Arbeitsrecht:Arbeitnehmer sollen Recht auf Rückkehr in Vollzeitstellen bekommen

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Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). (Foto: dpa)
  • Arbeitnehmer, die ihre Stundenzahl reduzieren, haben bislang nicht das Recht auf eine Rückkehr in eine Vollzeitstelle.
  • Arbeitsministerin Nahles will das nun ändern. Ihr Gesetzentwurf sieht allerdings einige Ausnahmen vor.

Das Arbeiten in Teilzeit kann durchaus praktisch sein. Wer ein Kind bekommt oder Angehörige pflegt, muss seinen Job nicht sofort kündigen. Arbeitnehmer haben in Deutschland das Recht auf die Reduzierung ihrer Wochenarbeitsstunden. Und viele von ihnen, insbesondere Frauen, nutzen diese Möglichkeit. Doch wer seine Stundenzahl reduziert, geht bislang auch ein Risiko ein. Denn eines wird Arbeitnehmern bislang nicht garantiert: die Rückkehr auf eine Vollzeitstelle.

Genau das möchte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nun ändern. Sie will das Recht auf eine Rückkehr in Vollzeit gesetzlich verankern. In ihrem Ministerium gibt es derzeit einen entsprechenden Referentenentwurf, der bereits mit anderen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt wird. "Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines Anspruchs auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz", heißt es darin.

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Nahles will die Rückkehr in Vollzeit nicht nur für Eltern und Pflegende ermöglichen. Das Gesetz soll grundsätzlich für alle Arbeitnehmer gelten. Ausnahmen sieht der Gesetzentwurf dennoch vor:

  • Die Vorgabe gilt nur für Unternehmen, die mehr als 15 Mitarbeiter haben.
  • Das Arbeitsverhältnis muss mehr als sechs Monate bestanden haben.
  • Die befristete Teilzeit muss mindestens drei Monate im Voraus beantragt werden.
  • Nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit soll eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach einem Jahr möglich sein.

Der Entwurf sieht außerdem vor, dass der Arbeitgeber in jedem Fall mit seinem Angestellten über dessen Wunsch zur Änderung ihrer Arbeitszeit sprechen muss - und zwar unabhängig von der Betriebsgröße. Außerdem soll Arbeitnehmern in unbegrenzter Teilzeit die Verlängerung ihrer Arbeitszeit erleichtert werden. Bereits heute sind sie bei der Besetzung freier Arbeitsplätze zu bevorzugen.

Bisher hatten Teilzeitbeschäftigte nachzuweisen, dass ein für sie geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wenn sie ihre Arbeitszeit wieder verlängern wollten. Dem Entwurf zufolge will die Ministerin die Beweislast umkehren: Zukünftig müsste also der Arbeitgeber darlegen, warum eine Stelle nicht durch einen zuvor in Teilzeit arbeitenden Arbeitnehmer besetzt werden kann.

Nahles hatte bereits vor wenigen Wochen angekündigt, dass sie ein entsprechendes Gesetz vorlegen wolle. Damals stellte sie eine Studie vor, in der es um die Arbeitswelt der Zukunft geht. Das Ministerium hatte dafür zwei Jahre mit Unternehmen, Beschäftigten, Verbänden und Experten gesprochen - und schließlich das sogenannte "Weißbuch Arbeiten 4.0" vorgelegt. Darin wird vor allem eine flexiblere Gestaltung bei Arbeitszeit und Arbeitsort empfohlen.

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