In Abschiebehaft:Dieser Flüchtling ist integriert, aber unerwünscht

In Abschiebehaft: Plötzlich im Gefängnis: Der afghanische Flüchtling Sabur Frotan bangt um seine Zukunft.

Plötzlich im Gefängnis: Der afghanische Flüchtling Sabur Frotan bangt um seine Zukunft.

(Foto: privat/oh)
  • Sabur Frotan ist vor fünf Jahren aus Afghanistan nach Deutschland geflohen.
  • Er arbeitet in einem Hotel in München in der Küche und ist gut integriert.
  • Doch nun sitzt er in Abschiebehaft - aus Gründen, die für viele schwer nachzuvollziehen sind.

Von Dietrich Mittler

Sabur Frotan stammt aus der vom Terror heimgesuchten Region Herat in Afghanistan. Im Jahr 2011 endete seine Flucht in Deutschland. Er konnte in Bayern Fuß fassen, fand vor vier Jahren Arbeit. Nun aber sitzt Frotan in der Justizvollzugsanstalt Mühldorf in Abschiebehaft. Die für ihn zuständige Ausländerbehörde im Kreis Garmisch-Partenkirchen wirft ihm vor, er habe im Februar schon einmal seine Abschiebung "bewusst vereitelt" - durch "Abwesenheit und seine Suizidandrohung", wie aus einem Brief der Ausländerbehörde hervorgeht.

Tatsächlich aber hatte der 29-Jährige zu dieser Zeit auf Drängen seiner Rechtsanwältin Juliane Scheer in München eine psychiatrische Klinik aufgesucht. Scheer erinnert sich gut an diese Situation: "Er war leichenblass, wirkte abwesend und gab an, er würde lieber sterben, als jetzt nach Afghanistan zurückzukehren." Die Anwältin rief in der Notaufnahme des Klinikums in der Nußbaumstraße an. Nach ihrer Schilderung riet der diensthabende Arzt dazu, dass sich Sabur Frotan "unverzüglich vorstellen" sollte. Das Landratsamt in Garmisch-Partenkirchen geht indes von einer "Fluchtgefahr seitens des Herrn Frotan" aus.

Als dieser Mitte Oktober im Landratsamt erschien, um seine Duldungsbescheinigung verlängern zu lassen, wartete bereits ein Polizeibeamter auf ihn. Die Angaben, mit denen die Garmisch-Partenkirchner Ausländerbehörde beim Münchner Amtsgericht für Frotan Abschiebehaft beantragt hatte, lassen ihn als unzuverlässig erscheinen. So etwa habe er seinen Aufenthaltsort gewechselt, ohne der Ausländerbehörde eine Anschrift anzugeben, unter der er erreichbar ist. Erst durch "eine E-Mail seiner Anwältin vom Juli 2016", sei diese Münchner Adresse bekannt geworden, heißt es aus dem Landratsamt.

Sabur Frotans Anwältin sagt, das sei "nachweislich falsch". Als Beweis dafür liege ihr ein Schreiben des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen an die örtliche Polizeiinspektion vor. Ihr Mandant sei in München "ordnungsgemäß gemeldet", auch habe er dem Ausländeramt die neue Anschrift in der Landeshauptstadt mitgeteilt. Die Behörde hält dagegen: "Herr Frotan hatte keine Genehmigung für den Umzug." Ein erster entsprechender Antrag für einen solchen Umzug sei von der Regierung von Oberbayern abgelehnt worden, über den zweiten Antrag sei noch gar nicht entschieden.

Sabur Frotans Kollegen sind indes befremdet darüber, in welchem Licht die Behörde den 29-Jährigen hier erscheinen lässt. "Das ist nicht einfach nur ein fleißiger, zuverlässiger und engagierter Mitarbeiter, das ist ein Freund", sagt etwa Konrad Spillner, Küchenchef im Hotel "Fleming's" am Münchner Hauptbahnhof. Dort arbeitete Frotan als Spülhilfe und Reinigungskraft. Die ganze Belegschaft des Hotels hat sich in einer "Petition" an die Ausländerbehörde des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen gewandt und ihre Solidarität mit Sabur Frotan bekundet. Um den Brief unterschreiben zu können, waren einige extra aus dem Urlaub zurückgekehrt. Selbst die Führungskräfte des Hauses appellierten an die Behörde, dass ihr Mitarbeiter "Deutschland nicht verlassen muss". Der habe nämlich ein "vorbildliches Verhalten gezeigt".

In Frotans afghanischer Heimatprovinz hat sich viel getan

Was diese Solidaritätsbekundung betrifft, erinnert Sabur Frotans Fall an den seines afghanischen Landsmanns Tavus Qurban. Für den in Altötting lebenden Arbeiter war kürzlich die gesamte Belegschaft des Bauunternehmens Strasser einen Tag lang in Streik getreten, weil das Landratsamt Altötting Qurban die Arbeitserlaubnis entzogen hatte. Diese Protestaktion erregte Anfang Oktober großes Aufsehen - weltweit.

Sabur Frotans Anwältin hat mittlerweile Haftbeschwerde eingereicht. "Ich bin der Meinung, dass hier eine Haftanordnung völlig rechtswidrig ist", sagt Juliane Scheer. Überhaupt sei eine Abschiebung ihres Mandanten derzeit gar nicht zulässig, denn im Februar bereits habe sie in seinem Auftrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen neuen Asylantrag gestellt. Seit dem ersten, seinerzeit abgelehnten Asylantrag habe sich sehr vieles geändert: "Die Taliban haben in der Heimatprovinz des Antragstellers immer größeren Einfluss erreicht und dort zunehmend ein Terrorregime errichtet", argumentiert Scheer, "und nunmehr übernehmen dort Kräfte die Kontrolle, die sich dem IS zugehörig fühlen." Wegen dieser neuen Umstände hätten mittlerweile alle Familienmitglieder von Sabur Frotan Afghanistan verlassen, denn sie wollten sich "weder den Taliban noch sonstigen Extremisten anschließen".

Noch hat das BAMF nicht auf Frotans Antrag reagiert. "Eine juristische Feinheit", so drückt es Rechtsanwältin Scheer aus, mache nun ihrem Mandanten das Leben schwer. Der Asylfolgeantrag schütze ihn derzeit zwar vor einer Abschiebung. Aber, und das betont auch das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen: "Ein Asylfolgeantrag steht der Anordnung von Abschiebehaft nicht entgegen." Das heißt: Zumindest vorläufig bleibt Sabur Frotan in Haft.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: