Maghreb-Staaten:Abschiebungen in Maghreb-Staaten sind selten

Rückführung von Flüchtlingen

Anders als in diesem Fall 2015 in Leipzig sind abgelehnte Asylbewerber oft nicht da, wenn die Polizei sie abholen will.

(Foto: dpa-Zentralbild)
  • In Deutschland leben fast 9000 abgelehnte Asylbewerber aus Tunesien, Algerien und Marokko, nur wenige von ihnen werden in ihr Herkunftsland abgeschoben.
  • Die Zahl der Abschiebungen in diese Länder ist dennoch in diesem Jahr gestiegen.
  • Die Bundesregierung beklagt die mangelnde Kooperation der Maghreb-Staaten, doch in vielen Fällen scheitert die Rückführung einfach an der Feststellung der Identität und der Staatsangehörigkeit.

Von Bernd Kastner

Die Zahlen steigen, das ist aus Sicht der Bundesregierung die gute Nachricht. Allein, sie tun es auf niedrigem Niveau. Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern in die Maghreb-Staaten Tunesien, Algerien und Marokko finden selten statt. Auch deshalb, so die Kritik aus Deutschland, weil diese Länder noch immer nicht ausreichend kooperieren. Immerhin, die Tendenz sei positiv, heißt es in Berlin.

Wurden laut Bundesinnenministerium im ganzen vergangenen Jahr gerade mal 17 Asylbewerber nach Tunesien abgeschoben, waren es bis Ende November 2016 schon 111. Nach Marokko stieg die Zahl von 61 auf 99, nach Algerien von 57 auf 140 (jeweils bis Ende November). Aus allen drei Staaten leben derzeit fast 9000 Ausreisepflichtige in Deutschland, von denen 6200 über eine Duldung verfügen. Gut 8000 Flüchtlinge aus allen drei Ländern stellten in diesem Jahr einen Asylantrag, die Schutzquote ist gering, sie liegt zwischen 0,8 (Tunesien) und 3,5 Prozent (Marokko).

Nach dem Entsetzen über die Silvesternacht, als viele Nordafrikaner Frauen belästigten und missbrauchten, reiste Bundesinnenminister Thomas de Maizière in die Maghreb-Staaten, um deren Rücknahmebereitschaft zu verbessern; völkerrechtlich sind Staaten verpflichtet, ihre Bürger wieder aufzunehmen. Der Minister kam damals recht zufrieden zurück. "Deutliche Fortschritte" vermeldet sein Haus jetzt, wenn auch noch einiges zu verbessern sei. Die entscheidenden Fragen wirken banal: Welches Flugzeug wird genutzt, Linie oder Charter? Muss ein abgelehnter Flüchtling persönlich Botschaft oder Konsulat seines Heimatlandes aufsuchen, um einen neuen Pass zu beantragen, oder lässt sich das über die örtlichen Ausländerämter regeln? Wie lange sind Rückreisepapiere gültig? Je kürzer, desto schwieriger ist die Organisation der Zwangsrückreise.

Oft sind Flüchtlinge nicht da, wenn die Polizei klingelt

Der Abschiebe-Alltag ist und bleibt kompliziert, und nicht immer ist der Herkunftsstaat schuld. Etwa wenn nicht klar ist, welche Staatsangehörigkeit ein Flüchtling besitzt. Natürlich ist in Flüchtlingskreisen bekannt, dass das Wegwerfen des Passes die Abschiebung verzögern oder verhindern kann. Gisela Seidler, Asylexpertin und Vorsitzende des Ausschusses für Ausländer- und Asylrecht im Deutschen Anwaltverein, sagt: "Man kann den Staaten nicht vorwerfen, dass sie sorgfältig prüfen, bevor sie jemanden zurücknehmen." Deutschland würde auch nicht automatisch jeden aufnehmen, der behauptet, Deutscher zu sein. Der Identitäts-Check ist eine der großen Abschiebehürden.

Erste Erfolgsmeldungen kommen aus Sachsen, das neben Baden-Württemberg bundesweit federführend für Tunesier zuständig ist: Als einzigem Bundesland ist es Sachsen gelungen, sechs Charterflüge nach Tunesien zu organisieren, 76 Tunesier traten so die Heimreise an.

Ist das Glas nun halb voll oder halb leer, schließlich blieben viele Sitze leer? Halb voll, heißt es aus dem Dresdner Innenministerium, seien die Flüge doch Erfolge der Gespräche: "Steter Tropfen höhlt den Stein." Das Problem: Oft seien Flüchtlinge nicht anzutreffen, wenn man sie abholen wolle, oder sie verhielten sich renitent im Flugzeug, weshalb der Pilot sie nicht mitnehme. Aber: Die Zusammenarbeit mit Tunesien habe sich in diesem Jahr deutlich verbessert. Tunesien gilt in Behördenkreisen als das Maghreb-Land, mit dem sich am besten kooperieren lasse.

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