Streit um Schmähgedicht:Nächste Runde im Fall Erdoğan gegen Böhmermann

Streit um Schmähgedicht: Jan Böhmermanns Schmähgedicht könnte komplett verboten werden, was aber unwahrscheinlich ist.

Jan Böhmermanns Schmähgedicht könnte komplett verboten werden, was aber unwahrscheinlich ist.

(Foto: ZDF)
  • Das Hamburger Landgericht fällt an diesem Freitag ein Urteil im zivilrechtlichen Verfahren gegen Jan Böhmermann.
  • Es geht um die Frage, ob der Satiriker sein Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Erdoğan weiter verbreiten darf.
  • Der Fall könnte vor das Bundesverfassungsgericht gehen.

Von Carolin Gasteiger

Eigentlich geht es nur um eine Frage: Darf Jan Böhmermann sein Schmähgedicht weiter vortragen - oder nicht?

Darüber entscheidet das Hamburger Landgericht an diesem Freitag. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan strebt ein komplettes Verbot des Gedichts an, das der ZDF-Satiriker Ende März vergangenen Jahres in seiner Sendung vorgetragen hatte. Das Verfahren in Hamburg ist das letzte noch laufende in der Causa Böhmermann, nachdem die Staatsanwaltschaft Mainz Anfang Oktober alle strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt hatte. Strafbare Handlungen seien "nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen" gewesen, hieß es in der Begründung, über die Erdoğans deutscher Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger "in hohem Maße erstaunt" war. Eine Beschwerde Sprengers wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz zurückgewiesen.

Was darf Satire?

Sprenger, nach eigenen Angaben kein Gegner von Satire, kritisiert den pöbelnden Ton, den Böhmermann in dem Gedicht anschlägt - und der nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Auf der anderen Seite verteidigt Böhmermanns Anwalt Christian Schertz die Kunstfreiheit und betont, man dürfe einzelne Passagen des Gedichts nicht aus dem Gesamtkontext lösen, wie es bei der einstweiligen Verfügung der Fall war. Es geht also letzten Endes um die Frage: Was darf Satire?

Nach Ausstrahlung der Sendung Neo Magazin Royale Ende März vergangenen Jahres hatte Erdoğan Strafanzeige wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts gestellt. In dem vorgetragegenen Gedicht hatte Böhmermann Sex mit Tieren thematisiert und Klischees über Türken transportiert. Er erntete dafür neben Zuspruch auch viel Kritik. Vor allem löste er aber einen politischen Eklat aus.

Denn erst weil die Bundesregierung zustimmte, konnte er nach Paragraf 103, dem sogenannten "Schah-Paragrafen", verfolgt werden (der aber 2018 abgeschafft werden soll). Viele empfanden diese Ermächtigung als Kotau vor der Türkei. Erdoğan fühlte sich jedoch nicht nur als Staatsoberhaupt, sondern auch als Privatperson beleidigt, weswegen zeitgleich ein Verfahren wegen Beleidigung nach Paragraf 185 lief. Beide strafrechtlichen Vorwürfe wies die Mainzer Staatsanwaltschaft zurück.

Parallel wurde das zivilrechtliche Verfahren gegen den Satiriker angestrengt, bei dem es um Schadensersatzansprüche geht. Erdoğan möchte das Gedicht komplett verbieten lassen. Im Mai hatte das Hamburger Landgericht bereits eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen, derzufolge der Satiriker lediglich bestimmte Teile des Gedichts nicht weiterverbreiten darf. Tut er es trotzdem, droht ihm eine Geldstrafe. Böhmermann weigerte sich, weshalb die Causa vor Gericht kam. Anfang November gab es bereits eine mündliche Verhandlung.

Wahrscheinlich bleiben die Richter bei ihrem Kurs

Nun liegt es also an den Hamburger Richtern und sehr wahrscheinlich bleiben sie ihrer Linie treu: Die umstrittensten Passagen des Schmähgedichts bleiben verboten. Das letzte Wort dürfte aber auch mit diesem Urteil nicht gesprochen sein. Beide Seiten wollen notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen.

Viele Rechts- und Medienexperten würden das begrüßen. Der Fall Böhmermann ist schließlich einer der wichtigsten Fälle der Rechts- und Mediengeschichte der vergangenen Jahre. In kaum einem fiel so viel zusammen: Ist der Ton des Schmähgedichts noch vertretbar? Wie weit geht die Kunstfreiheit? Dürfen einzelne Passagen aus ihrem Kontext gerissen werden? Ist die Bundesregierung vor Erdoğan in die Knie gegangen? Ist Böhmermann ein Einzelfall oder steht er stellvertretend für viele andere? Müssen Satiriker - sollte das Hamburger Gericht tatsächlich gegen Böhmermann urteilen - künftig fürchten, häufiger juristisch belangt zu werden?

In der Begründung, mit der das straftrechtliche Verfahren gegen Böhmermann eingestellt wurde, hatte die Staatsanwaltschaft ziemlich umständlich ausgedrückt, was sie eigentlich sagen wollte: Als Staatsoberhaupt muss Erdoğan sich Kritik, auch harsche, gefallen lassen. Sie ging nicht vom Ansatz der Kunstfreiheit aus, sondern untersuchte von der anderen Seite her, ob ein Beleidigungsvorsatz nachzuweisen sei. Auch die einstweilige Verfügung des Hamburger Landgerichts, die sich nur auf einzelne Passagen aus dem Gedicht bezieht, beantwortet nicht genau, was Satire nun darf oder nicht. Dabei scheint die Frage inzwischen drängender denn je. Möglich, dass das Bundesverfassungsgericht eine klarere Antwort darauf findet.

ZDF stellt sich hinter Böhmermann

Wie auch immer das Urteil ausfallen wird, das ZDF steht hinter dem Satiriker. "Er soll sich selbst und seine Sendung weiterentwickeln. Wir versuchen, ihm dafür möglichst viel Unterstützung und Freiraum zu geben", sagte ZDF-Programmdirektor Norbert. Eine tägliche Late-Night-Show mit Böhmermann sei jedoch in absehbarer Zeit nicht geplant.

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