Antisemitismus-Streit:Knobloch verliert vor Gericht

Die Chefin der Kultusgemeinde darf einen Gegner nicht mehr "berüchtigt" nennen

Von Jakob Wetzel

In der Auseinandersetzung um einen letztlich verhinderten Vortrag des jüdischen Publizisten Abraham Melzer hat Charlotte Knobloch eine juristische Schlappe erlitten: Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde darf nicht mehr behaupten, der Blogger sei "für seine antisemitischen Äußerungen regelrecht berüchtigt". Das hat das Landgericht München I am Mittwoch verkündet; es hat eine einstweilige Verfügung gegen Knobloch erlassen. Die Entscheidung mit dem Aktenzeichen 25 o 17754/16 ist noch nicht rechtskräftig.

Knobloch hatte am 23. September eine E-Mail an den katholischen Sozialverband KKV Hansa und an das Erzbistum gesandt und dabei die zitierte Behauptung aufgestellt. Melzer wollte am selben Abend darüber sprechen, dass der Vorwurf Antisemitismus in Deutschland hysterisch erhoben werde; der Verband entzog ihm nach der Mail die Räume. Zuvor hatte bereits die Stadt Melzer eine Abfuhr erteilt.

Mit ihrer Behauptung habe Knobloch Melzers Persönlichkeitsrecht verletzt, entschied nun das Landgericht. Zwar sei ihre Äußerung grundsätzlich vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt. Trotzdem aber hätte sie in der Verhandlung in der vergangenen Woche einen "Tatsachenkern" nachweisen, also Äußerungen von Melzer vorlegen müssen, die sie nachvollziehbar als antisemitisch bewerten konnte. Außerdem hätte sie belegen müssen, dass der Publizist für derartige Äußerungen bekannt sei.

Beides ist ihr in den Augen des Gerichts nicht ausreichend gelungen. Dass Melzer "berüchtigt" sei, lasse sich nicht wie von ihr vorgebracht an der bloßen Existenz seines Blogs festmachen, heißt es in der Urteilsbegründung. Und Knobloch habe zwar drei Aussagen von Melzer benannt, die sie laut Gericht als antisemitisch beurteilen durfte. So habe Melzer etwa Mitarbeiter des israelischen Außenministeriums im Nazijargon als "Blockwarte" tituliert. Außerdem habe er Knobloch mit dem Begriff "Sayanim" belegt, worunter man einen Zuträger des Mossad verstehen könne, und er habe behauptet, Knobloch erhalte Befehle "womöglich direkt vom Chef", womit der israelische Regierungschef gemeint sei. Beides bediene das antisemitische Klischee, Juden seien ihrem Heimatland Deutschland gegenüber nicht loyal. Aber: Eine der Äußerungen fiel schon 2009, die anderen fielen erst nach der E-Mail vom 23. September. Sie können Knoblochs Behauptung laut Gericht daher nicht rechtfertigen.

Beendet ist die Auseinandersetzung mit dieser Entscheidung nicht; Charlotte Knobloch kann noch verschiedene Rechtsmittel einlegen. Die 84-Jährige sagte am Mittwochnachmittag, es sei "bedauerlich", dass das Gericht der Formulierung "berüchtigt" einen isolierten Stellenwert einräume. Sie kündigte an, das Urteil nicht zu akzeptieren.

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