Steuerbetrug:Regierung lässt Schlupflöcher für Milliarden-Manipulationen

Bargeld

In Deutschland entstehen Milliarden-Schäden, weil Kassen nicht strenger überprüft werden. Ein neuer Gesetzentwurf lässt weiterhin Schlupflöcher.

(Foto: Jens Büttner/dpa)

Die große Koalition zeigt keine Ambitionen, den Betrug bei Registrierkassen wirklich zu bekämpfen. Dabei entsteht dem Staat dadurch ein erheblicher Schaden.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Die Bundesregierung tut sich schwer, nationale Steuerschlupflöcher zu schließen. In dieser Woche soll der Bundestag zwar das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" verabschieden. Das Wortungetüm soll helfen, schwarze Kassen künftig zu unterbinden und die Manipulation von Registrierkassen zu erschweren. Doch der aktualisierte Gesetzentwurf, der verabschiedet werden soll und der Süddeutschen Zeitung vorliegt, hält deutlich weniger als die Koalition angekündigt hat.

Und das, obwohl die dadurch hervorgerufenen Steuerausfälle in die Milliarden Euro gehen. Nach Berechnungen der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen gehen dem Fiskus durch manipulierte Kassen im Jahr fünf bis zehn Milliarden Euro verloren. Auch die Organisation der Industrieländer, die OECD, hatte 2013 vor "gewaltigen Steuerausfällen" gewarnt.

Anders als von der SPD gefordert, soll es keine allgemeine Kassenpflicht geben. Die Sozialdemokraten wollten alle Unternehmer mit Ausnahme von Kleinstfirmen bis 17 500 Euro Umsatz pro Jahr dazu verpflichten, alle Einnahmen zu registrieren. Ausnahmen sollten noch für Wochenmärkte und Sportfeste gelten, für Unternehmer, die ihr Geschäft an maximal 52 Tagen im Jahr betreiben und deren Umsatz maximal 35 000 Euro beträgt. Mit der allgemeinen Pflicht für alle anderen Unternehmer, so die SPD, hätten die milliardenschweren Kassenmanipulationen wirksam unterbunden werden können.

Dass es nicht so weit kommt, liegt vor allem am Widerstand der Union. "Die Einführung einer weitergehenden allgemeinen Kassenpflicht war mit CDU und CSU jetzt leider noch nicht möglich", sagte Carsten Schneider, Fraktions-Vize-Chef der SPD im Bundestag, der Süddeutschen Zeitung. Auch Finanzexperte Lothar Binding zeigte sich enttäuscht: "Die CDU hat alles daran gesetzt, einzelne Schlupflöcher offen zu halten". Es sei zwar "erst einmal gut", dass jetzt ein Gesetz komme, er gehe allerdings davon aus, "dass es weiterentwickelt werden muss". Das heißt, die nächste Regierungskoalition soll nachbessern.

Laut Gesetzentwurf wird es auch künftig nicht verpflichtend sein, jeden Kassenvorgang aufzuzeichnen. Eine entsprechende Pflicht gilt nur, wenn der Unternehmer ohnehin eine elektronische Kasse benutzt. Bei Barverkauf oder offenen Ladenkassen kann weiter ohne Belege kassiert werden. Voraussetzung ist, dass Ware von geringem Wert an viele Kunden abgegeben wird. Diese Formulierung ist hinreichend unbestimmt, um sie auf jegliche Waren anwenden zu können.

Der Gesetzentwurf sieht Übergangsfristen bis 2022 vor

Auch die Belegausgabe ist nicht verpflichtend. Unternehmer sind davon befreit, Belege auszustellen, wenn dadurch "unverhältnismäßige" Härten drohen. Auch hier bleibt offen, was genau als "unverhältnismäßig" definiert wird. Es liegt im Ermessen der Landesbehörden, dies festzulegen. Damit droht allerdings die Gefahr, dass die Länder einen Steuerwettbewerb entfachen statt Löcher zu schließen. Neu ist, dass es eine Meldepflicht für Registrierkassen bei den Finanzämtern geben wird. Bisher war es so, dass Unternehmer zwei Kassen parallel betreiben konnten. Bei möglichen Kassenprüfungen wurde die Barkasse dann weggeräumt. Dies soll durch die Meldepflicht künftig als Straftatbestand geltend gemacht werden können, sagt Binding. Wer eine Kasse anmelde, aber zwei Kassen betreibe, mache sich des Betrugs schuldig.

Künftig müssen Finanzbeamte zudem ankündigen, wenn sie bei Dritten digitale Unterlagen prüfen wollen. Die direkte Kassennachschau bei Unternehmern bleibt dagegen unangekündigt möglich.

Der Gesetzentwurf sei ein "Schritt in die richtige Richtung", sagte Steuerexperte Professor Frank Hechtner von der Feien Universität Berlin. Zufrieden ist er nicht. Die Koalition habe das Gesetz ohne große Ambitionen geschrieben, kritisiert er. Sie habe darauf verzichtet, einen Anreiz zu setzen, zügig Registrierkassen einzuführen, "beispielsweise als Prämie für alle Unternehmer, die in einer bestimmten Frist ihre Kassen umrüsten". Außerdem bleibe völlig unklar, welchen technischen Anforderungen die künftigen Registrierkassen hinsichtlich Hardware als auch Software genügen müssten. Die entsprechende Ausführungsverordnung sei noch nicht geschrieben. Eilig hat es die Bundesregierung nicht. Der Gesetzentwurf sieht Übergangsfristen bis 2022 vor.

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