am Ball gewesen war. Rehrls Schien- und Wadenbein brechen oberhalb des Knöchels. Nach einer Operation wird er monatelang krankgeschrieben, nach eigenen Angaben wird der 29-Jährige nie wieder Fußball spielen können.

Ein Grundsatzurteil zum groben Foulspiel ergeht nicht

Einer der Digicam-Filme wurde am Mittwoch am Oberlandesgericht (OLG) München mehrmals auf einem Laptop vorgespielt, die Zeugen wurden mit den Aufnahmen konfrontiert. Diese zeigen, dass vorher gemachte, protokollierte Aussagen falsch waren. So hatte der Schiedsrichter der Partie in seinem Spielbericht geschrieben, Florian S. sei in der Szene mit beiden Beinen hinein gegrätscht. Deshalb habe er ihm die rote Karte gezeigt.

Eine Grätsche ist allerdings nicht zu sehen. Der Schiedsrichter relativierte nun seine Aussagen, fügte immer wieder hinzu, alles sei schon lange her. Allmählich weicht die Klage auf, und auf Anraten des Richters einigt man sich schließlich auf einen Vergleich: Statt 9500 Euro Schadensersatz und einem neuen Grundsatzurteil zum groben Foulspiel im Amateurfußball, erhält der Kläger 3000 Euro, ein Urteil wurde nicht gefällt.

Rehrl war bereits ein gewisses Risiko eingegangen, als er vom Landgericht, das die Klage abgewiesen hatte, eine Instanz höher zog. Doch es ging ihm nicht nur um das Schmerzensgeld, sondern um ein mögliches Grundsatzurteil. "Ich finde, Spieler sind zu wenig geschützt. Vielleicht hätte man auf diesem Weg etwas ändern können", sagt der zweite Abteilungsleiter des SC Anger - den Posten nahm er an, nachdem er nicht mehr spielen konnte.

Trotzdem ist der Vergleich für den Kläger ein Teilerfolg. Es gab bislang nur sehr wenige Fälle, in denen überhaupt Schmerzensgeld gezahlt wurde. Somit könnten weitere Amateurfußballer nach ähnlichen Fouls auf die Idee kommen, zu klagen. Doch gleichzeitig hat dieser Prozess einmal mehr bewiesen, wie schwer es ist, den Vorsatz nachzuweisen, den Gegner tatsächlich verletzen zu wollen - Rehrl zumindest ist von der Absicht seines Gegenspielers nach wie vor überzeugt.

Das OLG in Köln schrieb 2010: "Eine Haftung ist erst bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Regelwidrigkeit und bei Überschreiten der Grenze zwischen noch gerechtfertigter Härte und unfairem Regelverstoß zu bejahen." Vereinfacht gesagt: Fußball gilt als Kontaktsport, bei dem man Verletzungen in Kauf nehmen muss. Um Schmerzensgeld zu erhalten, müsste das Foul so wenig wie möglich mit einem fußballerischen Vorgang zu tun haben - zum Beispiel in Form einer klaren Tätlichkeit wie etwa einem Faustschlag.

Das war im Fall des Spiels in Anger nicht gegeben. Das Video zeigt, dass Florian S. den Gegner mit voller Wucht trifft, und wie der damalige Trainer des SC im Prozess anmerkte: "In der 89. Minute und nahe der Mittellinie, da finde ich, das muss nicht sein." Allerdings handelte es sich um einen durchaus gängigen Zweikampf.

Maximilian Richter, Rehrls Anwalt, sieht weiter hohe Hürden. Für ein Grundsatzurteil müsste zunächst ein Grundsatz im Verfahren verändert werden - Richter fordert ein Umdenken. Wünschenswert sei es aus seiner Sicht, wenn eine bestimmte Spielsituation, in diesem Fall das gestreckte Bein, die Beweislast umkehren würde - sich also "der Schädiger entlasten müsste, und nicht der Geschädigte alles darlegen müsste". Solange das nicht geschieht, dürfte der Amateurfußball erst einmal so bleiben, wie er ist.

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