Terrorismusbekämpfung:Der Alarmruf des Generalbundesanwalts

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Generalbundesanwalt Peter Frank kann derzeit nur 87 von 102 Planstellen besetzen. (Foto: Sebastian Berger)
  • Die Staatsanwaltschaft braucht mehr Personal für die Terrorismusbekämpfung.
  • Das Problem: Die Stellen sind zwar da, aber es gibt nicht genügend Juristen mit der nötigen Erfahrung.
  • Ein Brandbrief von Generalbundesanwalt Peter Frank könnte seine Wirkung tun.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Der Generalbundesanwalt sprach von einer "noch nicht da gewesenen Verfahrenswelle für die Bundesanwaltschaft im Bereich Terrorismus" und verband die alarmierende Diagnose mit einem Appell: "Für die Sicherheit der Bevölkerung in unserem Land bewegen wir uns seit Monaten an der Grenze unserer Kapazitäten." Das sollte heißen: Wir benötigen mehr Stellen.

Der Generalbundesanwalt hieß Harald Range und er hielt seine Brandrede anlässlich der Jahrespressekonferenz im Dezember 2014. Inzwischen heißt der Generalbundesanwalt Peter Frank, aber der Tonfall hat sich nicht geändert. Seine Behörde könne die Bekämpfung des Terrorismus und damit die Verhinderung von Anschlägen ohne ausreichende personelle Unterstützung aus den Ländern nicht mehr umfassend gewährleisten, zitierte der Spiegel kürzlich aus einem Schreiben Franks.

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Als der Brief die Öffentlichkeit erreichte, glaubten einige Vertreter der Opposition sofort, den für die Misere Verantwortlichen ausgemacht zu haben, nämlich Heiko Maas (SPD), als Bundesjustizminister für die Bundesanwaltschaft zuständig. Das war gleich aus zwei Gründen grundverkehrt. Erstens kann der Bund nur Stellen schaffen, aber nicht für deren Besetzung sorgen - die Staatsanwälte kommen nun mal aus den Ländern. Und zweitens hat die Regierung genau dies getan, nämlich neue Stellen geschaffen: Zwischen 2010 und 2014 lag die Zahl der Planstellen für Staatsanwälte beim Generalbundesanwalt bei etwa 85, danach ging es deutlich nach oben: 2015 waren es 93, 2016 bereits 102, und für dieses Jahr sind 111 Stellen für Staatsanwälte eingeplant. Die Abteilung Terrorismus macht nun knapp die Hälfte der Bundesanwaltschaft aus. Der Stellenzuwachs spiegelt den Anstieg der Terrorkurve. Im Zusammenhang mit Syrien und dem Irak wurde Anfang 2014 in fünf Verfahren ermittelt, Ende 2016 waren es bereits 140.

Es ist also derzeit nicht schwierig, die Stellen zu bekommen; es ist schwierig, sie zu besetzen. Wer sich für eine dieser Planstellen bewerben möchte, sollte bereits zehn Jahre als Richter oder Staatsanwalt hinter sich haben, davon drei als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Bundesanwaltschaft. Man benötigt also erfahrene, erprobte Leute, die nicht so einfach zu bekommen sind: Zum 1. Juni 2016 waren nur 87 von 102 Planstellen besetzt.

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Doch Peter Franks Ruf nach personellem Nachschub galt gar nicht so sehr diesen "Planbeamten", sondern stärker der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter. Das sind ebenfalls vollausgebildete Staatsanwälte, die Anklagen schreiben und vor Gericht auftreten - allerdings nur für die drei Jahre ihrer "Abordnung" aus den Ländern. Ihre Zahl liegt zwischen 35 und 40. Dass hier der Nachschub stockt, hat - wie so vieles in der Republik - mit dem Föderalismus zu tun.

Fragt man in den Justizministerien der Länder nach, dann bekommt man zu hören, Terrorismusbekämpfung sei eine gesamtstaatliche Aufgabe, da werde man nicht zurückstehen. "Bayern leistet seinen Beitrag", heißt es aus München, und tatsächlich hat der Freistaat derzeit sieben Staatsanwälte an die Bundesanwaltschaft abgeordnet, fünf weitere stehen bereit. In Stuttgart verweist man stolz auf 20 Abordnungen in den vergangenen fünf Jahren. Repräsentativ sind die beiden Länder nicht. Erstens, weil dort das Geld nicht so knapp ist wie anderswo; Baden-Württemberg leistet sich im aktuellen Haushalt 74 neue Richterstellen. Und zweitens ist es nach Karlsruhe nicht so weit. Qualifizierte Staatsanwälte sind leichter zu motivieren, ein paar Jahre im Badischen zu verbringen, wenn die Wochenendheimfahrten zur Familie nur nach Stuttgart und nicht nach Kiel führen. Weiter nördlich wird es daher schon dünner. Nordrhein-Westfalen hat derzeit vier Staatsanwälte nach Karlsruhe entsandt, Schleswig-Holstein zwei.

Ein Problem aber eint die Länder in Nord und Süd: Wer in Karlsruhe ermittelt, der fehlt in der eigenen Justiz. Und weil der Generalbundesanwalt keine Berufsanfänger nimmt, sondern nur Staatsanwälte mit ein paar Jahren Erfahrung, reißt jede Abordnung eine Lücke in einen meist ohnehin knappen Bestand. Gesamtstaatliche Aufgabe? Wenn man die Wahl habe, eine fremde Personaldecke zu flicken und damit die eigene aufzureißen, "dann dürfte klar sein, wo die Priorität liegt", bekennt ein Ministeriumsmitarbeiter.

SZ-Grafik (Foto: SZ-Grafik)

Dazu muss man wissen, dass Justiz ein originäres Landesgewächs ist wie kaum etwas sonst. Es mag ehrenvoll und mitunter hilfreich sein, wenn das landeseigene Personal in den Bundesgerichten oder auch beim Generalbundesanwalt reüssiert - wirklich wichtig ist aber die Sozialisierung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes. Manche sagen dazu Stallgeruch. Föderalismus heißt eben auch, dass man zwischen "wir" und "ihr" unterscheidet - zwischen dem, was "uns" nützt oder eben nur den anderen.

Zu den föderalistischen Eifersüchteleien kommt jedoch, dass der Terrorismus die Justiz in den Ländern ebenfalls in Atem hält. Man nehme nur die "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat", das ist der Paragraf für potenzielle Einzeltäter: Die nicht ganz so brisanten Fälle gibt der Generalbundesanwalt ab - die Ermittlungen, die Anklage und den Prozess übernehmen die Staatsanwälte in den Bundesländern. Allein für das Oberlandesgericht Düsseldorf meldet das Ministerium eine Verdreifachung der Verfahrenszahl binnen eines Jahres. Und Baden-Württemberg hat als Reaktion auf die Anschläge in Paris den eigenen Staatsschutz deutlich aufgerüstet.

Der Brandbrief, so kann man vermuten, wird wohl dennoch seine Wirkung tun. Zu viele Sicherheitsversprechen hat man in den vergangenen Wochen aus der Politik gehört. Am Personal zu sparen, das wird niemand riskieren wollen.

© SZ vom 09.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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