Attac:Gemeinwohl und Gemeinheit

Nicht nur Hundesport und Gartenpflege, auch politische Aktionen sind gemeinnützig.

Von Heribert Prantl

Es gibt verschiedene Methoden, Globalisierungskritiker schachmatt zu setzen. Erstens: Der Staat kann ihre Demonstrationen verbieten. Er kann zweitens ihre Aktionen kriminalisieren und Wasserwerfer einsetzen. Das wird nur selten gemacht, weil das Versammlungsrecht ein demokratisches Recht ist, das großzügig gehandhabt werden muss. Mit dem Steuerrecht tut sich der Staat da leichter: Wenn das Finanzamt der Organisation die Gemeinnützigkeit abspricht, sind Spenden an sie nicht mehr steuerlich absetzbar; dann ist so ein Verein schnell ausgehungert. Genau das hatte das Finanzamt Frankfurt bei Attac versucht: Es hatte die Gemeinnützigkeit entzogen.

Das war gemein, und das Finanzgericht hat nun diese Entscheidung auf gemeinnützige Weise korrigiert. Es hat geurteilt, dass nicht nur Hundesport, Kleingartenpflege und Rasenschach das Gemeinwohl befördern, sondern auch politische Bildung; und die ist eben auch dann förderungswürdig, wenn sie kritisch ist und nicht in einer Akademie stattfindet.

Das Steuerrecht darf nicht das Mittel sein, um unliebsamen Organisationen den Garaus zu machen. Wichtig ist nur: Demokratie- und grundrechtsfeindlich darf ein Verein, der gemeinnützig sein will, nicht sein. Wer Rassismus propagiert, wer gegen Minderheiten hetzt, der soll das nicht mit steuerlicher Förderung tun. Das in der Abgabenordnung klar zu formulieren, sollte nicht so schwer sein.

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