Prozess um Meinungsfreiheit:Früherer Politoffizier unterliegt beim BGH

Sven Hüber, Funktionär der Polizeigewerkschaft und ehemaliger Politoffizier der DDR-Grenztruppen, wollte verbieten lassen, ihn im Zusammenhang mit einem Mauertoten zu nennen. In dem langwierigen Rechtsstreit hat der Bundesgerichtshof nun eine Entscheidung getroffen.

Im langwierigen Rechtsstreit um Sven Hüber, einen ehemaligen Politoffizier der DDR-Grenztruppen, hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung getroffen.

Er wies die Beschwerde Hübers gegen ein Urteil des Berliner Kammergerichts vom März dieses Jahres zurück. Der Kläger hatte - auch der Süddeutschen Zeitung - verbieten lassen, dass sein Name im Zusammenhang mit der Tötung des Berliner Mauerflüchtlings Chris Gueffroy im Februar 1989 genannt werde.

Hüber, heute Hauptpersonalratsvorsitzender der Bundespolizei, muss es jedoch hinnehmen, so das Kammergericht, dass man auch heute noch unter Nennung seines Namens über seine frühere Position als Politoffizier im Grenzregiment 33, in dessen Bereich Gueffroy erschossen wurde, berichtet. Gueffroy ist der letzte Mauertote.

Das Gericht hatte damit eine Entscheidung der ersten Instanz, des Berliner Landgerichts, aufgehoben. Dieses hatte einen Satz eines Buches über DDR-Grenzschützen ("Deutsche Gerechtigkeit" von Roman Grafe) für unzulässig erklärt, wodurch das Buch nicht mehr verbreitet werden konnte.

Zugleich ließ das Gericht eine Revision gegen das Urteil nicht zu, wogegen Hüber beim BGH Beschwerde einlegte. Er hat nun gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofes eine "Anhörungsrüge" erhoben, über die noch entschieden werden muss.

Er wird in dem Rechtsstreit durch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) finanziell unterstützt, dessen stellvertretender Bezirksvorsitzender Hüber ist.

© SZ vom 25.10.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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