Prozess gegen "Scharia-Polizei":Selbsternannte "Scharia-Polizisten" freigesprochen

Prozess um 'Scharia-Polizei'

Warnwesten sind keine Uniform, befinden die Richter in Wuppertal (Archivbild).

(Foto: Oliver Berg/dpa)
  • Die als "Scharia-Polizei" in Wuppertal angeklagten sieben Männer sind freigesprochen worden.
  • Ihnen war ein Verstoß gegen das Uniformverbot vorgeworfen worden.
  • Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Warnwesten mit der aufschrift "Shariah Police" keine bedrohliche, einschüchternde Wirkung hätten.

Im Prozess um den Auftritt von Islamisten als "Scharia-Polizei" in Wuppertal hat das Landgericht alle sieben Angeklagten freigesprochen. Nicht einmal die Polizei habe zunächst einen Anfangsverdacht gegen die Männer gesehen, begründete der Richter die Entscheidung. Eine Verurteilung wäre ein Fehler.

Die sieben Männer waren wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot angeklagt. Sie sollen im September 2014 in orangefarbenen Warnwesten mit der Aufschrift "Shariah Police" durch Wuppertal patrouilliert sein. Dabei sollen sie junge Muslime vor Gaststätten und Spielhallen angesprochen und sie zum Verzicht auf Glücksspiel und Alkoholkonsum ermahnt haben. Der Auftritt hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Die Männer äußerten sich vor Gericht nicht zum Tatvorwurf.

Gesetzgebung nicht eindeutig

Der Staatsanwaltschaft ging es darum, grundsätzlich zu klären, ob solche Auftritte in Deutschland geahndet werden können oder nicht. Notfalls will sie vor den Bundesgerichtshof ziehen. Die Kammer des Landgerichts in Wuppertal hatte eine Verhandlung zunächst nicht zugelassen. Erst das Oberlandesgericht in Düsseldorf sprang der Staatsanwaltschaft bei und kippte den Beschluss. Das OLG argumentierte, den Angeklagten sei es als Teil der salafistischen Szene darum gegangen, das Rechtssystem der Bundesrepublik abzuschaffen und es durch das islamische Recht Scharia zu ersetzen.

Die Wupptertaler Richter urteilten nun, dass die Warnwesten nicht gegen das Uniformverbot verstoßen. So habe beispielsweise ein Zeuge ausgesagt, er habe gedacht die Männer - im Alter zwischen 25 und 34 Jahren - feierten einen Junggesellenabschied. Einer der Verdächtigen gab später bei der Polizei zu Protokoll, die Gruppe habe nur für ihre Religion werben wollen. Er schien dabei allerdings in Glaubensfragen selbst nicht besonders sicher zu sein. "Ich glaube, dass in der Scharia Glücksspiel verboten ist", sagte er

Auch die Polizei schien zunächst unsicher, was sie von den Gestalten, die aus einer Hinterhof-Moschee kamen, halten sollte. "Die waren nicht zu übersehen, selbstbewusst, aber kooperativ", erinnert sich die Beamtin, die als Streifenpolizistin damals die Gruppe angesprochen hatte. Nach Ansicht der Wuppertaler Richter greife ein Verstoß gegen das Uniformverbot nur, wenn die Kleidungsstücke eine bedrohliche, einschüchternde Wirkung hätten und gleichzeitg Ausdruck einer politischen Gesinnung widerspiegelten.

Initiator Sven Lau nicht vor Gericht

Der bekannteste Westenträger und mutmaßliche Initiator der Aktion, Sven Lau, fehlte in Wuppertal auf der Anklagebank. Ihm wird wegen Terrorverdachts einige Kilometer weiter in Düsseldorf vor dem Staatsschutzsenat der Prozess gemacht. Da die Straferwartung in Wuppertal eine Petitesse im Vergleich zu dem Vorwurf der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ist, wurde das Wuppertaler Verfahren gegen Lau eingestellt.

Als Kopf der Aktion brachte Lau in Wuppertal 2014 gelbe Flyer mit der Aufschrift "Shariah Controlled Zone" (Scharia-kontrollierte Zone) in Umlauf. Auf ihnen waren Verhaltensregeln der radikalen Muslime festgehalten: kein Alkohol, kein Glücksspiel, keine Musik und Konzerte, keine Pornografie und Prostitution, keine Drogen. Als die Aktion um die Scharia-Polizei Wellen schlug, war er zurückgerudert. "Der Name Shariah Police war vielleicht sehr provokant. Vielleicht war es auch ein Fehler von uns", sagte er in einer Video-Botschaft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof entscheiden müsste.

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