Asylpolitik:Staatsregierung lockert Arbeitsverbote für Flüchtlinge

Ausbildung für junge Flüchtlinge

Viele Betriebe würden gerne Flüchtlinge ausbilden und einstellen, da der heimische Arbeitsmarkt dem Bedarf längst nicht mehr nachkommt.

(Foto: Jens-Ulrich Koch/dpa)
  • Im Dezember hatte das bayerische Innenministerium eine Dienstanweisung herauszugeben, die besonders Afghanen und Pakistani mit Arbeitsverboten belegt.
  • Nach Kritik rudert die Staatsregierung nun zurück: Es wäre "rechtlich unzulässig", Afghanen während eines laufenden Asylverfahrens eine Beschäftigungserlaubnis zu versagen.

Von Dietrich Mittler

Der anhaltende Protest seitens christlicher Organisationen und der Asylhelferkreise sowie auch die wachsende Unzufriedenheit bayerischer Unternehmer an der jüngsten Asylpolitik der Staatsregierung zeigen nun doch Wirkung. Nach nur wenigen Wochen hat das bayerische Innenministerium die erst am 19. Dezember vergangenen Jahres herausgegebene Dienstanweisung wieder entschärft, durch die insbesondere Afghanen und Pakistanis mit einem Arbeitsverbot belegt wurden.

Den Ausländerbehörden im Freistaat liegt inzwischen eine Ergänzung vor, in der das Ministerium darauf hinweist, dass es "rechtlich unzulässig" wäre, "Afghanen während eines laufenden Asylverfahrens grundsätzlich oder gar generell eine Beschäftigungserlaubnis zu versagen". Dies gelte auch für Entscheidungen über die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung.

Mit dem interministeriellen Schreiben vom Dezember hatte Innenminister Herrmann (CSU) insbesondere im Umgang mit Flüchtlingen aus Afghanistan erheblich die Schrauben angezogen. Die Ausländerbehörden wurden darin angehalten, künftig die Erteilung einer Arbeitserlaubnis von den Quoten im Asylverfahren abhängig zu machen. Von vielen der angeschriebenen Behörden im Freistaat wurde dies so interpretiert: Haben Flüchtlinge einer Nation statistisch gesehen eine geringere Anerkennungsquote, so sollen sie nur noch sehr eingeschränkt, wenn überhaupt, mit einer Arbeitserlaubnis rechnen können. "Eine hohe Bleibewahrscheinlichkeit", so hieß es in dem Schreiben bestehe derzeit bei Asylbewerbern aus Eritrea, Irak, Iran, Somalia und Syrien.

Oppositionspolitiker, insbesondere die asylpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, Christine Kamm, hatten dem entgegengehalten, dass die Anerkennungsquote bei Afghanen im Jahr 2016 bei etwas mehr als 55 Prozent gelegen hatte.

Genau dieses Argument greift nun indes auch das Innenministerium auf, um seine vorherige Anordnung an die Ausländerbehörden aufzuweichen. "Die Gesamtschutzquote" für Afghanen sei "in den letzten Monaten auf 55,8 Prozent gestiegen", heißt es in dem neuerlichen Schreiben "zur Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen". Aus dem am 19. Dezember verbreiteten Hinweis auf die Herkunftsstaaten mit einer derzeit guten Bleibeperspektive - eben Eritrea, Irak, Iran, Somalia und Syrien - sei jedenfalls "nicht der Umkehrschluss zu ziehen, dass bei anderen Herkunftsstaaten per se von einer schlechten Bleibeperspektive auszugehen ist". Vielmehr gebe es auch Herkunftsstaaten, bei denen sich anerkennende und ablehnende Asylentscheidungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in etwa die Waage hielten. Und das gelte "derzeit insbesondere für Afghanistan".

Bei den Grünen stößt das zumindest stellenweise feststellbare Zurückrudern der Staatsregierung auf Genugtuung. "Dieses Mal hat sich der bayerische Innenminister verrannt", sagte die Bundestagsabgeordnete Beate Walter-Rosenheimer. Wirtschaft, Kirchen und Helferkreise seien zu Recht wochenlang "gegen die integrationsfeindliche Praxis der CSU Sturm gelaufen". Ihre Parteifreundin Christine Kamm betonte: "Betriebe, Flüchtlinge und Ehrenamtliche brauchen keine Hemmnisse und Schwierigkeiten, die ihnen die CSU tagtäglich in den Weg legt."

Kamm rief die Flüchtlings-Helferkreise, aber auch die betroffenen Unternehmen, die gerne Afghanen ausgebildet und eingestellt hätten, dazu auf, die Ablehnungsbescheide bezüglich Ausbildung und Arbeitserlaubnis neu von den Ausländerbehörden überprüfen zu lassen. Vieles deute darauf hin, dass etliche Anträge nun doch positiv beschieden würden.

Unterdessen hat nun auch der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising an die Staatsregierung appelliert, ihre restriktive Haltung im Umgang mit Flüchtlingen zu ändern. Jüngst erst war - so empört sich überdies der Augsburger Diözesan-Caritasdirektor und Domkapitular Andreas Magg - ein schwer depressiver und suizidgefährdeter Afghane abgeschoben worden, der sich in ambulanter therapeutischer Behandlung befand. "Was für ein Staat sind wir?", sagte Magg und beantwortete die Frage gleich selbst: "Wir handeln wie jeder andere Staat, dem der Mensch nichts wert ist."

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