Antrag von Grünen und Linken:Entscheidung des BGH: NSA-Ausschuss muss Snowden vorladen

Lesezeit: 2 min

  • Bisher hatte die Bundesregierung den Wunsch der Opposition blockiert, Snowden in Berlin anzuhören.
  • Nun hat der BGH einem Antrag von Grünen und Linken zugestimmt, die Bundesregierung muss die Vorraussetzungen für seine Einreise schaffen.
  • Ob Snowden tatsächlich nach Deutschland kommt, ist unklar.

Die Chancen, Whistleblower Edward Snowden doch noch als Zeugen vor den NSA-Untersuchungsausschuss nach Berlin zu holen, sind leicht gestiegen. In einem Beschluss vom 11. November hat der Bundesgerichtshof einem Antrag von Linken und Grünen stattgegeben, wonach Snowden als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages gehört werden muss. Bisher hatte die Bundesregierung den Wunsch der Opposition blockiert. Die Bundesregierung muss nun die Voraussetzungen für die Vernehmung Snowdens schaffen - beziehungsweise begründen, wenn ihr das nicht gelingen sollte.

Der Untersuchungsausschuss wird noch einmal über Teile eines Antrags abstimmen müssen. Konkret geht es um "pass- und ausländerrechtliche Ermöglichung von Einreise und Aufenthalt sowie Zusage eines wirksamen Auslieferungsschutzes". Trotz Stimmenmehrheit kann die Bundesregierung das nicht mehr verhindern. Selbst wenn sie sich enthält, muss Snowden vorgeladen werden.

Opposition scheiterte immer wieder mit Antrag

Eine mögliche Befragung des 33-jährigen Whistleblowers in Berlin sorgt schon lange für Zündstoff. Der NSA-Untersuchungsausschuss entschied bereits 2014, Snowden, der auf seiner Flucht Asyl in Russland bekam, als Zeugen zu hören. Das wurde bisher nicht umgesetzt. Grüne und Linke halten der Bundesregierung vor, eine Entscheidung dazu in die Länge zu ziehen.

Im Dezember 2014 waren Grüne und Linke mit einem Vorstoß am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe hatte die Klage abgelehnt und auf die Zuständigkeit des BGH verwiesen. Die Koalitionspartner Union und SPD hatten sich gegen eine Vernehmung auf deutschem Boden gestellt und waren damit den außenpolitischen Bedenken der Bundesregierung gefolgt. Diese fürchtet eine schwere Belastung der Beziehungen zu den USA, falls der frühere Geheimdienstmitarbeiter nach Deutschland kommen würde. Für Grüne und Linke ist eine Vernehmung per Video oder in Moskau dagegen nicht gleichwertig zu einer persönlichen Befragung in Berlin.

Reaktionen

"Das Urteil ist eine Blamage für die Große Koalition, die versucht hat, mit fadenscheinigen Argumenten eine ordnungsgemäße Zeugenvernehmung von Edward Snowden zu sabotieren", erklärte Konstantin von Notz, Grünen-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss. "Wir werden das Thema noch in dieser Sitzungswoche erneut im Ausschuss aufsetzen", erklärte von Notz mit Blick auf die Ausschusssitzung an diesem Donnerstag. "Nach diesem Urteil kommt die Bundesregierung nicht mehr umhin, sich in der Frage endlich klar zu verhalten."

Der jetzige Beschluss ist nach Ansicht von Martina Renner, Linken-Obfrau im Untersuchungsausschuss, "eine große Chance für den Bundestag, mit dem Zeugen Edward Snowden wesentliche Fragen der Überwachungspraxis der USA zu klären". Das sei lange überfällig. "Die Bundesregierung steht jetzt vor der Bewährungsprobe. Sie darf sich den Interessen der Geheimdienste nicht unterwerfen."

© SZ.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Geheimdienste
:Die Blackbox BND schirmt sich ab

Was tut er? Was lässt er? Was bringt er? Kaum jemand weiß etwas über die Arbeit dieses Dienstes. Jetzt erlauben die Bundesverfassungsrichter sogar, dass er die Verfassung ignoriert.

Kommentar von Ronen Steinke

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: