Urteil zum Tanzverbot:Katholische Kirche warnt davor, die "stillen Tage" auszuhöhlen

Urteil zum Tanzverbot: Besonders geschützt ist in Bayern der Karfreitag.

Besonders geschützt ist in Bayern der Karfreitag.

(Foto: Stephan Rumpf)
  • Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tanzverbot an "stillen Tagen" hoffen Münchner Club-Betreiber auf Erleichterungen.
  • Die katholische Kirche mahnt dagegen zu Zurückhaltung.

Von Jakob Wetzel und Veronika Wulf

Steht das strikte Tanzverbot an den "stillen Tagen" nun vor dem Ende? Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hoffen Münchner Club-Betreiber zumindest auf spürbare Erleichterungen. Die Richter hatten entschieden, dass Ausnahmen nicht pauschal per Gesetz ausgeschlossen werden dürfen.

Das Gericht habe damit klar Position bezogen, sagt Alexander Wolfrum, der Vorsitzende des Verbands der Münchner Kulturveranstalter. "Wir rechnen damit, dass Veranstalter jetzt Ausnahmeanträge für viele Tage stellen werden." Und die Verwaltung müsse sich künftig an den Spruch des Gerichts halten. Die katholische Kirche dagegen mahnt zu Zurückhaltung.

"Seit 20 Jahren sind wir der Meinung, dass das Tanzverbot die Berufsausübung und die Freiheit der Bürger beschneidet", sagt Alexander Wolfrum. Wegen des Tanzverbots an Feiertagen habe er bereits Konzerte mit Weltstars wie Lenny Kravitz absagen müssen, weil diese zum Beispiel nur am Buß- und Bettag Zeit gehabt hätten. Sein Verband bewerte den Beschluss deshalb sehr positiv.

"Das geht in die richtige Richtung", sagt auch der Geschäftsführer der Münchner "Milchbar", Jakob Faltenbacher. Es dürfe nicht sein, dass der Gesetzgeber den Bürgern das Feiern verbiete. David Süß, Leiter des "Harry Klein", ist zumindest froh darüber, dass mit dem Urteil eine neue Debatte angestoßen worden ist.

Konkrete Konsequenzen erwartet er allerdings noch nicht: "Seit die Regierung von Oberbayern im Jahr 2007 die Stadt angewiesen hat, die Ausnahmen strenger zu handhaben, ist es unmöglich, diese Genehmigung zu bekommen." Daran werde auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nichts ändern.

Was "stille Tage" sind und was an ihnen erlaubt und verboten ist, das ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Bayern zählen Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Heiligabend, Buß- und Bettag, der Totensonntag und der Volkstrauertag dazu. Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen sind an diesen Tagen untersagt.

Besonders geschützt ist dabei der Karfreitag: An dem Tag ist jede Art von Musik in Schankbetrieben verboten, ohne Ausnahme. So war es zumindest bisher. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es in Einzelfällen Ausnahmen zum Beispiel für politische Aktionen geben müsse. Andernfalls sei die Regelung nicht mit der vom Grundgesetz garantierten Versammlungsfreiheit vereinbar.

"Wir wollen niemanden in seiner Religionsausübung behindern"

Fürsprecher der "stillen Tage" sind vor allem die Kirchen; in den meisten Fällen geht es schließlich um religiöse Feiertage. Immer wieder hatten beide große Kirchen in den vergangenen Jahren daher davor gewarnt, eine Liberalisierung könne auf lange Sicht der Anfang der Abschaffung der "stillen Tage" sein. Zuletzt hatte der Freistaat 2012 das Tanzverbot gelockert: An den Tagen vor den meisten "stillen Tagen" darf seitdem nicht mehr nur bis Mitternacht, sondern bis zwei Uhr morgens gefeiert werden.

Zu dem nun gefällten Urteil wollte sich die evangelische Landeskirche am Freitag noch nicht äußern. Das katholische Erzbistum München und Freising aber warnt davor, die "stillen Tage" womöglich auszuhöhlen. Sie seien keine rein kirchliche Angelegenheit, sondern beträfen die ganze Gesellschaft, sagt ein Sprecher. "Sie bringen eine Unterbrechung in den rastlosen Alltag und sind auch für Familien wichtig, damit sie zur Ruhe kommen können." Wer diesen Schutz lockern wolle, "der muss sich überlegen, welches Gut er da preisgibt".

Alexander Wolfrum vom Verband der Kulturveranstalter wiegelt ab: "Wir wollen niemanden in seiner Religionsausübung behindern", sagt er. Ihm gehe es um Orte, an denen niemand gestört werde. Wolfrum versteht den Gerichtsbeschluss so, dass Ausnahmen nicht nur für politische Aktionen gelten sollen, sondern auch für Veranstaltungen an abgelegenen Orten. "Wenn auf einer Bühne in einem Industriegebiet hinter einem Bahndamm laute Musik gespielt wird, dann werden da keine Anwohner gestört," sagt er. "Denn da wohnt niemand."

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