Konzertsaal:Architekt vermutet staatlichen Racheakt bei Konzertsaal-Wettbewerb

Münchner Philharmoniker

Ein Blick in die Münchner Philharmonie: Da sich das Vergabeverfahren in die Länge zieht, bleibt der alte Konzertsaal der Stadt noch länger erhalten.

(Foto: Tobias Hase/dpa)
  • Zur Zeit konkurrieren viele Architekten um die Gestaltung des neuen Konzertsaals in München.
  • Der Architekt Stephan Braunfels schied wegen einer niedrigen Punktzahl aus dem Verfahren aus.
  • Doch Braunfels klagte und bekam nun von der Vergabekammer teilweise recht. Das allein könnte den Spatenstich schon um mehrere Monate aufschieben.

Von Christian Krügel

Beim Bau des neuen Münchner Konzerthauses sollte alles ganz schnell gehen, wünschte sich Ministerpräsident Horst Seehofer. Schon im Mai sollte der Sieger des Architektenwettbewerbs feststehen, bis Ende 2017 sollten Aufträge vergeben sein. Noch vor der Landtagswahl 2018 hätte Seehofer selbst dann den ersten Spatenstich setzen können.

Doch dieser ehrgeizige Zeitplan gerät nun womöglich gehörig durcheinander - wegen eines Architekten, der bei dem Projekt eigentlich gar keine Rolle mehr spielen sollte. Stephan Braunfels hatte gegen den Freistaat geklagt, weil ihn das Staatliche Bauamt nicht für die letzte Runde des Architektenwettbewerbs nominiert hatte.

Die Vergabekammer der Regierung von Oberbayern hat Braunfels nun zum Teil Recht gegeben und zugleich deutliche Kritik am Konzerthaus-Wettbewerb geübt. Der darf zwar weiterlaufen; der Freistaat muss aber prüfen, ob Braunfels nicht doch zugelassen wird. Vorher dürfe die Jury keinen Sieger küren.

Sechs bedeutende Architekturbüros hatte das Bauamt im vergangenen Sommer direkt für den Wettbewerb eingeladen, 29 weitere mussten aus insgesamt 205 Bewerbungen ausgesucht werden. Für diese Entscheidung hatte das Bauamt ein komplizierte Matrix entwickelt, die bei Architekten umstritten ist. In ihr wurden nämlich nicht nur Erfahrung der Architektenbüros, vergleichbare Projekte und ähnliches bewertet, sondern auch Kriterien wie die "planerisch-gestalterische Qualität" der Bewerbung. Was genau das sein solle, wurde allerdings nicht näher definiert.

Das Büro von Stephan Braunfels holte in dieser Kategorie nur 120 statt 150 möglicher Punkte und schied aus. Der 66-Jährige gilt als einer der international bekanntesten, allerdings auch streitbarsten deutschen Architekten. Mit seinen Bauten im Berliner Regierungsviertel machte er Furore.

Auch im Thema Münchner Konzerthaus ist er bewandert: Er stieß die Debatte vor mehr als 15 Jahren mit seiner (später verworfenen) Idee an, den Marstall in eine Philharmonie umzubauen. Mit Kulturbauten in München hat er zudem Erfahrung: Braunfels ist Architekt der 2002 eröffneten Pinakothek der Moderne. Seitdem führt er allerdings mit dem Freistaat einen Rechtsstreit um Honorare in Millionenhöhe, die ihm angeblich noch zustehen.

In dieser Auseinandersetzung sieht er auch den eigentlichen Grund, warum er nicht zum Konzerthaus-Wettbewerb zugelassen worden ist. "Es ist offensichtlich, wie absichtsvoll ich hier vom Freistaat ausgegrenzt worden bin", sagt Braunfels der Süddeutschen Zeitung. Er vermutet eine Art staatlichen Racheakt gegen sich, er habe klagen müssen.

Die zuständige Vergabekammer der Regierung, die wie ein Gericht unabhängig agiert und entscheidet, fällte in der Sache nun ein salomonisches Urteil: Der Freistaat muss nicht den Wettbewerb stoppen, wie das der Architekt gefordert hatte. Aber das Staatliche Bauamt müsse Braunfels' Bewerbung noch einmal bewerten. Martin Nell, Pressesprecher der Regierung von Oberbayern, erklärt: "Diese Entscheidung bedeutet nicht, dass Braunfels zwingend zum Wettbewerbsverfahren zugelassen werden muss." Aber: Eine Entscheidung darüber müsse fallen, ehe die Jury um Horst Seehofer am 17. und 18. Mai einen Sieger kürt.

Nicht nur deshalb fühlt sich Braunfels als Sieger. "Dieser Beschluss wirft ein bezeichnendes Licht auf Ausschreibung und Wettbewerb", schreibt er in einer Presseerklärung. In der Tat rügt die Vergabekammer, dass von Seiten des Freistaats die Bewertung der ungenauen Kriterien und die Auswahl der Büros offenbar nur sehr oberflächlich dokumentiert worden und deshalb kaum nachvollziehbar seien. So sei eine Ungleichbehandlung in der Bewertung zumindest nicht auszuschließen.

Sogar Hinweise auf den von Braunfels vermuteten Racheakt sieht die Kammer. Der Freistaat habe "im Verfahren jedenfalls eher deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er eine Teilnahme (von Braunfels) möglichst vermeiden möchte", zitiert der Architekt aus der Urteilsbegründung.

Die Staatsregierung reagiert sehr zurückhaltend auf dieses Votum. Es werde eingehend geprüft, mehr gebe es derzeit nicht zu sagen, heißt es aus dem Kultusministerium, das die Federführung beim Konzerthaus-Projekt hat - und nun in einer Zwickmühle steckt. Verweigert der Freistaat Braunfels erneut die Teilnahme, dürfte dieser wieder klagen, dann wohl vor dem Oberlandesgericht.

Zudem könnten sich weitere Architekten, die nicht berücksichtigt wurden, durch die grundsätzliche Kritik der Vergabekammer am Wettbewerb ermuntert fühlen und ebenfalls klagen. Erst recht, wenn Braunfels doch noch zugelassen würde. Ihm müsste dann wohl auch Chancengleichheit gegenüber allen anderen Teilnehmern des Wettbewerbs gewährt werden. Diese arbeiten bereits seit Dezember an ihren Entwürfen, die sie schon im März abgeben sollen.

Braunfels könnte sich daher eine Art Einfrieren des Wettbewerbs vorstellen: Alle anderen Teilnehmer hinterlegen im März anonym ihre Entwürfe bei einem Notar, er selbst darf dort einige Monate später abgeben. Erst dann, also wohl im Herbst, könnte die Jury zusammentreten - Seehofers Zeitplan wäre obsolet. Braunfels sieht das entspannt: Er werde gleichwie auf eine "nicht benachteiligende Teilnahme" dringen. Denn: "Wenn man mich an einem Wettbewerb teilnehmen lässt, werde ich ihn auch gewinnen", sagte er der SZ.

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