Asylpolitik:Rigorose Abschiebungspolitik setzt Münchner Unternehmen zu

Asylpolitik: "Der beste Lehrling, den wir jemals hatten": Das sagt Julia Lechner (rechts) vom Friseursalon Havana Hair über Samer Bashar Toma. Er kommt aus dem Irak und hat gute Chancen, bleiben zu dürfen.

"Der beste Lehrling, den wir jemals hatten": Das sagt Julia Lechner (rechts) vom Friseursalon Havana Hair über Samer Bashar Toma. Er kommt aus dem Irak und hat gute Chancen, bleiben zu dürfen.

(Foto: Stephan Rumpf)
  • Der Kurs der bayerischen Staatsregierung, Flüchtlinge rigoros abzuschieben, trifft die Firmen.
  • Sie müssen jederzeit damit rechnen, dass Flüchtlinge, die sie gerade erst eingearbeitet haben, das Land verlassen müssen.
  • Dabei gäbe es in München ideale Bedingungen, Asylbewerber in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sagen Unternehmer.

Von Inga Rahmsdorf

Mit ihrer neuen Mitarbeiterin hatte sie großes Glück. Das dachte Julia Lechner. Bis zum 21. Dezember. Da musste Helen Deutschland verlassen. Drei Tage vor Heiligabend, mitten im Weihnachtsgeschäft fiel von den sechs Beschäftigten plötzlich eine aus. Ein Schock für ihren Betrieb, sagt Lechner. Menschlich, aber auch finanziell. Seitdem sucht die Inhaberin des Münchner Friseursalons Havana Hair wieder nach einem Lehrling.

Und seitdem fühlt Lechner sich als Unternehmerin vom Staat verhöhnt und im Stich gelassen. Sie versteht nicht, warum ein Flüchtling ausgewiesen wird, wenn sie als Arbeitgeberin bereits Zeit und Geld in seine Ausbildung investiert hat und ihr Betrieb gerade beginnt, davon zu profitieren. Wenn der Staat bereits Sprachkurse finanziert hat. Wenn doch alles so gut läuft wie mit Helen. Die Nigerianerin sei freundlich gewesen, pünktlich, zuverlässig und engagiert, sagt Lechner.

Es ist nicht so, dass die jungen Leute bei ihr Schlange stehen, um einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Wie auch viele Bäcker, Metzger, Hotelbesitzer und Bauunternehmer findet die Friseurmeisterin keinen Nachwuchs. Und die wenigen Bewerber, die sich vorstellen, sind meist nicht geeignet, wie Lechner sagt.

Seit 2010 hatte sie sechs Lehrlinge, alle haben die Ausbildung abgebrochen. Mit einer Ausnahme: Samer Bashar Toma ist bereits im dritten Ausbildungsjahr. Der 25-Jährige ist vor sechs Jahren aus dem Irak geflohen und hat in Deutschland Asyl beantragt. "Der beste Lehrling, den wir jemals hatten", sagt Lechner.

Sie würde wieder einen Flüchtling einstellen, aber nur, wenn sie die Sicherheit hätte, dass er bleiben dürfte. Doch künftig könnte es gerade in München noch schwieriger werden, Flüchtlinge als Azubis zu finden. Die Staatsregierung hat die Hürden für Asylsuchende auf dem Arbeitsmarkt drastisch erhöht.

Und von den Flüchtlingen, die in Bayern überhaupt noch eine Chance haben, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, werden wohl nur noch wenige nach Oberbayern kommen. Denn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat seine Außenstellen umstrukturiert. Mit dem Ergebnis, dass München wohl prozentual mehr Asylsuchende zugewiesen werden, die kaum noch Chancen auf eine Arbeitserlaubnis haben.

Wer in einer Ausbildung ist, darf eigentlich nicht abgeschoben werden

Julia Lechner hatte Helen zunächst mit einer Einstiegsqualifizierung eingestellt, einem Vertrag, bei dem beide Seiten schauen, ob es passt, bevor sie sich für eine Ausbildung entscheiden. Doch so weit kam es nicht. Nach einigen Monaten erhielt die 25-Jährige den Abschiebungsbescheid.

Der Grund: Sie war über das Mittelmeer geflohen und hatte zunächst in Italien gelebt. Also sei Italien zuständig, sagt die zuständige Ausländerbehörde des Landkreises München. So sieht es das EU-Abkommen, das sogenannte Dublin-Verfahren, vor. Lechner nahm einen Anwalt und bot an, Helen sofort einen Ausbildungsvertrag zu geben. Doch die Nigerianerin musste ausreisen.

Vermutlich hätte Helen bessere Chancen gehabt, wäre sie bereits Lehrling gewesen. Wer in einer Ausbildung ist, darf nicht abgeschoben werden. Allerdings wird in Bayern diese Regelung offenbar zunehmend unterlaufen. Hintergrund ist die Anweisung des bayerischen Innenministeriums an die Ausländerbehörden, Asylsuchenden nur noch eine Arbeitserlaubnis zu erteilen, wenn sie aus Ländern mit einer "hohen Bleibewahrscheinlichkeit" kommen. Nicht dazu zählen beispielsweise Nigerianer, Afghanen und Pakistani.

Betriebe, Wirtschaftsverbände und Berufsschulen schlagen bereits Alarm. Freiwillige fühlen sich verhöhnt, weil ihre Bemühungen, Flüchtlingen Arbeit zu vermitteln, ins Leere laufen. Eigentlich darf jeder Asylbewerber nach drei Monaten arbeiten, wenn kein Deutscher den Job will - und die Ausländerbehörde ihm die Genehmigung erteilt. Doch darüber soll nun pauschal und allein die Herkunft entscheiden. Egal, wie lange ein Asylbewerber bereits in Deutschland lebt, ob er Deutsch spricht, einen Arbeitsvertrag hat und das Unternehmen ihn braucht.

Für Lechners Friseursalon bedeutet das: Samer Bashar Toma hat Glück gehabt. Iraker zählen zu den Flüchtlingen mit guten Chancen. Helen hatte Pech. Nigerianer haben statistisch eine geringe Anerkennungsquote und können, wenn überhaupt, nur noch sehr eingeschränkt mit einer Arbeitserlaubnis rechnen. Doch Unternehmerinnen wie Lechner wünschen rechtliche Sicherheit. Wenn der Betrieb in einen Lehrling investiert, dann müsse er sich auch darauf verlassen können, dass er bleibt, fordert Rudolf Baier, Sprecher der oberbayerischen Handwerkskammer.

Dass die Flüchtlinge den Fachkräftemangel lösen könnten, damit rechnet Baier nicht; aber sie könnten dazu beitragen, Lücken zu schließen. Anfang des Jahres waren in Bayern 1500 Flüchtlinge als Auszubildende in Handwerksbetrieben beschäftigt, davon 280 in München und 370 im restlichen Oberbayern. Auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) setzt auf Flüchtlinge. Hubert Schöffmann, ihr bildungspolitischer Sprecher, lobt "die idealen Voraussetzungen, um Flüchtlinge mit einer hohen Bleibeperspektive" hier auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren.

Gute Strukturen für die Integration

Nur, eine hohe Bleibewahrscheinlichkeit haben derzeit nicht mehr viele Flüchtlinge. Fünf Herkunftsländer fallen noch in diese Kategorie: Eritrea, Irak, Iran, Somalia und Syrien. In der Münchner Außenstelle des Bamf werden von diesen Staaten seit September 2016 nur noch die Anträge von Asylbewerbern aus Somalia bearbeitet. Für Syrer sind jetzt die Bamf-Mitarbeiter in Bamberg, Deggendorf und Schweinfurt zuständig, Eritreer müssen zur Anhörung nach Bamberg oder Regensburg. Der Grund für die Umstrukturierung? Alle Dienststellen sollten gleichmäßig ausgelastet werden, sagt ein Sprecher des Bundesamts.

Die Behörde ist völlig überlastet, die Prozesse sollen effizienter werden. Hat das Bamf aber auch berücksichtigt, wie die Asylsuchenden dadurch in Bayern verteilt werden? Ist es für die Integration sinnvoll, wenn etwa in der Region Bamberg besonders viele Flüchtlinge sind, die bleiben und arbeiten dürfen, während ein Großteil der neuen Asylbewerber in Oberbayern keine Beschäftigungserlaubnis erhält? Ziel sei es, Asylverfahren innerhalb kurzer Zeit sorgfältig zu entscheiden und damit rasch Gewissheit über eine Bleibeperspektive zu geben, so der Bamf-Sprecher. Das sei der Grundstein für die Integration.

In Oberbayern sei die Zahl der syrischen und eritreischen Asylbewerber bereits zurückgegangen, teilt eine Sprecherin der Bezirksregierung mit. Auch bei der Arbeitsagentur München macht sich die Veränderung bemerkbar. Dort vermittelt das Team "Zentrum Flüchtlinge" Asylsuchende auf dem Arbeitsmarkt. Ein freiwilliges Angebot, das von beiden Seiten bisher gut angenommen wurde. Doch nun kämen weniger Flüchtlinge, sagt Sprecherin Anne Becker. Und von den fünf Ländern mit Bleibeperspektive nur noch Menschen aus Somalia. Sie erwarte, dass in den kommenden Monaten weniger Asylbewerber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

"Die Entscheidung des Bamf, unter anderem syrische Flüchtlinge nicht mehr München zuzuweisen, sehen wir auch unter volkswirtschaftlichen Aspekten sehr kritisch", sagt Hubert Schöffmann von der IHK. In München seien in den vergangenen Jahren sehr gute Strukturen für die Integration aufgebaut und Kapazitäten in den Berufsintegrationsklassen geschaffen worden. Zudem seien viele Ausbildungsstellen offen. "Für die regionale Wirtschaft ist die neue Regelung daher insgesamt ein Verlust", klagt Schöffmann.

Der Münchner Arbeitsmarkt sei aufnahmefähig für Flüchtlinge, sagt Mürvet Kasap, beim Jobcenter München zuständig für Flüchtlinge. Das belegten auch die positiven Rückmeldungen von Unternehmen. Viele Asylsuchende seien ausgesprochen motiviert und lernbereit. Kasap blickt etwas gelassener in die Zukunft. Anders als die Arbeitsagentur ist ihre Behörde nur für Flüchtlinge zuständig, die bereits einen sicheren Aufenthalt haben.

Dass ihr die Kunden ausgehen könnten, das befürchtet Kasap nicht. Schließlich lebten derzeit noch viele Syrer, Iraker und Eritreer in München, die auf eine Entscheidung warten. Wichtig sei es, die Menschen, die arbeiten dürfen, zu qualifizieren und zu vermitteln. Das ist dem Jobcenter im vergangenen Jahr immerhin bei einem Viertel der dort gemeldeten Flüchtlinge gelungen - sie fanden eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

So werden Flüchtlinge verteilt

Wer in Deutschland Asyl beantragt, wird mithilfe des bundesweit eingesetzten Computersystems Easy auf die Bundesländer verteilt. Dabei wird berücksichtigt, aus welchem Land er kommt. So wird er einer Unterkunft zugewiesen, in dem Anträge aus seinem Herkunftsland bearbeitet werden. Dafür zuständig ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), das in Bayern acht Außenstellen betreibt. Dort wird darüber entschieden, ob ein Asylsuchender bleiben darf oder nicht. Die Bamf-Mitarbeiter in München sind unter anderem für Menschen aus Nigeria, Pakistan und Somalia zuständig; bis zum vergangenen September bearbeiteten sie auch die Anträge von Syrern und Eritreern.

Sechs Wochen bis sechs Monate sollen die Flüchtlinge in einer Erstaufnahmeunterkunft bleiben. Das Bamf hat keinen Einfluss mehr darauf, welcher Unterkunft sie danach zugewiesen werden. Die Verteilung könne dann zwar auch über den Regierungsbezirk hinaus erfolgen, sagt eine Sprecherin des bayerischen Sozialministeriums. In der Regel werden Asylsuchende jedoch einer Unterkunft in demselben Regierungsbezirk zugewiesen, in dem sie bereits zuvor untergebracht waren, wie die Regierung von Oberbayern mitteilt. Dadurch sollen weite Umzüge innerhalb Bayerns vermieden werden. Das bedeutet, dass letztlich die Zuständigkeit der jeweiligen Bamf-Außenstelle auch starken Einfluss darauf hat, ob in einer Region viele Flüchtlinge aus beispielsweise Afghanistan oder Syrer wohnen. Und damit auch, ob sie eine unsichere oder sichere Bleibeperspektive haben und ob sie arbeiten dürfen. inra

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