Bundesliga:Uli Hoeneß darf wieder Bayern-Präsident sein

Es ist nicht Sinn einer Strafe, den Straftäter lebenslang aus seinem Leben herauszureißen. Trotzdem bleibt im Fall Hoeneß ein schales Gefühl.

Kommentar von Heribert Prantl

Uli Hoeneß hat ein Jahr und neun Monate Gefängnis hinter sich; er steht unter Bewährung, dies noch bis 1. März 2019. Darf so einer, so fragen viele, darf einer, der 28,5 Millionen Steuern hinterzogen hat, der verurteilt, inhaftiert und erst vor ein paar Monaten entlassen wurde, Vereinspräsident sein? Darf er wieder dort stehen, wo er bis März 2014 stand: an der Spitze des FC Bayern München? Darf er einfach sagen, ich bin wieder da, darf er beruflich einfach weitermachen, was er bis zur Rechtskraft des Urteils gemacht hat? Er darf.

So einfach? So einfach ist das ohnehin nicht. Ein großes Strafverfahren, die Zeit in der Zelle, das alles unter größter öffentlicher Beobachtung - das ist eine existenzielle Belastung. Diese mit Anstand durchzustehen, ist eine Leistung, die nicht Spott und Häme, sondern Achtung verdient. Man kann den Ansprüchen, die Vereinsämter stellen, auch durch die Art und Weise genügen, mit der man für kriminelle Fehler einsteht, seine Schuld bekennt und seine Strafe büßend auf sich nimmt.

Hoeneß darf wieder Bayern-Präsident sein. Rechtlich ohnehin; die Vereinsmitglieder ermöglichen ihm das durch die Wiederwahl. Diese ist das, was die Juristen missverständlich Resozialisierung nennen; man sollte es Reintegration nennen. Bei Hoeneß' Wiederwahl handelt es sich um Reintegration, um Wiedereingliederung in die soziale Welt, die die Welt des Uli Hoeneß war und ist. Es ist nicht Sinn der Strafe, den Straftäter lebenslang aus seinem Leben herauszureißen.

Wäre Hoeneß Chef einer Wurstbude an der Säbener Straße gewesen: Jeder würde es begrüßen, wenn er nach seiner Haft wieder als Chef in seine Wurstbude zurückkehrt - es sei denn, er hätte Gift in die Currysoße gerührt. Nun ist der FC Bayern keine Wurstbude, sondern ein weltweit bewunderter Verein und ein millionenschweres Wirtschaftsunternehmen. Soll Hoeneß dafür büßen, dass er den Laden so weit gebracht hat? Würde ihn deswegen ein Berufsverbot treffen, wäre dies eine zusätzliche Lebensbelastungsstrafe; so eine Strafe diktiert kein Recht, auch nicht die Moral. So ein Bestrafungswunsch rührt aus dem verbitterten Blick auf die soziale Schieflage im Land.

Trotzdem: Ein schales Gefühl bleibt

Die Bischöfin Margot Käßmann trat, nachdem sie betrunken Auto gefahren war, von ihrem Amt zurück; die Evangelische Kirche ernannte sie später zur Botschafterin für das Lutherjahr. Was für die betrunkene Bischöfin gilt, darf erst recht für einen gefallenen Vereinspräsidenten gelten: Er kann Botschafter sein - den Verein vertreten, lenken, leiten. Er soll ja nicht Chef des Ethikrates werden und nicht Leiter einer moralischen Anstalt.

Wenn es gleichwohl ein schales Hoeneß-Gefühl gibt, dann rührt das daher, dass diese Rückkehr ins alte Amt das Gefühl bestätigt, dass "die da oben" nicht wirklich fallen, sondern am Ende wieder auf Rosen landen. Straftat und Strafe bleiben eine Episode im Lebenslauf. Bei vielen "da unten" bedeuten sie den finalen Abbruch; sie finden, wenn sie aus dem Knast kommen, oft nicht einmal jemanden, der sie die Wurstbude putzen lässt.

Der Skandal ist nicht, dass ein Reicher, der auf Bewährung aus dem Knast kommt, in sein angesehenes Walten und Wirken zurückfindet. Der Skandal ist, dass für den Armen das Ankommen, Auskommen und gesellschaftliche Ansehen nachher noch viel weiter weg sind als vorher. Er hat keine Sponsoren im Hintergrund. Sponsoren, die ihre Moralität auch damit unter Beweis stellen könnten, dass sie auch den gestrauchelten Normalos einen Job geben. Die haben ansonsten womöglich nur ihr prekäres Milieu, in dem sie schnell rückfällig werden. Hoeneß kehrt in sein altes Milieu zurück, es nimmt ihn mit Beifall wieder auf. Er hat Glück: Sein Milieu ist gediegen und angesehen. Er wird sich dort bewähren.

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