Gerichtsurteil in Gelsenkirchen:Auch eine Polizistin darf Silikonbrüste haben

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Beim Prozess im Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gaben die Richter der Klägerin Recht. (Foto: Marcel Kusch/dpa)
  • Ist eine Frau mit Silikonbrüsten für den Polizeidienst geeignet? Darüber hat das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen entschieden.
  • Den Richtern zufolge sind die Implantate kein Grund, Bewerberinnen abzulehnen.

Wer bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen anfangen möchte, muss eine Reihe Kriterien erfüllen: Der Führerschein ist Pflicht, genauso wie Englischkenntnisse, Schwimm- und Sportabzeichen. Zur Oberweite werden keine Angaben gemacht - genau mit dieser Frage hat sich nun jedoch das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen befasst. Genauer: mit dem Thema Silikonbrüste.

Der Fall

Eine Frau aus Dortmund hatte gegen ihre Ablehnung geklagt. Ein Polizeiarzt hatte vor drei Jahren entschieden, dass die heute 32-jährige Krankenschwester wegen ihrer Brustimplantate nicht aufgenommen werden darf. Es bestehe die Gefahr, dass die Einlagen bei bestimmten Einsätzen reißen könnten. Dagegen zog die Bewerberin vor Gericht.

Der Polizei in NRW zufolge besteht bei Implantaten eine erhöhte Verletzungsgefahr - Ähnliches gelte auch für sogenannte Flesh Tunnel, übergroße Ohrlöcher. So steht es mittlerweile auf der Bewerbungshomepage.

Die Frau aus Dortmund argumentierte, sie sei ein Sonderfall, weil ihre Implantate hinter der Muskulatur eingesetzt seien. Gesundheitliche Gründe gab es nicht für die Operation.

Das Urteil

Die Richter gaben nun der abgewiesenen Bewerberin Recht. Ihre Silikonbrüste seien kein Grund für einen Ausschluss. Das Gericht berief sich auf ein eigens für den Fall in Auftrag gegebenes Gutachten der Uniklinik Bonn. Danach besteht ein gewisses Risiko eines Risses oder einer schmerzhaften Umkapselung (Fibrose), die Wahrscheinlichkeit dafür liege aber unter 20 Prozent. Die Berufung ist zugelassen.

Andere Fälle

Silikonbrüste im Polizeidienst sind tatsächlich immer wieder Thema vor Gericht. So hat das Verwaltungsgericht in Berlin 2014 entschieden, dass Bewerbern die gesundheitliche Eignung nur dann abgesprochen werden darf, wenn es wahrscheinlich ist, dass es zu einer Frühpensionierung oder zu regelmäßigen und langen Erkrankungen kommen wird. Das sei bei Implantaten nicht der Fall.

Eine weitere operierte Bewerberin hatte sogar mit Erfolg den Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg eingeschaltet.

© SZ.de/dpa/sks - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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