Urteil des Amtsgerichtes:Unterschätzte Gefahr

Urteil des Amtsgerichtes: In einer Restmülltonne hat die Asche wieder zu brennen begonnen. Das Gericht spricht deswegen von fahrlässiger Brandstiftung.

In einer Restmülltonne hat die Asche wieder zu brennen begonnen. Das Gericht spricht deswegen von fahrlässiger Brandstiftung.

(Foto: Niels P. Jørgensen)

Viele Häuser haben Kachelöfen. Das Amtsgericht hat nun eine Frau wegen fahrlässiger Brandstiftung verurteilt. Sie hatte Asche drei Tage auskühlen lassen, bevor sie sie in der Tonne entsorgte. Es kam zum Brand

Von Thomas Daller, Erding

"Keine heiße Asche einfüllen" steht auf vielen Restmülltonen. Allerdings gibt es keine Mindestabkühlzeit für Asche aus Kamin- oder Kachelöfen. Eine Frau aus dem östlichen Landkreis ist nun am Amtsgericht wegen fahrlässiger Brandstiftung verurteilt worden, weil ihre brennende Mülltonne die Garage ihres gemieteten Hauses beschädigt hat. Sie hatte die Asche aus ihrem Schwedenofen in einem Blecheimer auf der Terrasse auskühlen lassen und erst drei Tage später in der Mülltonne entsorgt. Das Gericht stufte den Fahrlässigkeitsvorwurf zwar "im untersten Bereich" ein, dennoch wurde die Frau zu einer Geldstrafe von 1050 Euro verurteilt.

Die 51-Jährige hatte am Samstag Vormittag, 24. Oktober, vergangenen Jahres, ihren Ascheeimer in die Restmülltonne entleert, die in der Garage stand. Die Asche stammte nach ihren Angaben vom vorausgegangenen Mittwoch Abend. Donnerstag und Freitag sei es relativ warm gewesen, erinnerte sie sich vor Gericht. Deshalb hätten sie darauf verzichtet, mit dem Schwedenofen zu heizen. Darüber hinaus hätten ihr Mann und ihr 13-jähriger Sohn an diesem Samstag Vormittag in der Garage gearbeitet, in der die Mülltonne stand. Sie hätten keine Anzeichen eines Schwelbrandes bemerkt. Gegen 13.30 Uhr seien sie gemeinsam nach Landshut in einen Baumarkt gefahren. Dort habe der Sohn von einem Freund eine Nachricht per Whatsapp erhalten: Die Garage brenne. Zuerst habe man das für einen Scherz gehalten. Doch dann schickte der Freund Fotos vom Feuerwehreinsatz. Der Sohn geriet in Panik, weil er Angst um seinen Hund hatte, den man im Haus zurückgelassen hatte. Als sie Zuhause eintrafen, war der Brand bereits gelöscht.

Vor Gericht vertrat die Angeklagte den Standpunkt, die Asche könne nach drei Tagen nicht mehr geglimmt haben. Sie wollte den Verdacht auf einen Unbekannten lenken, der den Brand gelegt haben könnte. Dabei verwies sie auf ihre Vermieter, mit denen sie im Streit lag und die in dieser Zeit immer wieder im Haus und Garten "herumgegeistert" seien. Konkret machte sie ihren Verdacht daran fest, dass die hintere Garagentür, die in den Garten führt, zur Brandzeit abgesperrt gewesen sei: "Wir haben die immer nur zugezogen. Die war nie abgesperrt." Eine schlüssige Erklärung, warum der Vermieter sein eigenes Eigentum abfackeln sollte, konnte sie jedoch nicht geben.

Das Gericht und ein Brandsachverständiger konzentrierten sich vielmehr darauf, andere Ursachen auszuschließen. Funkenflug bei den Reparaturarbeiten am Anhänger schied aus; ihr Mann versicherte im Zeugenstand, dass er weder geschweißt noch geflext habe. Nur ein paar Bretter der Bordwand habe er ausgetauscht. Es seien auch keine Elektrogeräte an die Steckdose angeschlossen gewesen. Und der Aschenbecher, den er genutzt habe, verfüge über einen Deckel und sei nicht in der Nähe der Mülltonne gestanden, in welcher der Brand ausgebrochen sei.

Der Brandsachverständige hatte keinerlei Zweifel, dass der Brand in der Restmülltonne ausgebrochen war, weil sie bis auf die Räder verschmort war. Weder der Anhänger noch die Kreissäge, die ebenfalls in der Garage stand, waren in Brand geraten. Dennoch belief sich der Sachschaden an der Garage auf 6800 Euro. Allein für die Malerarbeiten wurden Kosten von knapp 3700 Euro veranschlagt.

Die Angeklagte habe eine gewisse Sorgfalt walten lassen, sagte der Sachverständige, indem sie die Asche drei Tage in einem Blecheimer auskühlen ließ. Aber wenn Asche komprimiert in einem nicht brennbaren Behälter aufbewahrt werde, könne die Auskühlung massiv verzögert werden. Daher könnten auch nach drei Tagen noch Glutpartikel enthalten sein. Dann genüge der Kontakt mit einem Tempo oder Küchentuch, um eine Glimmbrandphase auszulösen. "Dann schmilzt die Tonnenwand, die Glut bekommt Luft und es kommt zum Flammenbrand", sagte der Sachverständige. Ohne das rechtzeitige Eingreifen der Feuerwehr hätte es auch zu einem Vollbrand der Garage und einem Übergriff der Flammen auf den Dachstuhl des Wohnhauses kommen können.

Richterin Sabine Schmaunz verurteilt die Angeklagte zu 35 Tagessätzen von je 30 Euro. Schmaunz räumte ein, dass die Frau gewisse Sicherheitsvorkehrungen getroffen habe und die Umstände unglücklich gewesen seien, aber der Tatvorwurf der Fahrlässigkeit bleibe bestehen.

Derartige Mülltonnenbrände kommen vergleichsweise selten vor. Wie aus einer aktuellen Studie des Landratsamtes hervorgeht, basierend auf einer Umfrage unter den Kaminkehrern, verfügen zwei Drittel der Wohnungen und Häuser im Landkreis über einen Kamin- oder Kachelofen. Kreisbrandrat Willi Vogl schätzt die Zahl der jährlichen Garagenbrände, die durch heiße Asche in der Mülltonne entstehen, landkreisweit auf etwa fünf ein. Und nach Angaben des Landesfeuerwehrverbandes gibt es auch keinerlei Vorschriften oder Richtlinien, wie lange man Asche auskühlen lassen müsse, bevor man sie in die Mülltonne fülle. Dabei trage jeder selbst dafür die Verantwortung, dass nichts passiere.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: