Bundesverfassungsgericht:Das NPD-Verbot hat an Brisanz verloren

Debatte um NPD-Verbot

Die NPD ist von der AfD an den Rand gedrängt worden.

(Foto: dpa)
  • Am Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über ein NPD-Verbot.
  • Als der Bundesrat im Dezember 2012 den Verbotsantrag beschloss, war die AfD noch nicht gegründet.
  • Mit dem Aufstieg von Frauke Petry & Co. ist die NPD im vergangenen Herbst aus dem letzten Landesparlament hinausgewählt worden.

Von Wolfgang Janisch

Am kommenden Dienstag wird der Schlusspunkt hinter eine anderthalb Jahrzehnte währende Debatte gesetzt, und eigentlich müsste vibrierende Spannung herrschen. Wird das Bundesverfassungsgericht die NPD verbieten? Wird die rechtsextremistische Splitterpartei aus den Wahllisten getilgt und von der Parteienfinanzierung abgeschnitten? Oder ist eine finanziell klamme Ein-Prozent-Partei den Richtern einfach zu unbedeutend, um sie mit dem scharfen Schwert des Parteiverbots zu erledigen?

Von fiebriger Erwartung des Karlsruher Dienstags ist nicht viel zu spüren. In der Politik scheint man sich auf eine Ablehnung des Verbotsantrags einzustimmen, eher achselzuckend - von der vorbeugenden Empörung, mit denen erwartete Niederlagen sonst gern vorbereitet werden, ist nichts zu hören. Irgendwie ist es nicht mehr so wichtig, was aus den Ewiggestrigen am rechten Rand wird.

Denn die NPD ist von der AfD an den Rand gedrängt worden. Das gilt zum einen ganz konkret: Mit dem Aufstieg von Frauke Petry & Co. ist die NPD im vergangenen Herbst aus dem letzten Landesparlament hinausgewählt worden. Aber auch der politische Blick auf die NPD hat sich gewandelt. Anderthalb Jahrzehnte lang war sie der Platzhalter, wenn es um Radikalismus im rechten Milieu ging. Im Jahr 2000 war es ein Brandanschlag auf eine Synagoge, der das Verbotsverfahren ins Rollen brachte (ein Anschlag, der, wie sich später erwies, gar nicht von Neonazis begangen worden war).

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Auch nach dem desaströsen Scheitern der Anträge im Jahr 2003 herrschte nur kurzzeitig Ruhe. Bald schon waren wieder die Rufe nach einem NPD-Verbot zu hören, sobald irgendwo rechtsradikale Ausschreitungen zu beklagen waren. Es war, als wollte man dem Problem von Neonazi-Gewalt und Hooligan-Übergriffen eine feste Adresse geben; als müsste das Bundesverfassungsgericht nur ein Verbotsurteil an die NPD schicken, damit das Problem verschwände.

Das war schon immer eher Suggestion als praktische Politik. Aber mit dem Siegeszug der AfD ist überdeutlich geworden, dass die Probleme größer und komplexer sind, als es die Fokussierung auf die Winz-Partei der Revisionisten und Antisemiten vermuten ließ. In der AfD sammeln sich Ausländerfeinde und Islamophobe, aber auch Abgehängte und Protestwähler, denen harte Anti-Flüchtlingshetze nicht wirklich behagt.

Eine Kleinstpartei aus Maulhelden

Jedenfalls ist klar, dass Politik und Gesellschaft gefragt sind, nicht Gerichte. Ausländerhass ist nicht verbietbar, gegen eine Radikalisierung bis hinein in die Mitte der Gesellschaft helfen keine Paragrafen. Die politische Welt hat sich dramatisch verändert, seit der Bundesrat im Dezember 2012 den Verbotsantrag beschloss; damals war die AfD noch nicht einmal gegründet.

Wird Karlsruhe den Verbotsantrag ablehnen? Wegen des Zwei-Drittel-Quorums beim Parteiverbot genügen dafür zwei Nein-Stimmen der sieben verbliebenen Richter, aber das muss nichts heißen. Und in der dreitägigen Anhörung im März hat sich immerhin der Eindruck verfestigt, dass es sich bei der NPD um eine radikal anti-demokratische Partei handelt, die die Menschenwürde mit Füßen tritt.

Der Ausgang ist also offen. Aber es gibt zwei Indizien, die für die Ablehnung des Verbotes sprechen. Erstens: Spielentscheidend ist Artikel 21 Grundgesetz, wonach nur Parteien verboten werden dürfen, die "darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen". An diesem Punkt haben an Tag zwei der Anhörung fast alle Richter mit wechselnden Formulierungen dieselbe skeptische Frage gestellt: Bedeutet "darauf ausgehen" nicht, dass die Umsturzpläne zumindest eine geringe Erfolgschance haben müssen?

Klingt das nicht nach einer Bagatellgrenze oder Gefahrenschwelle? Anders ausgedrückt: Würde mit dem Verbot einer Kleinstpartei aus Maulhelden nicht eine Gefahr beseitigt, die gar nicht existiert - auf Kosten des demokratischen Prozesses? Das KPD-Verbot von 1956 trug Züge eines Gesinnungsverbots; das werden die Richter bei der NPD nicht wiederholen wollen.

Das zweite Indiz hat mit der Karlsruher Vorbildfunktion zu tun. Wenn das weltweit geachtete Bundesverfassungsgericht eine politisch irrelevante Partei verböte, dann könnte dies von Autokraten missbraucht werden, die ihren Demokratieabbau gern hinter einer Art Rechtsstaats-Camouflage verbergen. Seht her, auch in Deutschland verbietet man Parteien, werden sie sagen. Das werden die Karlsruher Richter, die derzeit besorgt nach Polen und Ungarn blicken, nicht wollen.

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